Thema geschlossen 
 
Themabewertung:
  • 9 Bewertungen - 3.11 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
23-06-2014, 20:15
Beitrag: #1
Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Hallo!

Ich möchte mir demnächst eine verdrahtete Alarmanlage mit Außenhautschutz und Bewegunbgsmeldern installieren.

Nachdem ich diese ÖVE konform abnehmen lassen muss würde es mich natürlich, was dafür einzuhalten ist.

Hat jemand einen Auszug aus den Anforderungen?
- Alarmdauer
- Verkabelung
- sensibilität
- Sirene
- Sabotagekreise
- ...

Leider weiß ich nicht was in der Richtlinie drinnen steht.

Hoffe es kann jemand helfen.
Danke!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
23-06-2014, 20:25
Beitrag: #2
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Google weiß alles. Weißt Du das nicht?

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
23-06-2014, 20:29
Beitrag: #3
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Diesen Ratgeber kenne ich schon,
da steht aber nicht wirklich viel hilfreiches drinnen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
23-06-2014, 20:31
Beitrag: #4
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
(23-06-2014 20:29)active schrieb:  Diesen Ratgeber kenne ich schon,
da steht aber nicht wirklich viel hilfreiches drinnen.
Na, dann sprich mit Deinem Errichter.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
23-06-2014, 21:54
Beitrag: #5
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
(23-06-2014 20:15)active schrieb:  Nachdem ich diese ÖVE konform abnehmen lassen muss würde es mich natürlich, was dafür einzuhalten ist.
Du kannst die Norm beim ÖVE (leider kostenpflichtig) bestellen. So wie ÖNORMEN, DIN, usw. sind diese nicht gratis erhältlich.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
24-06-2014, 07:22
Beitrag: #6
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Wenn ich eine Abnahme nach einer Norm haben müsste, würde ich als Erstes die Norm kaufen! Alles andere, wie "kann mir jemand sagen, was da drin steht" geht gar nicht!

Und dann brauchst Du einen Praktiker, der weiß, wie Normentexte auszulegen sind. Ohne Vorkenntnisse nicht möglich.

Gruß Jörg
________________________________________________________
Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
24-06-2014, 07:26
Beitrag: #7
RE: Vorgaben laut ÖVE Richtlinie R2
Also wenn du die r2 nicht hast, gehe ich davon aus das du kein errichter bist. daher darfst du nach r2 gar nicht installieren ;-).

also schön an den errichter halten. der muss es ja unterschreiben :-)

warum musst du sie überhaupt nach öve abnehmen und nicht nach vsö?
wer verlangt denn das von dir?
welche klasse?
Thema geschlossen 




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste