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Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
04-01-2014, 14:53
Beitrag: #1
Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
Schrille Überschrift, gebe ich zu, aber ich frage deshalb:

Ich habe im Haus einen Safe mit Explosivstoffen, die darf ich auch haben und lagern, u. a. liegt da hin und wieder bis zu 1 kg Schwarzpulver nebst anderen explosiven Stoffen.
Jetzt wurde bei bekannten eingebrochen, der Safe mit Plasmabrenner aufgeschnitten.
Wenn das einer bei mir macht, weil er meint da wäre Geld drin, dann dürfte die dann folgende Explosion ihn sicher töten. Da reichen im Safe schon 100g. Ich habe nach Vorschrift Gefahrenaufkleber dran, auch ein Schild auf dem in 5 Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch) steht, was da drin ist. Auch ein durchgestrichener Schweißer ist drauf.
Es könnte aber jemand für einen Bluff halten und dennoch ansetzen.

Die Frage ist, was passiert wenn da in diesem Fall einer zu Tode kommt? Bin ich dann haftbar zu machen?

Pixo
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04-01-2014, 15:04
Beitrag: #2
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
Rechtsberatung bekommst du bei einem Anwalt!

Alle meine Beiträge schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Kein Support über Email oder Private Nachricht!
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04-01-2014, 15:36
Beitrag: #3
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
> Es könnte aber jemand für einen Bluff halten und dennoch ansetzen.

Hmmm, der Trick ist neu, Pixo. Haha ...

Nur - als legaler Halter von solchen Pülverchen gibt es doch sicherlich Berge von Richtlinien und wenn Du die erfüllst, würde ich mir eher einen Kopf um das Häuschen als um diesen Blödian machen, oder ? Wäre dann nur einer weniger auf diesen Planeten !
Gruß
Manfred
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04-01-2014, 16:04
Beitrag: #4
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
also wenn du ganz sicher gehen willst den Safe einbetonieren, ich glaube da kommt keine drauf das da ein Safe in dem Betonklotz drin ist, ist nur bissel umständlich wenn man selber dran will, mal Spaß beiseite

wenn da Aufkleber drauf sind, und auch noch in verschiedenen Sprachen und der Einbrecher trotz der Warnungen das teil aufbrennt hat alt Pech gehabt, haftet die Bahn für die Leute die nicht lesen können "Achtung Hochspannung Lebensgefahr"?

Du solltest Dir Gedanken machen über ein Alarmsystem damit die Einbrecher erst gar nicht sich die Zeit nehmen dein Haus in die Luft zu sprengen.
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04-01-2014, 17:09
Beitrag: #5
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
(04-01-2014 14:53)Pixopax schrieb:  Schrille Überschrift, gebe ich zu, aber ich frage deshalb:

Ich habe im Haus einen Safe mit Explosivstoffen, die darf ich auch haben und lagern, u. a. liegt da hin und wieder bis zu 1 kg Schwarzpulver nebst anderen explosiven Stoffen.
Jetzt wurde bei bekannten eingebrochen, der Safe mit Plasmabrenner aufgeschnitten.
Wenn das einer bei mir macht, weil er meint da wäre Geld drin, dann dürfte die dann folgende Explosion ihn sicher töten. Da reichen im Safe schon 100g. Ich habe nach Vorschrift Gefahrenaufkleber dran, auch ein Schild auf dem in 5 Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch) steht, was da drin ist. Auch ein durchgestrichener Schweißer ist drauf.
Es könnte aber jemand für einen Bluff halten und dennoch ansetzen.

Die Frage ist, was passiert wenn da in diesem Fall einer zu Tode kommt? Bin ich dann haftbar zu machen?

Pixo
Du fragst konkret nach einem Fahrlässigkeitsdelikt, in Österreich wäre das "Fahrlässige Tötung". Ich glaube, dieses Forum ist für strafrechtliche Themen ungeeignet. Es macht wenig Sinn, hier die Ebenen Tatbestand (Objektive Sorgfaltswidrigkeit, Erfolgseintritt, Kausalität, Objektive Zurechnung (Adäquanzzusammenhang, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung)), Rechtswidrigkeit, Schuld, Qualifikation/Privilegierung und Strafausschließungsgründe/Strafaufhebungsgründe zu erklären.

Damit du weißt, warum deine Frage nicht so einfach mit einem Ja oder Nein zu beantworten ist, suche einmal nach "Fallprüfungsschema Strafrecht Fahrlässigkeit", da solltest du brauchbare Unterlagen diverser Juridischer Fakultäten finden und du wirst sehen, die Antwort lautet (wie fast immer): "es kommt darauf an"...
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04-01-2014, 17:22
Beitrag: #6
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
@Pollex
Was Du mit tausend Worten schreibst, hat Rukoolla vorher schon mit einem kurzen Satz geschrieben. Denk´ daran, dass auch Speicherplatz für Daten Geld kostet Cool

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
04-01-2014, 20:20
Beitrag: #7
RE: Hafte ich wenn ein Einbrecher zu Tode kommt?
Hallo,

für solche Fragen, wenn sie den Ernst gemeint sind, ist dies Forum nicht geeignet.

Bevor das hier ungeahnte Blüten treibt, mache das hier mal zu.

Gruss Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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