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Rauchmelder
01-08-2007, 05:04
Beitrag: #1
Rauchmelder
Hallo.

Rauchmelder müssen endlich verpflichtend (in fast allen Bundesländern) eingesetzt werden. Leider hat es sich noch nicht herumgesprochen, was uns der Gesetzgeber mit der Formulierung "in Wohnungen" genau sagen will.
Gemeint ist: Alle Gebäude, die Wohnzwecken dienen (die nach Art und Beschaffenheit als Wohnungen dienen dürfen, also auch Einfamilienhäuser).

Versicherungen haben teilweise Klauseln in ihren Verträgen, die explizit auf die Einhaltung behördlicher Auflagen hinweisen. Sollte sich also ein Schaden vergrößern, weil keine Rauchmelder eingebaut waren, kann die Regulierung für diesen Schadensteil abgelehnt werden.

Rauchmelder machen dann am meisten Sinn, wenn es zu einer Weiterleitung der Meldung kommt. In modernen Alarmanlagen können Rauchmelder problemlos eingesetzt werden. In einer Funkanlage (z. B. System 6000, http://www.hawesch.de) können diese Melder durch den Errichter eingelesen werden.

Zusätzlich können, was gerade in Zeiten der Holzpelletöfen sehr sinnvoll ist, CO-Melder eingesetzt werden. Diese Melder schlagen Alarm bei Kohlenmonoxidaustritt. CO ist geruchlos und nur mit technischen Mitteln nachweisbar.

Gruß,
Matthias

Ich übernehme keine Gewähr für Tipps und Berechnungen, keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Schaltpläne können unvollständig sein und sind Vorschläge. Ich vertrete hier lediglich meine Meinung. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten.
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18-01-2008, 15:51
Beitrag: #2
RE: Rauchmelder
Die entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) schreiben aber nur ein Mindestmaß an Sicherheit vor (also in S.-H. nur Schlaf- (also auch Kinder-!)zimmer und notwendige Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser); von Wohn- oder "Spiel-, Putz- und Flickzimmern" oder auch gerade Keller-, Boden- oder Abstellräumen ist keine Rede!!!
Gerade dort sollten aber Rauch(warn)melder installiert werden, die auch über eine Weiterleitung (über Draht oder Funk) an die anderen in der Wohnung/im Haus vorhandenen Rauchmelder verfügen (Prinzip: ein Melder "sieht" Rauch, aber alle dazugehörigen Melder signalisieren)! Was nützt es mir, wenn mein Rauchwarnmelder im Bastelkeller mit 85dB "schreit", aber ich zwei Stockwerke darüber ihn nicht hören kann???

Bei eigenem Wohnraum ist ja noch ganz gut zu argumentieren, aber bei Vermietern mit mehreren Häusern zählen meist nur die (eigentlich geringen) Kosten, die eine rechtzeitige Nachrüstung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern oder "richtigen" Systemen verhindern (nicht falsch verstehen, Rauchwarnmelder sind nichts Schlechtes, aber halt ohne vernünftige Beratung durch Fachleute hinsichtlich Platzierung und Ausstattung (Weitermeldung u.ä.) auch nur besser als nichts...)...
Und viele Mieter sehen nicht ein, ihrem Vermieter diese Kosten zu ersparen und entscheiden sich dann leider für irgendwelche Baumarktprodukte ohne VdS-Zulassung... Hier ist leider noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten!!!

Richtig interessant wird es natürlich erst, wenn noch irgendwelche Architekten dazukommen - der alte Streit zwischen Optik und Funktion wird wohl ewig dauern...Sad

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
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