Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
05-03-2023, 02:46
Beitrag: #12
RE: Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
(04-03-2023 11:01)laurooon schrieb:  Gerade bei Dome-Kameras kann es schnell passieren, dass man sich überwacht fühlt, da man nicht unmittelbar erkennen kann, was die Kamera aufnimmt.

Solange es keine PTZ ist, gibt's überhaupt kein Problem, sofern ein Fachbetrieb diese installiert und die konforme DSGVO Installation bescheinigt.
Es gibt keinen einzigen mir bekannten Fall, wo dieses Vorgehen bzw. eine solche Installation gerügt wurde.

Ich halte das bei jeder Installation mittlerweile so, dass direkt nach Installation der Kunde ein von mir vorgefertigtes Formular an die Behörde in Wiesbaden, Düsseldorf oder Mainz sendet und sich die konforme Installation bestätigen lässt.

Unabhängig davon habe ich auf Kundenwunsch schon X Installationen vorgenommen, die nicht ansatzweise der DSGVO entsprechen, weil es anders nicht machbar, aber eine Kameraüberwachung unersetzlich war, frei nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Bis heute wurden weder Kunden noch ich behelligt und sollte wirklich mal eine Anfrage durch eine Behörde erfolgen, weiß ich genau, wie ich aus der Nummer unbeschadet heraus komme.

SSB-Security.de - Sicherheitstechnik Siegen
Planung und Remote Einrichtung Video & Alarm Bundesweit und Ausland
Dahua - Hikvision - AXIS - Lupus
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage - ssb-security - 05-03-2023 02:46



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste