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Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
30-07-2019, 17:15
Beitrag: #1
question Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Hallo Gemeinde.

Mir ist von einem Bekannten etwas berichtet worden, das wollte ich hier gerne teilen oder zur Diskussion bringen.

Folgender Fall: Ein Errichter aus dem Bereich Elektrohandwerk baut eine Jablotron EMA im Privathaushalt ein, verzichtet auf vollständige Zwangsläufigkeit und auch sonst werden durch die Projektierung, Falschalarme durch den Bediener in Kauf genommen.
Ich sage nur, scharf unscharf über Fernbedienung, keine Sperrelemente, Bewegungsmelder und Tiere im Haus.
Kurz gesagt: Es vergeht kein Monat ohne Falschalarm.

Nun kommt der eigentliche Klou;
Der Errichter, der im gleichen Ort ansässing ist, hat die EMA auf sich selbst aufgeschaltet.Dodgy
Er nimmt 35 Euronen im Monat für die Aufschaltung.
Und
15 Euro für eine Intervention im Alarmfall.Angry

Meiner Ansicht nach ein unlauteres Geschäftsmodell, oder?
Böse Zungen würden sagen: "Erst die EMA schlecht errichten und dann noch bei jedem Fehlalarm mitverdienen" Da wird der Kunde schön abgezocktExclamation

Meine Frage: Ist das in der Branche so üblich?
Ich hoffe nicht . . .

In fast allen Fällen sitzt der Fehler vor dem Monitor.Big Grin
Gruß Thomas
Für die Richtigkeit, meiner Angaben, gebe ich keine Garantie.
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30-07-2019, 23:08
Beitrag: #2
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Mich würd ja all zu gerne jetzt wirklich brennend interessieren wie dass dann im Alarmfall weitergeht.

Also die Anlage ruft bei dem an. Das hab ich geschnallt. Aber wie gehts weiter. Angel Ruft der Elektriker dann die Polizei oder kommt er mit der Schwiegermutter an der Leine nachsehen und fesselt den Typen mit der Einziehfeder?Big Grin Jetzt erzähl mal; Was bringt jemanden dazu sich gerade bei dem aufschalten zu lassen? Die Doofkoppinstallation eines Everblöds interessiert mich jetzt mal nicht.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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31-07-2019, 07:34
Beitrag: #3
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Das würde mich auch interessieren Big Grin

Ich meine 15€ für eine Intervention ist ja recht günstig, die Frage ist, wie Evertech schon anmerkte, wie der Elektriker dann interveniert ?!?

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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31-07-2019, 09:14
Beitrag: #4
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  ... EMA im Privathaushalt ein, verzichtet auf vollständige Zwangsläufigkeit ...

Sehe ich kein Problem drin.

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  ... werden durch die Projektierung, Falschalarme durch den Bediener in Kauf genommen.

Die würdest Du auch mit "vollständiger Zwangsläufigkeit" nur minimal reduzieren können ... zumindest wenn das Objekt auch bei Anwesenheit von Personen gesichert werden soll (ist im Privatbereich bei uns zu 90% so).

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  ... scharf unscharf über Fernbedienung,

Es soll ja Kunden geben die das so wollen ...
Kannte Dein Bekannter die Alternativen?

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  ... keine Sperrelemente,

Kenne das Objekt jetzt nicht, aber da der Betreiber das System ja theoretisch (zumindest partiell) auch bei Anwesenheit nutzen könnte, müsstest Du die an jedes Fenster und jede Tür bauen ... absolut unrealistisch.

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  ... Bewegungsmelder und Tiere im Haus.

Sicher nicht optimal - bei vernünftiger Planung aber (zumindest partiell) oft kein Problem.

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  Kurz gesagt: Es vergeht kein Monat ohne Falschalarm.

