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Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
06-10-2013, 11:50
Beitrag: #1
Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Hallo Leute,
ich brauche Eure Tipps, ich habe einen Kd. der braucht eine Alarmanlage mit VDS, seine Versicherung verlangt eine mit VDS. Weil ich kein VDS-Errichter bin, wollte ich Euch fragen ob ich die Anlage trotzdem installieren kann und die Versicherung akzeptiert das.
Oder mir einfach mal erläutern wie das bei den Versicherungen abläuft, daß die dann zufrieden sind.
P.S. Habe den Vers.vertreter nicht erreicht, daß er mir was schriftl. gibt, was genau verlangt wird.
Danke.
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06-10-2013, 13:20
Beitrag: #2
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Hallo,

eine VDS-Attestierung darf nur die Errichterfirma vornehmen, d.h. nur wer errichtet darf attestieren.
Da deine Firma anscheinend keine VDS Anerkennung besitzt, darfst du weder errichten noch an der (dann errichteten Anlage) Service oder Wartungsarbeiten durchführen.
Das Attestieren einer fremderichteten Anlage ist nicht erlaubt und wird hart bestraft, bis hin zur Aberkennung der Zulassung.
Kurzgefasst, es führt kein weg dahin ohne Anerkennung.

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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06-10-2013, 14:52
Beitrag: #3
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Allerdings hat jeder die freie Wahl der Versicherung.

Und wir haben schon Gewerbebetriebe gehabt, die zwar eine vernünftige Anlage haben wollten, aber nicht die teure Zertifizierung mitzahlen wollten, die die Anlage um keinen Deut verbessert.

Alleine die Androhung eines Versicherungswechsels hat manchmal gereicht und die alte Versicherung hat einer Anlage mit VdS Komponenten und einer Installation nach VdS Richtlinien zugestimmt.

Diese Anlage laufen teilweise schon jahrelang ohne Probleme und werden regelmäßig zu normalen Konditionen gewartet.

Klappt nicht immer (z. B. nicht bei Juwelieren) aber immer mal wieder (z. B. auch bei Goldankäufern oder Autowerkstätten).

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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06-10-2013, 16:32
Beitrag: #4
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Kurz und Bündig: "NEIN"
Tust du es trotzden brauchst ne Menge Kohle. Den seine Versicherung wird sicher nicht zahlen.
Aber dein Kunde wird im Regress durch seinen Anwalt auf dich losgehen. Mitunter ist dann auch noch ein Einbruchsopfer. Na dann Prost-Mahlzeit.
Daher; nicht jedes Geschäft ist ein Geschäft.
Die einzige Möglichkeit die auch ich sehe ist der Vorschlag von Alarmservice-Hamburg. Ansonsten lass mal schön die Finger davon. Cool

Nachfrag:
Bist ja nach deinem Schreiben zu beurteilen ein selbstständiger Unternehmer. Wieso machst du keine Zertifizierung ?

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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06-10-2013, 17:45
Beitrag: #5
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
(06-10-2013 13:20)elektrickser schrieb:  Hallo,

eine VDS-Attestierung darf nur die Errichterfirma vornehmen, d.h. nur wer errichtet darf attestieren.
Da deine Firma anscheinend keine VDS Anerkennung besitzt, darfst du weder errichten noch an der (dann errichteten Anlage) Service oder Wartungsarbeiten durchführen.
Das Attestieren einer fremderichteten Anlage ist nicht erlaubt und wird hart bestraft, bis hin zur Aberkennung der Zulassung.
Kurzgefasst, es führt kein weg dahin ohne Anerkennung.


Danke.

(06-10-2013 16:32)evertech schrieb:  Kurz und Bündig: "NEIN"
Tust du es trotzden brauchst ne Menge Kohle. Den seine Versicherung wird sicher nicht zahlen.
Aber dein Kunde wird im Regress durch seinen Anwalt auf dich losgehen. Mitunter ist dann auch noch ein Einbruchsopfer. Na dann Prost-Mahlzeit.
Daher; nicht jedes Geschäft ist ein Geschäft.
Die einzige Möglichkeit die auch ich sehe ist der Vorschlag von Alarmservice-Hamburg. Ansonsten lass mal schön die Finger davon. Cool

Nachfrag:
Bist ja nach deinem Schreiben zu beurteilen ein selbstständiger Unternehmer. Wieso machst du keine Zertifizierung ?


Hallo evertech,
Bin seit 2 Jahren selbsständig, habe momentan richtig gut zu tun ohne VDS, habe früher bei ADT gearbeitet, ich denke mir dass das vielleicht zu teuer ist, auch die Mitgliedschaft. Ich weiss nicht was auf mich zu kommt finanziell, deswegen habe ich bis jetzt kein Interesse gezeigt. Aber ist schon interessant. Was hast du für Erfahrungen mit VDS? Lohnt sich das. Was für Kosten entstehen da? Danke
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06-10-2013, 18:23
Beitrag: #6
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Hotte hat da mal ganz schön ausführlich beschrieben.
Darfst dich dann auch bei ihm bedanken.
Somit kann ich mir die Arbeit sparen und es einfach linken.
http://www.alarmforum.de/Thread-Welche-A...-Errichter

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
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06-10-2013, 19:19
Beitrag: #7
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Von "Attest" habe ich oben nichts gelesen - da steht lediglich "VDS Anlage" ... und von daher sehe ich das wie Alarmservice HH:
(06-10-2013 14:52)Alarmservice-Hamburg schrieb:  ... Versicherung hat einer Anlage mit VdS Komponenten und einer Installation nach VdS Richtlinien zugestimmt.

Diese Anlage laufen teilweise schon jahrelang ohne Probleme und werden regelmäßig zu normalen Konditionen gewartet.

Rede mit dem Versicherer ... genau so machen wir das auch.

P.S. ... und wenn Du Dir einen Spass machen möchtest, dann fragst Du ihn, ob er weiss, wer oder was "VDS" denn überhaupt ist ;-)
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06-10-2013, 21:30
Beitrag: #8
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
(06-10-2013 19:19)Funkalarmprofi schrieb:  ...P.S. ... und wenn Du Dir einen Spass machen möchtest, dann fragst Du ihn, ob er weiss, wer oder was "VDS" denn überhaupt ist ;-)
Eine Antwort war mal "Das sind doch gesetzliche Festlegungen."

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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06-10-2013, 22:13
Beitrag: #9
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Klar doch ... Wink ... und Frau Merkel ist nicht die Kanzlerin, sondern Königin von Deutschland.
Zitat:"... Die technischen Abteilungen des ehemaligen Sachverbandes wurden 1997 in die VdS Schadenverhütung GmbH überführt, ... .
Der Verband der Sachversicherer existiert somit heute nicht mehr, das VdS-Zertifikat wird allein von VdS (Vertrauen durch Sicherheit) Schadenverhütung verliehen."
hier nachzulesen

VDS = Vertrauen durch Sicherheit (GmbH) ... eine Firma, wo jeder der dafür bezahlt, seine Waren und Dienstleistungen entsprechend prüfen lassen kann.

Deshalb ja mein Hinweis: mit dem Versicherer reden - oft werden auch alternative Prüfungen (z. B. beim VSÖ) oder herstellereigene Zertifizierungen (Produkt entspricht EN 50131 / Grad...) akzeptiert.

Natürlich nicht immer ... aber immer öfter Wink

Wenn sich also eine Versicherung entscheidet eine VDS Anerkennung haben zu wollen, dann ist das deren eigene Entscheidung ... und dann kann der Kunde ja auch (wie Alarmservice HH vorschlägt) jederzeit woanders nachfragen.
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