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Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
27-05-2022, 21:29
Beitrag: #1
Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
Hi, ist der Errichter einer Alarmanlage verpflichtet den Errichter-Code dem Eigentümer nach Aufforderung zu mitteilen?

"Der Service Code liegt uns leider nicht vor."

Was soll ich an so eine Aussage beantworten?
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27-05-2022, 22:10
Beitrag: #2
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
Das ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ja, damit geht jedoch die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Funktion der Anlage in gewissem Umfang verloren. Mit dem Errichtercode können Systenrelevante Einstellungen der Anlage verändert werden, so daß im schlimmsten Falle bei einem Einbruch z.B. kein Alarm ausgelöst wird, oder bei einem Überfall keine Meldung an den Wachdienst abgesetzt wird.
Hinterher geht dann der Streit los warum die Anlage nicht zuverlässig funktioniert hat, notfalls vor Gericht. Aus diesem Grund bekommen meine Kunden auch keinen Errichtercode. Bei Telenot kann man einen zweiten Errichtercode einrichten und somit nachweisen, mit welchem Code Einstellungen verändert wurden.
Ich kenne das aus genügend Beispielen, das der Kunde wenn es darauf ankommt immer behaupten wird "ich habe nichts an der Anlage gemacht" - ist leider sehr oft so, spätestens wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen will.
Als Kompromiss, kann das schriftlich fixiert werden und der Errichtercode in einem verschlossenen Umschlag übergeben werden. Wenn der Umschlag geöffnet wurde, ist der Errichter aus der Verpflichtung.
Es stellt sich halt immer die Frage, was will der Kunde mit dem Errichtercode?
Denke Mal darüber nach, wenn du ein Auto kaufst, hast du auch keinen Anspruch auf die Diagnosetools.

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28-05-2022, 07:59
Beitrag: #3
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
Rechtsberatung in Einzelfällen dürfen nur Rechtsanwälte geben. Und da du hier mit den letzten beiden Sätzen einen Einzelfall anfragst und keine generelle Frage stellst, begeht jeder, der hier antwortet eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:Denke Mal darüber nach, wenn du ein Auto kaufst, hast du auch keinen Anspruch auf die Diagnosetools.
Diagnosetools wären in dem Fall aber eher mit der Parametriersoftware gleichzusetzen. Der Errichtercode ist imho zweifelsfrei auch Bestandteil der Anlage und im Regelfall bei der Übergabe auch an den Kunden zu übergeben - im Rahmen eines Wartungsvertrags (hier auch als AGB) sowie im Rahmen eines Individualvertrags für die Montage (imho nicht jedoch der AGB) kann natürlich anderes vereinbart werden und die Übergabe in einem versiegelten Umschlag ist so oder so dringend zu empfehlen (insbesondere wenn die Anlage nur einen Errichtercode kann).

Bei deinem Beispiel wäre es eher so, als wäre das Auto so gesperrt, als könnte eine andere Markenwerkstatt nicht ohne Weiteres mit den Diagnosetools auf das Auto zugreifen oder als könnte ich per OBD2-Stecker eine Fehlermeldung nicht zurücksetzen ohne einen Code des Markenhändlers zu kennen, der mir das Auto verkauft hat.

Aber ich glaub solange es dazu kein höchstrichterliches Urteil gibt, wird es da unterschiedliche Ansichten geben. Und solange alle Beteiligten (Errichter, Kunden) mit ihrem jeweiligen Vorgehen zufrieden sind...

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28-05-2022, 08:12
Beitrag: #4
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
@KM: nein, das sollte keinesfalls ein Ersatz für eine Rechtsberatung sein, lediglich ein Beispiel wie ich es Handhabe.
Die Formulierung des entsprechenden Schreibens, damit es auch rechtssicher ist muss natürlich von einem Rechtsanwalt gemacht werden.
Parametriersoftware nicht ganz. Bei einigen Autos genügt es eine bestimmte Tastenkombination im Armaturenbrett zu drücken um Menüs aufzurufen.

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28-05-2022, 08:29
Beitrag: #5
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
@peter: War jetzt auch nicht an dich gerichtet, sondern als genereller Hinweis, aber tatsächlich ist der Gesetzgeber da relativ eng, was bereits Rechtsberatung ist. Dein Beitrag oben würde wahrscheinlich noch nicht als Rechtsberatung gelten.

Aber eine Antwort auf die Frage vom Threadersteller "Was soll ich an so eine Aussage beantworten?" wäre halt bereits Rechtsberatung, deshalb der Hinweis.

Ich handhabe es halt so: Im Regelfall ist der Errichtercode hier verschlüsselt gespeichert und liegt dem Kunden per versiegeltem Umschlag vor. Ist der Umschlag offen, wird jedes Gericht annehmen, dass er den Umschlag nicht aus Spaß geöffnet hat (abgesehen davon dass im Regelfall auch belegbar sein wird, dass ich zum Zeitpunkt von Änderungen gar nicht beim Kunden war). Nur mit Wartungsvertrag gibt's einen solchen Umschlag nicht.

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28-05-2022, 09:55
Beitrag: #6
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
(27-05-2022 21:29)paze361 schrieb:  Hi, ist der Errichter einer Alarmanlage verpflichtet den Errichter-Code dem Eigentümer nach Aufforderung zu mitteilen?

Mitteilen muss er ihn nicht - ich kenne Kollegen die benutzen diesen Code mehrfach und rücken den daher nicht mal eben so raus ... aber: wenn der Eigentümer es wünscht, muss der Errichter ihm den Zugang zur Konfiguration ermöglichen.
Dafür wird idealerweise der Errichtercode auf die Werkseinstellung zurückgesetzt und der Kunde bestätigt dem Errichter das er damit die alleinige Verantwortung für alle ab diesem Datum folgenden Konfigurationsänderungen trägt.
Zum Nachweis (und zum eigenen Schutz) macht der Errichter nach dem Reset des Codes einen vollständigen Anlagenbericht und archiviert diesen.

(27-05-2022 21:29)paze361 schrieb:  "Der Service Code liegt uns leider nicht vor."

Das ist durchaus möglich - dann hat wahrscheinlich der vorherige Eigentümer / Betreiber des Systems einen eigenen Code verwendet - also frag' einfach mal dort an.
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