Ironie ON: Da wird irgendwann bestimmt der Tag kommen, an dem alle begriffen haben wie es funktioniert. Ironie OFF

(30-07-2019 17:15)powertom schrieb:  Nun kommt der eigentliche Klou;
Der Errichter, der im gleichen Ort ansässing ist, hat die EMA auf sich selbst aufgeschaltet.Dodgy
Er nimmt 35 Euronen im Monat für die Aufschaltung.
Und 15 Euro für eine Intervention im Alarmfall.Angry

Das ist absoluter Bullshit - mir fallen da auf Anhieb folgende Fragen ein:
- welche Leistungen umfasst die "Intervention"?
- wie ist das mit der Schlüsselverwahrung?
- wie regelt er die 24/7 Rufbereitschaft?
- Und: wie ist die Haftung bei eventuellen "Problemen" (z. B. Nichterreichbarkeit) geregelt?
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31-07-2019, 11:09
Beitrag: #5
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Ich versuche mal alle Frage zu beantworten. Es sei dazu gesagt, ich war nicht persönlich im Haus, sondern habe nur mit der 84 jährigen Eigentümerin darüber gesprochen als sie bei meinen Eltern zu Besuch war . (Sorry, hatte mich vertippt, es handelt sich um eine Bekannte.)
Und, was ich gestern noch vergessen habe zu erwähmen: Anfang des Jahres hat der Errichter die Außensirene deaktiviert, wegen der häufigen Fehlalarme.

(30-07-2019 23:08)evertech schrieb:  Mich würd ja all zu gerne jetzt wirklich brennend interessieren wie dass dann im Alarmfall weitergeht.

Ja, es ist tatsächlich so, das der Elektro- und Fensehtechnikmeister, NSL und Alarmfahrer in einer Person ist. Da er nur wenige Straßen weiter wohnt, kommt er Tag wie Nachts persönlich zum Objekt und sieht nach dem rechten und ruft den Kunden sofort an. Das macht er wohl bei anderen Kunden im Ort auch so. Wie er das gewährleistet, ist mir auch schleierhaft. Gibt´s ne NSL jetzt schon im Taschenformat?

(30-07-2019 23:08)evertech schrieb:  Was bringt jemanden dazu sich gerade bei dem aufschalten zu lassen?
Ich habe mich gefragt, was bringt jemanden dazu sich so einen Murks mit ewigen Falschalarmen installieren zu lassen und dann noch auf diese Masche mit der Intervention einzulassen.
Antwort: Empfehlung von Freunden aus dem Ort. Und wahrscheinlich keine Ahnung von der Materie.

@FAP
viele Details kann ich nicht beantworten, weil ich nur etwa 10 Minuten mit der Dame darüber gesprochen habe.
(31-07-2019 09:14)Funkalarmprofi schrieb:  Es soll ja Kunden geben die das so wollen ...
Kannte Dein Bekannter die Alternativen?
Tja, ich denke eher nicht das Alternativen bekannt waren. Ich gehe davon aus das sich ihr verstorbener Mann damit auseinander gesetzt hat. Aber den kann ich nunmal nicht mehr fragen.

Aber es ist doch leider fast täglich in den Medien zu lesen, das grade ältere Menschen ohne technisches Verständniss genau auf diese miesen Tricks hereinfallen, sonst würden Infraschallanlagen und dergleichen längst nicht mehr am Markt sein. Sonst würden Kunden für n Schlüsseldienst am WE nicht 600 Euro bezahlen.

Zur Zwangsläufigkeit: Ja, natürlich verzichtet man im Privaten Umfeld gerne darauf. Aber andererseits kann es doch nicht als normal angesehen werden wenn es alle paar Wochen zum Fehlalarm kommt. In meinen Auge ist das das falsche Produkt für diesen Kunden. Grade für ältere (senile) Benutzer müsste eine EMA Idiotensicher zu bedienen sein.

