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Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
08-09-2020, 14:40
Beitrag: #1
Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Moin zusammen,

bin noch recht neu hier in der Thematik und musste mich mit dem ganzen Thema Alarmsicherheit für meinen Vater beschäftigen. Jetzt hats mich doch ein bisschen gepackt und ich klemme mich mehr dahinter als zuerst gedacht.

Nun bin ich auf die Info gestoßen, dass man Alarmtechnik, Kameras etc. und sogar Diebstahl (!) von der Steuer absetzen kann. Ich war zwar mal ein halbes Jahr beim Finanzamt (dumme Idee Big Grin) aber das hilft mir nicht so richtig.

Kurz zur Situation: Ich habe die Werkstatt meines Vaters mit Kameras ausgestattet. Da unser Wohnhaus an die Werkstatt angeschlossen ist, decken einige der Kameras auch dies ab. Um das steuerlich abzusetzen muss die Ausgabe aber scheinbar "eindeutig der selbstständigen Tätigkeit dienen". Ich frage mich jetzt: Ist das eindeutig, trotz Wohnhaus Anbindung? Gibts da Erfahrungswerte? Auch zum absetzen von Diebstählen? Big Grin

Hier gefunden, zum nachlesen:
[...]

Liebe Grüße
Nockie

----------------
EDIT:
Link entsorgt
Ollik
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08-09-2020, 16:08
Beitrag: #2
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Hallo Nockie,

das fragst Du am besten einen Steuerberater, die Leute kennen sich damit aus. Das Folgende stellt keine Beratung für Steuerrecht, etc. dar, sondern ist lediglich das, was ich glaube zu wissen, alle Angaben also ohne Gewähr.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, sprich Rechnungen von Handwerkern, kannst Du den Lohnanteil Steuerlich begrenzt absetzen.
Firmen die Vorsteuerabzugsberechtigt sind bekommen die MwSt. wieder und können Dinge wie Werkzeuge, Computer, etc. die dem Eigenbedarf der Firma dienen, je nach Investitionssumme absetzen.

Wie und ob das in Deinem Fall geht kann Dir, wie gesagt, nur der Steuerberater Deines Vertrauens vernünftig erklären.

LG Jens

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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09-09-2020, 08:16
Beitrag: #3
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Danke schonmal für die schnelle Antwort Smile

Klar, Steuerberater geht natürlich immer, wollte es nur auch hier mal zur Diskussion stellen, weil ich das Thema ganz interessant finde und irgendwo auch ein bisschen kurios Big Grin Zumindest das mit den Diebstählen Big Grin
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09-09-2020, 08:32
Beitrag: #4
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
man sollte in das Steuerrecht nicht versuchen, etwas hineinzuinterpretieren. Das geht meist in die Hose. Die Finanzbehörden haben da eigene Ansichten und somit ist der Steuerberater hier der richtige Ansprechpartner.
Du hast Kameras installiert und somit ist der Job des Forums erledigt.
Schnaps ist Schnaps und Bier ist BierBig Grin

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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14-09-2020, 09:18
Beitrag: #5
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
(09-09-2020 08:32)funkistnichtalles schrieb:  Du hast Kameras installiert und somit ist der Job des Forums erledigt.
Schnaps ist Schnaps und Bier ist BierBig Grin

Ah okay, ich dachte hier im OT ist auch Raum für so Diskussionen. Schade Wink
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14-09-2020, 10:40
Beitrag: #6
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Lies mal die Forenregeln durch, ob da eine derartige Diskussion beiträglich ist, kann man ja mal diskutieren. Nur sollte eine Diskussion einen Sinn und ein Ziel ergeben, beides sehe ich hier eigentlich nicht, denn die Glaskugel ist zuweilen ein sehr schlechter Ratgeber.
Gut gemeint ist manchmal auch schlecht gekonnt.
Gerade was Finanzamt und Versicherungen angeht, sind derartige Diskussionen nicht zielführend. Es entscheidet immer ein andrer, auf den man keinen Einfluss hat.
Deswegen ist jeder der Meister seines Faches.

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Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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