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Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
03-04-2021, 15:45
Beitrag: #6
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Das ist eben die Sache zwischen übermäßigem Lichteinsatz und einer Nebelanlage. Nebelanlagen sind explizit für den Einsatzzweck gedacht und müssen sich auch in einem gewissen Rahmen bewegen. Also die darf nur bei scharfer Anlage auslösen, muss voll betriebsbereit sein bei scharfer Anlage und muss unverzögert auslösen.
Das Ziel der Anlage ist auch, das Betreten des Objekts zu verhindern, weil wenn man nicht sieht, überlegt man eher dreimal, ob man wirklich reingeht.

Aus dem Grund sind akustische Signalgeber in der Lautstärke begrenzt. Technisch ist es kein Problem, dass man lautere Signalgeber produzieren kann, aber ab einer gewissen Lautstärke ist die Körperverletzung nicht mehr abwendbar. Dass alternierende Töne eingesetzt werden, ist ebenfalls eine Schutzmaßnahme. Bei einem konstanten Ton besteht auch hier wieder die Gefahr, dass Schäden zurückbleiben.

Reizgasanlagen sind wieder so eine Sache. Die verwendeten Stoffe darin sind offiziell nur zur Tierabwehr erlaubt. Die "legitime" Nutzung wird über die Notwehr ermöglicht. Daher ist der Einsatz gegen Personen grundsätzlich eine Körperverletzung. Wenn man sich selbst im Objekt befindet und damit eine potentielle Gefahr für das eigene Wohl besteht, kommt man halbwegs aus der Sache raus (da wäre dann auch die Sache mit der optischen Abwehr oder sogar eine Selbstschussanlage möglich), aber sobald es nur um Sachwerte geht, überlegt man sich nach einem solchen Einsatz sicher mehrfach, ob es das Wert war, wenn eine Person, auch wenn diese eine negative Intention hatte, nachhaltig schädigt.

Ein Warnhinweis legitimiert meiner Meinung nach keine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, jemandem zu schaden, egal ob es zum Schutz vor Sachwerten ist oder aus reiner Boshaftigkeit.

Investier das Geld in eine gute Mechanik, markiere/dokumentiere deine Sachwerte und sichere Sachen, die einen hohen ideelen Wert haben, gut ab. Eine Einbruchmeldeanlage bleibt eine Einbruchmeldeanlage. Sachen sind ersetzbar, Leben nicht.
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RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren - 5624 - 03-04-2021 15:45

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