Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
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15-09-2021, 17:13
Beitrag: #1
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Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung | |||
15-09-2021, 18:02
Beitrag: #2
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Ich hoffe, du hast eine entsprechende Umgangsgenehmigung für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern und entsorgt diese fachgerecht.
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15-09-2021, 19:04
Beitrag: #3
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Das sind Radioaktive Ionisationsmelder!
Sofort fachgerecht entsorgen! |
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15-09-2021, 20:10
Beitrag: #4
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Die Dinger sind nach den Strahlenschutzverordnungen zu entsorgen!
Siehe hier: https://www.dguv.de/fb-etem/faq/faq_ioni.../index.jsp Viele Fehler sind RTFM Fehler - Read The Fucking Manual Telenot, Daitem, UTC, Hikvision AxPro, Lupus, AVS www.peteralarm.de |
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17-09-2021, 15:35
Beitrag: #5
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Zum Strahlenschutz ist alle gesagt (Americium 241 mit 11,1kBq pro Melder) … ohne Umgangsgenehmigung vom Bundesamt für Strahlenschutz ist jeglicher Umgang streng verboten. Da kann vielleicht eine gut Erichterfirma weiterhelfen.
Zur Anschaltung: Das ist die Anschaltung für den Standardmelder. Es gibt auch die EDM-Ausführung (adressierbarer Melder), die ist anders. |
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20-09-2021, 06:18
Beitrag: #6
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Hi,
(17-09-2021 15:35)dnsoft schrieb: … ohne Umgangsgenehmigung vom Bundesamt für Strahlenschutz ist jeglicher Umgang streng verboten.Einspruch!!! Zitat: "Für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern ist die Strahlenschutzverordnung maßgebend. Wird eine bestimmte Menge bei der Lagerung und Handhabung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmelder überschritten (das Tausendfache der Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2, dies entspricht maximal 200 Ionisationsrauchmeldern), wird eine Genehmigung benötigt." Zitat Ende Grüße ToWo PS: Unabhängig davon >> Ich würde diese "Dinger" auch schnellstmöglich fachgerecht entsorgen (lassen). |
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20-09-2021, 08:45
Beitrag: #7
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Zitat:Zitat: "Für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern ist die Strahlenschutzverordnung maßgebend. Wird eine bestimmte Menge bei der Lagerung und Handhabung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmelder überschritten (das Tausendfache der Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2, dies entspricht maximal 200 Ionisationsrauchmeldern), wird eine Genehmigung benötigt." Zitat EndeStimmt nicht, das bezieht sich nur auf die Lagerung (und auch nur Melder seit 2001). Für die Wartung. Montage und Demontage ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Das sagt dir jede Webseite, die eindeutiger formuliert ist als die IHK, jeder Hersteller und jede zuständige Behörde sowie die Strahlenschutzverordnung selber. Ganz ehrlich: Rein physikalisch könnte man die Gesetze sogar übertrieben finden. Ein unbeschädigter IRM ist nicht wirklich gefährlich.. Solange du den Alphastrahler nicht einatmen kannst, weil das Ding kaputt ist, geht von der Strahlung defacto keine ernsthafte Gefahr aus. Selbst wenn du den Alphastrahler ohne Gehäuse vor die hättest, wären schonmal alle Bereiche an denen du normale Kleidung trägst fast vollständig geschützt - aber die Alphastrahlung kommt ja nicht mal durchs Gehäuse. In Nordamerika und Australien dürfen die Dinger lt. Wikipedia sogar im Hausmüll entsorgt werden - wobei das schon fragwürdig ist. Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik Aktuell: Technik und Planung bei www.plusalarm.de - Hier privat unterwegs. - |
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