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Bundestag beschließt Update-Pflicht
25-06-2021, 16:58
Beitrag: #1
Bundestag beschließt Update-Pflicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelte bislang fast ausschließlich den Umgang mit analogen Dingen. Ein neues Gesetz soll nun die Regelungen des BGB in das digitale Zeitalter führen.

ei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets, Smartwatches, Smartphones oder andere smarte Geräte gilt künftig eine Update-Pflicht. Ein Gesetz, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts.

Die Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit der erworbenen Geräte und Dienstleistungen langfristig gewährleistet bleiben.

Zeitraum noch unbekannt
Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, den der Kunde "aufgrund der Art und des Zwecks" des erworbenen Geräts erwarten könne.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte, mit den neuen Regelungen schaffe man "Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen". "Damit machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft."

Gesetz ist "digitale Revolution"

Experten werteten die Auswirkungen als weitreichend: "Das Gesetz ist eine digitale Revolution", sagte Kristina Schreiber, Spezialistin für IT-Recht und Digitalisierung in der Wirtschaftskanzlei Loschelde. "Mit dem neuen digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in unser Bürgerliches Gesetzbuch." Damit sei nun Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben. Gleichzeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digitaler Produkte klar geregelt – und nicht mehr abhängig von Einzelfallentscheidungen.

Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen." Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behandelt. "Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren."

Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang lag ein Gewährleistungsfall in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Quelle: t-online.de

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25-06-2021, 17:02
Beitrag: #2
RE: Bundestag beschließt Update-Pflicht
Finde ich gut. Die Gewährleistungssache ist zwar ein zweischneidiges Schwert, aber mal von paar Ausnahmen die nicht offensichtlich sind (Überspannung o.Ä.) abgesehen, ist es doch meist easy nachzuweisen, wenn ein Defekt vom Kunden verursacht wurde.

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25-06-2021, 17:05
Beitrag: #3
RE: Bundestag beschließt Update-Pflicht
Das mit der Gewährleistung finde ich auch gut, aber was ist mit der Anwendbarkeit des Satzes: "never brake a running System", was in der Tat in manchen Fällen Sinn macht. Der Endverbraucher kann damit künftig nicht mehr selber entscheiden, ob die EMA das Update erhält oder nicht.

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25-06-2021, 17:20
Beitrag: #4
RE: Bundestag beschließt Update-Pflicht
Zitat:Der Endverbraucher kann damit künftig nicht mehr selber entscheiden, ob die EMA das Update erhält oder nicht.
Ohne das Gesetz gelesen zu haben wird es garantiert nur darum gehen, dass die Hersteller Updates bereitstellen müssen. Was gerade bei IoT-Geräten extrem wichtig ist. Ob ein Update am Ende aufgespielt wird, wird weiterhin beim Eigentümer des Geräts liegen.

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25-06-2021, 17:44
Beitrag: #5
RE: Bundestag beschließt Update-Pflicht
und genau das habe ich anders verstanden.

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