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Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
29-06-2023, 11:04
Beitrag: #1
Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
Ich hatte heute morgen einen Termin bei einem verzweifelten Besitzer einer EMA. Der hat sein zweigeschossiges Haus mit einer B.rg.och Alarmanlage ausstatten lassen, 1 bis 5 Fehlalarme die Woche und liegt im Clinch mit dem Errichter. Um die 2.200,- hat ihn das gekostet. Leider konnte ich vor Ort nichts mehr ausrichten. Die Installation erschien korrekt ausgeführt. Es ist wohl das Material als solches das die Fehler verursacht. Ein neues Angebot von mir will er nicht, sondern das Ganze erst mal per Anwalt klären. Jetzt muss der gute Mann noch 60 km Fahrt und 1 Std. Aufwand an mich bezahlen. So kann's gehen!

Daraus entsteht aber auch eine Frage: Wenn sowas vor Gericht geht und ein Gutachter bestellt wird, welche Voraussetzungen muss der erfüllen. Hat da jemand im Forum schon Erfahrung mit gemacht?

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29-06-2023, 13:22
Beitrag: #2
RE: Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
Moin,

schon böse was da so alles passiert. Normal kann man ja auch mit günstigen BWM ein brauchbares Ergebnis erzielen wenn man die geschickt plaziert. MK/SK sollten eh stabil sein. Zentrale ist ja auch nur ein Relais in Selbsthaltung mit Akku und Netzteil;-) War denn eine Ursache zu erkennen?

Hat natürlich so keinen Wert. Wobei man bei 2200 Euronen nun auch keine super Anlage erwartet - oder? Ob sich die Kosten für einen Gutachter bei dem Streitwert rechnen?

Sonnige Grüße

Andreas
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29-06-2023, 14:40
Beitrag: #3
RE: Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
Der Gutachter muss dem Richter Glauben machen, er könnte das begutachten. Eine wirkliche Quali wird meist nicht hinterfragt, da es hierfür nur sehr wenige Fachleute gibt. Der hat das schon mal gemacht, also nehme ich den auch wieder. Du nimmst ja auch Deinen ausgewählten SV bei Bedarf. Und mitunter sind die Denken und Äußerungen leider nicht regelkonform. Ganz schlimm bei Schlössern und Schlüsseln, da ist mutmaßlich nur noch einer in DE unterwegs. Und der ist (zumindest optisch) um die Hundert.
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29-06-2023, 15:25
Beitrag: #4
RE: Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
Aber ein gerichtlich bestellter Gutachter muss doch vereidigt sein. Wenn ich Dich also richtig verstehe, gibt es bei Gericht für alle möglichen Gewerke eine Liste von Fachleuten, die begutachten. Das würde mich mal brennend interessieren, mit was für einer Qualifikation z.B. einer an eine von mir errichtete EMA ran will.

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29-06-2023, 15:31
Beitrag: #5
RE: Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
Die Erfahrung vor Gericht mit eigenem Kunden habe ich nicht, wurde jedoch mal von einem PrüvSV, der das Gutachten stellen sollte als wie solls man nennen, zertifizierter Wissender, hinzugezogen.
Es lief dann auf einen Vergleich raus, die haben sich die Rücknahme geteilt.
Hier in diesem Falle würde ich ähnlich vorgehen wollen.
Alles andere ist das Geld nicht wert.

BTW: Welcher "Errichter" verbaut den B....h? Und wie kommt die "Kundschaft" an diesen? Fragen über Fragen...

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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29-06-2023, 16:52
Beitrag: #6
RE: Fehlalarm - Anwalt - Gericht - Gutachten
(29-06-2023 15:25)ssb-security schrieb:  Aber ein gerichtlich bestellter Gutachter muss doch vereidigt sein. Wenn ich Dich also richtig verstehe, gibt es bei Gericht für alle möglichen Gewerke eine Liste von Fachleuten, die begutachten. Das würde mich mal brennend interessieren, mit was für einer Qualifikation z.B. einer an eine von mir errichtete EMA ran will.

Dann nehmen wir z.B, mal Mister X. Der hat als Untenehmer eine Zulassungsurkunde als Errichter. Er weißt Menge X an Installationen über die Jahre nach. Hat sich qualifiziert usw. Nun spielt einer mit einem Golf und der Fragende gibt einen Hinweis. Schon fängt das an zu rollen. Für die Vereidigung sorgt der Richter und nicht ein Semester in der Uni.
Eigene Planungen und Installationen darfst Du nicht begutachten. Du müsstest nach Ansicht der Richter unabhängig agieren und immer die Sache gemäß Norm auswerten. Hoffen wir mal, dass das auch so läuft. Recht sprechen wird der Richter, welcher Dir leider als SV nicht folgen muss. Er möchte nur eine Gegenkontrolle der Sache von jemand Fachkompetenten. Der Richter merkt schon die Kompetenz, da auch mit dem SV gestritten wird.
Und so kassiert Du trotz 3 Gutachtern, die alle Ahnung haben, ein entgegen deren Aussage gerichtetes Urteil über 135.000€ Schadensausgleich.:angry:

Die Sätze für diese Tätigkeit sind nicht sonderlich hoch, die Reputation zählt! Und alle sind ganz lieb zu Dir. :angel:
Nein, ich bin kein vom Gericht bestellter SV, aber ein Errichter, der dies ist, hat mir das so geschildert.
Und nein, ich musste die Summe nicht aufbringen, war aber peripher involviert.
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