Brandalarm und Einbruchalarm?
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22-06-2025, 15:42
Beitrag: #1
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Brandalarm und Einbruchalarm?
Hallo,
mir fällt gerade eine Frage ein. Wenn durch die D22 ein Brandalarm gemeldet wird und der Nachbar mit der Feuerwehr nach schaut, wird dann zusätzlich ein Einbruchalarm ausgelöst, da der Nachbar nur einen Schlüssel zum Haus hat, aber keinen Chip? Ich überlege dann nämlich dem Nachbar einen Chip zu geben um die Anlage im Notfall zu deaktivieren, damit die Anlage nicht bis zum Ausschalten durch uns läuft? |
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22-06-2025, 15:49
Beitrag: #2
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Ja dann wird auch ein Einburchalarm ausgelöst. Sind zwei verschiedene Ereignisse.
Du kannst dem Nachbar einen Transponder geben. Diesen kannst du auch für die Zeit des Urlaubs auch sperren und freigeben oder einen Nebencode vergeben.(Steht in der Bedienungsanleitung) Die Sirene wird nach einer gewissen Zeit sowieso aus gehen. Aber es ist natürlich sinnvoll, dass jemand nachsieht. <eigene Meinung> Zu bedenken würde ich geben, ob es sinnvoll ist gleich die Feuerwehr zu schicken, das kann nämlich richtig teuer werden wenn es ein Fehlalarm ist. Diesen Zahlt dann der Betreiber. (Es gibt aber auch Hausratversicherungen die diesen Schaden abdecken.) Die Rauchwarnmelder sind nur Lebensretter und sollen nicht vor Sachschaden schützen. Also es ist keine Brandmeldeanlage. |
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22-06-2025, 16:25
Beitrag: #3
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Ah ok.
Vielen Dank für die Info. |
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22-06-2025, 17:11
Beitrag: #4
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Ergänzung: Die Aussensirene(n) machen bei Brandalarm m. E. keinen Sinn, ich gehe mal davon aus das es irgendeine Form der Benachrichtigung gibt (NSL, Anruf, Push-Nachrichten usw.), daher würde ich die bei Feuer deaktivieren.
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22-06-2025, 18:17
Beitrag: #5
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Aufgeschaltet ist sie. Wir hatten mal einen Fall, selbst verursacht durchs kochen, da ging die Zentrale an (glaube ich)
Das es auch draußen zu hören ist oder sein könnte, war mir garnicht bewusst. Danke für die Info. Melden eigentlich alle Rauchmelder den Alarm oder nur der ausgelöste? Leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, wie es damals war… Ich weiß nur, dass wenn wir als Eigentümer nicht reagieren, die Feuerwehr benachrichtigt wird. Wir dachten, besser einmal Zuviel, wie zu wenig. Kosten waren uns erstmal egal. Wir vertrauen darauf, was ja immer geben war und ist, dass die Rauchmelder von Daitem absolut zuverlässig sind und nur bei einem wirklichen Ereignis was melden. |
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22-06-2025, 19:07
Beitrag: #6
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Dazu müsste man wissen was genau verbaut ist. Wenn in der Küche einer verbaut ist sollte dieser nur auf Brand reagieren. Also die Rauchfunktion abschalten. Das geht nur wenn es ein Systemmelder ist und kein Secundärmelder.
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22-06-2025, 21:38
Beitrag: #7
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Wir haben das bei vielen Brandmeldeanlagen so gelöst, dass bei Brand die Einbruchmeldeanlage automatisch unscharf schaltet, da die Feuerwehr im Notfall sonst die Tür aufbricht. Meine Rede ist von Brandmeldeanlagen, die auch aktiv auf die Fw aufgeschaltet sind. Grade wegen der Thematik Sperrelemente in Türen, kommt halt drauf an, ob du sowas hast. Wenn jetzt dein Nachbar schaut, weil er grade zuhause ist und du ihm auch vertraust, dann würde ich ihm einen Chip geben, andernfalls würde ich an deiner Stelle mit deiner örtlichen Feuerwehr reden, in wie fern ein DLD(Ein sabotagegesichertes Schlüsseldepot) Sinn macht, mit Feuerwehrschließung, dass die so reinkommen. Gibt nämlich häufiger den Fall, wo die Feuerwehr gerufen wird, weil ein Heimrauchmelder auslöst und dann dir die Tür aufbrechen, im Endeffekt musst du entscheiden was für dich die beste Methode ist.
Zum Thema Feuerwehr wird benachrichtigt, ich kann nur sagen, dass es die Feuerwehr dezent nervt, wenn Heimrauchmelder aus Fehlergründen falsche Alarme melden und dann die Feuerwehr anrücken muss, grade mangels Wartung etc., teilweise kostet das ganze in einigen Landkreisen bis zu 2500€ mittlerweile. Da wäre es besser einen Wachdienst/Wachunternehmen damit zu beauftragen, falls man mal länger nicht zuhause ist, das erscheint mir auf jeden Fall besser als die Feuerwehr antanzen zu lassen, die sich dann noch nicht mal mit der Anlage auskennen. Die vom Wachunternehmen wissen nämlich, da sie auch meist eine Ortsbegehung machen, genau was sie zutun haben. -> Gebe @Daitem-Profi recht, ein Melder in der Küche sollte i.d.R. keine Rauchfunktion haben, es sei ihr hab eine sehr große Küche, wo der Melder nicht so einfach auslöst. |
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23-06-2025, 10:39
Beitrag: #8
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
(22-06-2025 21:38)Objekt907_SNF schrieb: Wir haben das bei vielen Brandmeldeanlagen so gelöst, dass bei Brand die Einbruchmeldeanlage automatisch unscharf schaltet, da die Feuerwehr im Notfall sonst die Tür aufbricht. Meine Rede ist von Brandmeldeanlagen, die auch aktiv auf die Fw aufgeschaltet sind. Grade wegen der Thematik Sperrelemente in Türen, Und genau das ist eigentlich falsch. Bei Brandalarm Sperrelemente auf und gut ist. Die Alarmanlage bleibt scharf, die Feuerwehr soll ruhig Alarm auslösen. Und zum Thema Rauchwarnmelder: Welche Gemeinde/Stadt stellt dafür eine Rechnung? Es ist eigentlich einhellige Meinung und auch z.B. in Schleswig-Holstein und vermutlich andernorts ebenfalls klar geregelt, dass Fehlauslösungen von Rauchwarnmeldern kostenfrei sind um eben die Aktzeptanz von diesen nicht zu untergraben. Ansonsten, wer die Musik bestell, bezahlt auch. |
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23-06-2025, 17:15
Beitrag: #9
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RE: Brandalarm und Einbruchalarm?
Das Problem ist, dass jede Kommune und jeder Landkreis seine eigene Suppe kocht und die Kosten für den Einsatz, grade wenn eine NSL die Feuerwehr alarmiert evtl. umgelegt wird, deswegen sage ich ja, eventuell mit der örtlichen Feuerwehr klären.
Mit unscharf meinte ich die Sperrelemente, nicht die gesamte Anlage, viele Anlagen melden oftmals an den Betreiber mit, dass er ggf. handeln kann. |
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