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Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
04-04-2021, 18:44
Beitrag: #21
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:Also wenn man schon einen Einbrecher erschießen darf
Nö, darfst du nicht grundsätzlich. Mit Tötungsabsicht oder Inkaufnahme eines hohen Todesrisikos müsste in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, d.h. wenn er mitm Messer auf dich zu rennt, dürftest du ihn erschießen - wenn er aber dir gegenüber steht und sich sogar auf den Boden kniet, natürlich nicht.

Im Endeffekt kannste dich dabei - wenn es ungeplant war, was ne Selbstschussanlage bspw. nicht wäre - aber auch immer noch auf nen Notwehrexzess berufen. Aber auch situationsbedingt. Jemand der aufem Boden kniet aus Furcht zu erschießen? Den Richter, der dir das abkauft, will ich sehen. Panisch den Einbrecher im Flur zu erschießen, weil er ne schnelle Handbewegung gemacht hat in Richtung Hosentasche? Straffrei. Einen Einbrecher zu erschießen, wenn du damit rechnen musst, dass jemand plant dich zu töten? Straffrei (vgl. den Putativnotwehrfall des Hell Angels, der die Polizei, die ohne Ankündigung seine Tür eingetreten wollte erschossen hat - der hatte ja genau das als Grundlage, nur zusätzlich eben dass es Putativnotwehr war, weil es ein Cop war und kein Einbrecher).

Zitat:glaub ich nicht das eine Stroboskoplampe juristisch gefährlich werden kann
Doch.

Zitat:Prinzipiell ist in Deutschland erstmal alles erlaubt, was nicht verboten ist
Körperverletzung, Todschlag und Mord sind in Deutschland verboten. Der Besitz von Selbstschussanlagen auch.

Zitat:und selbst eine Selbstschußanlage hat wohl die größte Hürde das Waffen und Munition in geschlossenen Behältnissen gelagert werden müssen
Und du keine WBK für eine Selbstschussanlage bekommst...

Zitat:und nicht die Körperverletzung oder Tötung eines Einbrechers
Doch schon. Man könnte jetzt sicherlich nen mehrseitigen Essay drüber schreiben und abhandeln, wann die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt wäre und welche Maßnahmen zur Warnung zu ergreifen wären etc. - aber die Antwort wäre, da es mildere Mittel gibt (Schutznebel etc.), die im Zweifelsfall sogar effektiver den Zweck des Schutz des Eigentums erfüllen, wahrscheinlich irgendwas in der Art von "Wenn jemand die Tür deines hochsicheren Panicrooms wie auch immer geöffnet bekommt und alleinig durch diesen Aufwand klar zeigt, dass er es auf dich als Person abgesehen hat, dann wäre es zum Schutz von Leib und Leben vielleicht verhältnismäßig, weil alles, was den Angreifer nicht direkt ausschaltet nicht den Zweck erfüllen wird und die Nutzung von eher milden Mitteln wie CS-Gas im Panicroom natürlich nicht möglich sind." Aber alles darunter ziemlich sicher nicht. Und selbst da wäre es fragwürdig mit einer automatischen Auslösung einer Selbstschussanlage zu arbeiten, wenn eine handgeführte Schusswaffe den Zweck auch erfüllen würde und deutlich weniger aus dem Hinterhalt heraus schießt.

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

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04-04-2021, 19:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2021 19:17 von Ollik.)
Beitrag: #22
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Ein schönes Schlusswort, zumal der TE eh nicht mehr mitschreibt (vermutlich 'überfahren' worden).
Ich mach' das dann hier mal zu, das ist mittlerweile schon viel zu sehr 'off topic'.

@ Dennis: Eröffne bei Bedarf bitte einfach ein neues Thema, danke.

VG Olli
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