Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
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05-03-2023, 02:46
Beitrag: #12
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RE: Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
(04-03-2023 11:01)laurooon schrieb: Gerade bei Dome-Kameras kann es schnell passieren, dass man sich überwacht fühlt, da man nicht unmittelbar erkennen kann, was die Kamera aufnimmt. Solange es keine PTZ ist, gibt's überhaupt kein Problem, sofern ein Fachbetrieb diese installiert und die konforme DSGVO Installation bescheinigt. Es gibt keinen einzigen mir bekannten Fall, wo dieses Vorgehen bzw. eine solche Installation gerügt wurde. Ich halte das bei jeder Installation mittlerweile so, dass direkt nach Installation der Kunde ein von mir vorgefertigtes Formular an die Behörde in Wiesbaden, Düsseldorf oder Mainz sendet und sich die konforme Installation bestätigen lässt. Unabhängig davon habe ich auf Kundenwunsch schon X Installationen vorgenommen, die nicht ansatzweise der DSGVO entsprechen, weil es anders nicht machbar, aber eine Kameraüberwachung unersetzlich war, frei nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Bis heute wurden weder Kunden noch ich behelligt und sollte wirklich mal eine Anfrage durch eine Behörde erfolgen, weiß ich genau, wie ich aus der Nummer unbeschadet heraus komme. SSB-Security.de - Sicherheitstechnik Siegen Planung und Remote Einrichtung Video & Alarm Bundesweit und Ausland Dahua - Hikvision - AXIS - Lupus |
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