Alles in allem hatte ich bei dem was ich von der Dame gehört habe, ein ganz schlechtes Bauchgefühl. Das klang für mich irgendwie nach Abzocke.
Ich wollte die Dame aber auch nicht weiter verunsichern und habe dann nicht weiter nachgefagt warum und wiso. Sie hätte es wahrscheinlich eh nicht gewusst. Sie sagte sie ist beruhigt und weiß wenn etwas ist, kommt Herr . . . . sofort.

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Gruß Thomas
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31-07-2019, 11:44
Beitrag: #6
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
(31-07-2019 11:09)powertom schrieb:  Sie sagte sie ist beruhigt und weiß wenn etwas ist, kommt Herr . . . . sofort.

Na dann is ja gut.
Wenn sie damit zufrieden ist. Warum nicht. Besser als gar nix. Die andere Art der Altenbetreuung.Big Grin
Dass die Sache natürlich riecht ist klar. Aber so was kannst nur mit Personen ändern die dieser Dame um einiges näher stehen als du. Ihre Kinder zum Beispiel könnte man darauf ansprechen und ihnen die Sinnhaftigkeit dieser Hosentaschen NSL im Jahr 2019 und der verbockten Bewegungsmelder bei Haustieren mal klar legen. Ansonsten machst bei direkter Ansprache gerade bei älteren Leuten eine richtige Verschlimmbesserung. Im Alter tut man sich mit Situationsänderungen immer schwerer. Am problematischsten ist es aber wenn man es als Betroffener nicht von sich aus wünscht, weil man ja eigentlich zufrieden ist, sondern dazu zwangsbeglückt wird.

11.Gebot:
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31-07-2019, 14:00
Beitrag: #7
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Angry
Das sind die schwarzen Schaafe unter den "Errichtern", welche mit solchem Pfusch eine ganze Menge Schaden anrichten.
Keine Schulungen etc., noch nicht einmal in den Grundlagen der Einbruchmeldetechnik, Material verbauen (verkaufen), das dann wegen eigenem Versagen wieder deaktivieren - Hauptsache verkauft -
Jablotron sind keine schlechten Anlagen, aber da lobe ich mir doch den Weg von Telenot oder Daitem, Vertrieb nur über geschulte Facherrichter!

Für mich ist das ein klarer Fall von Abzocke durch eigene Unfähigkeit. Nicht mehr und nicht weniger!

Viele Fehler sind RTFM Fehler - Read The Fucking Manual
Telenot, Daitem, UTC, Hikvision AxPro, Lupus, AVS
www.peteralarm.de
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31-07-2019, 17:38
Beitrag: #8
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
(31-07-2019 11:09)powertom schrieb:  Zur Zwangsläufigkeit: Ja, natürlich verzichtet man im Privaten Umfeld gerne darauf.

Mal kurz zur Begrifflichkeit der Zwangsläufigkeit: in erster Linie wird damit verhindert, dass eine gestörte Anlage scharfzuschalten geht (elektronische Zwangsläufigkeit). Das könnte man in gewisser Weise ja auch mit dem bidirektionalen Handsender machen.
Zweitens soll verhindert werden, dass Personen ein Objekt bei "extern Scharf" ohne Unscharfschalten betreten können (Sperrelement = bauliche Zwangsläufigkeit).

Bei privat genutzten Objekten und der Möglichkeit der (partiellen) Nutzung bei Anwesenheit helfen aber die Sperrelemente relativ wenig wenn ein gesichertes Fenster geöffnet, oder ein Raum mit scharfem Bewegungsmelder (z. B. Keller) betreten wird.
Von daher ist es m. E. kein Problem im Privatbereich darauf zu verzichten und in der Regel gibt es diverse andere Möglichkeiten um die Nachbarschaft vor unerwünschten Sirenenalarmen zu schützen, wie z. B. akustische oder optische Ausschalterinnerungen (piepsen, blinken etc.) oder eine verzögerte Auslösung externer Signalgeber ... allerdings setzt das voraus, dass der Planer weiss was er tut.

