Alarmanlage als Betriebsausgabe
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28-10-2021, 09:44
Beitrag: #1
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Alarmanlage als Betriebsausgabe
Servus Community,
ich hab mich mit einem Kumpel vor geraumer Zeit selbständig gemacht und wir wollen unsere Büros verlegen. Hat jemand schon Erfahrung mit der Absetzung einer Alarmanlage als Betriebsausgabe? Wir haben streng vertrauliche Daten und die sollten denke ich im Gewerbegebiet mit einer Alarmanlage gesichert sein. Bei [...] steht bei dem Text Betriebsausgabe Einbruch Schutz das es nur in manchen Fällen möglich ist sowas als Betriebsausgabe abzusetzen, da die Anlagen aber ein halbes vermögen kosten wollte ich mir erstmal einen Rat hier einholen. VG ------------------- EDIT: Link zu einem Beitrag von 2017 entsorgt Ollik |
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28-10-2021, 09:59
Beitrag: #2
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RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe
Dein Steuerberater gibt dir da die entsprechende Auskunft.
IOch lehne mich jetzt aber mal ausm Fenster: eine elektronische Sicherheitsanlage ist im weiten Sinne eine mobile Einheit. Die kannst du bei einem Umzug mitnehmen und dort wieder einbauen lassen. Baust du die Anlage selbst ein, (gewerblich bedenklich!!) kannst du nur die elktronischen Komponenten absetzen, aber keine Arbeitszeit und Projektierungskosten geltend machen. Die Aufschaltung wiederum ist als Betriebsausgabe anzusehen. Aus meiner praktischen Berufserfahrung heraus weiss ich, dass alle unsere Dienstleistungen und Komponentenrechnungen von den Kunden als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Über wieviele Jahre das abgeschrieben wird und ob das als sog. geringwertiges Wirtschafttsgut direkt abgeschrieben werden kann, beantwortet dir wiederum eine Steuerfachkraft, das ist absolut nicht mein Fachgebiet Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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28-10-2021, 10:34
Beitrag: #3
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RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe
Eine EMA ist ein "allgemein verwendbares Anlagegut" und das Finanzamt sieht eine AFA von 11 Jahren als gerechtfertigt an. Egal welche Kosten hierzu entstehen, sind diese über die 11 Jahre abzuschreiben
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28-10-2021, 10:37
Beitrag: #4
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RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe
bin jetzt nicht der Crack, aber ist das nicht bundeslandspezifisch?
Ich residiere in Bayern, da gehen die Uhren anders Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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28-10-2021, 11:13
Beitrag: #5
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RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe
Ich mache das hier gleich mal wieder zu - (Steuer-)Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten, bitte an den Steuerberater wenden!!!
VG Ollik |
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