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kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
02-02-2022, 12:57
Beitrag: #1
kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Versicherungsschutz für Einbrecher!
Als Einbrecher die Wohnung ausräumten, versteckte sich der Versicherte in einem anderen Zimmer. Anschließend wollte er den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Konkret war dort vereinbart, dass bei Raub und schwerem Diebstahl gezahlt werden muss. Der Versicherte zog vor Gericht, denn die Versicherung zahlte keinen Pfennig. Das Urteil der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Der Versicherte ist verpflichtet, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen – also genau das zu tun, wovor die Kripo bei Einbrüchen und Überfällen dringend warnt. Die Versicherung bekam Recht und beglich den Schaden nicht. Opfer, wehre dich gefälligst Huh

(OLG Frankfurt am Main, Az: 7 U 15/01)

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02-02-2022, 13:30
Beitrag: #2
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Ich zweifele immer mehr an der Existenz eines gesunden Verstandes...

Und wenn er nicht zu Hause gewesen wäre, müsste die Versicherung zahlen?

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02-02-2022, 13:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2022 13:45 von Ollik.)
Beitrag: #3
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Urteil richtig lesen kann helfen Wink :
Wenn man Versicherungsverträge abschließt, in denen 'einfacher Diebstahl' ausgenommen ist ('schwerer Diebstahl' oder Raub jedoch nicht, wie ssb ja auch schon schrieb), muss man sich hinterher nicht wundern, dass die Versicherung leistungsfrei bleibt, wenn es zu einem 'einfachen Diebstahl' gekommen ist.

Übrigens war der Vorfall 1999 und das Urteil von 2001, 'frisch' ist anders...Angel

VG Olli
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02-02-2022, 14:36
Beitrag: #4
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Moment. Das wichtigste hast du vergessen: Der Einbrecher hat das Objekt durch eine offenstehende Terassentür betreten[1], womit kein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt[2] und auch kein Raub[1][3] oder Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen[1].

Zitat:Konkret war dort vereinbart, dass bei Raub und Einbruchsdiebstahl gezahlt werden muss.
Ja eben, da hat er sich eben unterversichert, wenn er wollte, dass bei offener Terassentür und ohne, dass er auf sich aufmerksam macht, der volle Schaden bezahlt wird.

Zitat:Opfer, wehre dich gefälligst
Opfer, versichere dich vernünftig.

Zitat:Ich zweifele immer mehr an der Existenz eines gesunden Verstandes...
Nur ziemlich sicher nicht bei der Versicherung, sondern bei dem, der ein einfachen Diebstahl nicht versichern lässt und dem Dieb nicht zeigt, dass jemand daheim ist. Wink Ich hab einfachen Diebstahl auch nur bis zu 500 Euro versichert, aber dessen bin ich mir bewusst und das reicht mir auch völlig. Ich würde mich dem Dieb nicht in den Weg stellen, aber eben auf mich aufmerksam machen und dann wird ein solcher Gelegenheitsdieb garantiert verschwinden.

Und klar soll man sich nicht als Held ausgeben und in Gefahr bringen, aber ich wohne in nem Tiny House, also würde bei Anwesenheit eh ein Raub draus werden. Aber ich bin 2m groß, breit und im Besitz von Klingenwaffen wie Macheten zur Selbstverteidigung. Ich hätte jetzt absolut keine Lust auf ein Raubdelikt, aber ich wäre mir nicht sicher, wer am Ende mehr Angst haben würde - ich oder der Dieb.

Zitat:Und wenn er nicht zu Hause gewesen wäre, müsste die Versicherung zahlen?
Wenn er die Tür auch dann offenstehen lassen hätte, nein. Sonst ja, weil dann ein Einbruchsdiebstahl vorgelegen hätte, wogegen er versichert war[1].

[1] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bsh...E190010707
[2] §243 StGB Abs. 1 S. 2
[3] §249 StGB Abs. 1

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02-02-2022, 14:55
Beitrag: #5
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Habe das Urteil nicht gelesen, mit den Infos sieht es natürlich anders aus

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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02-02-2022, 15:58
Beitrag: #6
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Ohne das Urteil explizit gelesen zu haben, gilt für mich:

Wichtig ist der Terminus Einbruchdiebstahl Exclamation

Versichert ist also ein Diebstahl, der auf einem Einbruch (= das nicht befugte Öffnen von verschlossenen Türen bzw. Fenstern oder das Herstellen von Öffnungen, durch die ein geschützter (= umbauter) Raum betreten wird) beruht.