Was wir hier erleben ist eine der Nachwirkungen der nahezu unkontrollierten Expansionswut dieses Herstellers und daran ändern auch die eigentlich vorgeschriebenen Produktschulungen nichts. Die wollen viel Umsatz und das geht am besten, wenn man viele Leute mit dem Produkt losschickt - heute braucht es genau zwei Dinge um bei einem deutschen Distributor eine JA100 zu bekommen: einen Gewerbeschein (nicht zwingend in der Sicherheitsbranche) und man muss seinen Namen fehlerfrei auf das Anmeldeformular schreiben können. Dann sitzt man 8 Stunden und lauscht den Ausführungen des Redners, bekommt ein schickes "Zertifikat" und kann loslegen. Die Schulungen sind i. d. R. reine Produktschulungen ohne das auf Normen, Richtlinien oder sonstige Planungsgrundlagen eingegangen wird ... und dann kann eben so etwas dabei rauskommen.
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01-08-2019, 07:34
Beitrag: #9
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
Diese Tricks kennen wir auch und gehen dagegen vor. IHK informieren und Handwerkskammer.
Da macht er ganz schnell mal Schulungen für Wachdienstfähigkeiten nach den einschlägigen Vorschriften und dann sehen diese Kandidaten mal, welche Zeiten einzuhalten sind.
Die Vertragsgestaltung dieser Vögel ist sittenwidrig und wenn du deren Versicherung einschaltest, bekommt der Spass für die ein gewaltiges Loch.
Regional haben wir dieses Geschäftsmodell bei uns ausgemerzt. Auch die zugewanderten Osteuropäer, die damit den schnellen Euro geplant hatten, haben wir geschäftlich ruiniert. Einfach keine Angst haben und die entsprechenden Stellen informieren.
Das hat nichts mit Denunzieren zu tun, sondern mit kontrolliertem Eigen- und Personenschutz. So wie es für alle Gewerke die entsprechenden Fachleute gibt. Diese lassen sich schulen, lernen und arbeiten korrekt.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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21-12-2019, 09:18
Beitrag: #10
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
(31-07-2019 17:38)Funkalarmprofi schrieb:  heute braucht es genau zwei Dinge um bei einem deutschen Distributor eine JA100 zu bekommen: einen Gewerbeschein (nicht zwingend in der Sicherheitsbranche) und man muss seinen Namen fehlerfrei auf das Anmeldeformular schreiben können. Dann sitzt man 8 Stunden und lauscht den Ausführungen des Redners, bekommt ein schickes "Zertifikat" und kann loslegen. Die Schulungen sind i. d. R. reine Produktschulungen ohne das auf Normen, Richtlinien oder sonstige Planungsgrundlagen eingegangen wird ... und dann kann eben so etwas dabei rauskommen.
Bedingt.
Ja, sehr viele “Distributoren“ handhaben es genau so.
Ich habe aber auch Distributoren erlebt mit 2 Tagen Schulung und die hinterher Betrieben kein Tauglichkeit ausstellen wollten bei Mitarbeitern die nach 2 Tagen Schulung noch immer keinen Akku korrekt herum einsetzten konnten.
Das Problem: dann sind die halt zum nächsten Distributor gegangen dem es nur ums Verkaufen ging und hatten die Anlagen.
Was uns zum eigentlichen Problemen führt, dem was Jablotron als Distributor zugelassen hat. Unter den seriösen tummeln sich eben auch welche die alleine mit dem Versprechen für Umsatz zu machen ihre Zulassung bekommen haben.

(01-08-2019 07:34)funkistnichtalles schrieb:  Das hat nichts mit Denunzieren zu tun, sondern mit kontrolliertem Eigen- und Personenschutz. So wie es für alle Gewerke die entsprechenden Fachleute gibt. Diese lassen sich schulen, lernen und arbeiten korrekt.
Sehr richtig.

LG
Laura
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