Der Diebstahl (ohne den vorgestellten Terminus "Einbruch") beinhaltet das Entwenden von Dingen, die - auch ohne einen Einbruch (Definition siehe oben) - erfolgt. Das können draußen stehende Fahrräder, Wäsche von der Leine, pp. sein.

Fakt ist: So lange man nur die Beiträge zahlt, sind alle Versicherungen gut. Wenn es um Zahlungen geht, die seitens der Versicherung geleistet werden sollen, lernt man alle erst kennen. Confused

Zu unterscheiden sind:

Arrow Fahrlässigkeit = unachtsames Verhalten
Arrow grobe Fahrlässigkeit = besonders nachlässiges oder ausgesprochen leichtsinniges Verhalten
Arrow Obliegenheit = (ähnlich einer Pficht) Verhaltensregeln, der man als Versicherungsnehmer nachkommen muss und z. B. darauf gerichtet sind, den Schaden zu vermeiden, zu mindern oder aufzuklären.

Was einige Versicherungen mittlerweile (eingepreist oder gegen Aufschlag) anbieten, ist der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Von daher gilt es die Versicherungsbedingungen zu studieren ...

Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! Cool
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02-02-2022, 16:24
Beitrag: #7
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Da geht es ja drum. Hätte sich die Frau nicht mit ihren Kindern verbarrikadiert, sondern sich dem Eindringling entgegengestellt, wäre es ein versicherter Raub gewesen. Es ist die Krux an der Geschichte, die zwar juristisch gesehen ok, aber aus jeder anderen Betrachtungsweise absurd klingt.

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02-02-2022, 18:34
Beitrag: #8
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Ist halt schwierig. Hätte sie sich wenigstens auf sich aufmerksam gemacht, wäre der Einbrecher ja wahrscheinlich verschwunden. Dazu reicht für ein Raub ja bereits die Bedrohung, d.h. auf sich aufmerksam machen und derjenige droht verbal statt wegzugehen und dann einschließen, schon wäre es Raub gewesen. (Was aber sehr unwahrscheinlich wäre.) Man soll sich nicht in den Weg stellen oder auf direkte Konfrontation gehen, aber jemanden einfach gewähren lassen, sollte man auch nicht.

Ich verstehe das schon, dass die Versicherung das eben nicht standardmäßig abdeckt. Das Risiko für nen einfachen Diebstahl ist auf Grund der geringen Hürde halt enorm und wenn ich dann den Dieb einfach gewähren lasse, statt zumindest mal darauf aufmerksam zu machen, dass jemand im Objekt ist, ist das halt ein viel höheres Risiko für einen Schadensfall als nur bei Einbruch und Raub. Dazu wäre es auch dann einfacher Diebstahl, wenn du die Tür offen lässt und weggehst - und da viele Versicherer mittlerweile auf Fahrlässigkeitsklauseln verzichten, wäre das ja auch net zielführend...

Zitat:Fakt ist: So lange man nur die Beiträge zahlt, sind alle Versicherungen gut. Wenn es um Zahlungen geht, die seitens der Versicherung geleistet werden sollen, lernt man alle erst kennen. Confused
Deshalb bei Versicherern, deren Geld man selber kriegt, niemals die billigsten nehmen. Bei Haftpflicht oder so, ist es erstmal egal... Wenn du zahlen musst gemäß Gericht, greift die Versicherung eigentlich auch sofern du nicht irgendwelche total schlechten Verträge mit Fahrlässigkeitsklauseln hast, und dass die Versicherung den Geschädigten erstmal über alle Instanzen jagt, ist zumindest nicht dein Problem. Wenn auch als Geschädigter natürlich Sch****. Undecided

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02-02-2022, 18:39
Beitrag: #9
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Man sollte immer daran denken: Banken und Versicherungen sind nicht deine Freunde.

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