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Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
31-07-2019, 17:38
Beitrag: #8
RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb
(31-07-2019 11:09)powertom schrieb:  Zur Zwangsläufigkeit: Ja, natürlich verzichtet man im Privaten Umfeld gerne darauf.

Mal kurz zur Begrifflichkeit der Zwangsläufigkeit: in erster Linie wird damit verhindert, dass eine gestörte Anlage scharfzuschalten geht (elektronische Zwangsläufigkeit). Das könnte man in gewisser Weise ja auch mit dem bidirektionalen Handsender machen.
Zweitens soll verhindert werden, dass Personen ein Objekt bei "extern Scharf" ohne Unscharfschalten betreten können (Sperrelement = bauliche Zwangsläufigkeit).

Bei privat genutzten Objekten und der Möglichkeit der (partiellen) Nutzung bei Anwesenheit helfen aber die Sperrelemente relativ wenig wenn ein gesichertes Fenster geöffnet, oder ein Raum mit scharfem Bewegungsmelder (z. B. Keller) betreten wird.
Von daher ist es m. E. kein Problem im Privatbereich darauf zu verzichten und in der Regel gibt es diverse andere Möglichkeiten um die Nachbarschaft vor unerwünschten Sirenenalarmen zu schützen, wie z. B. akustische oder optische Ausschalterinnerungen (piepsen, blinken etc.) oder eine verzögerte Auslösung externer Signalgeber ... allerdings setzt das voraus, dass der Planer weiss was er tut.

Was wir hier erleben ist eine der Nachwirkungen der nahezu unkontrollierten Expansionswut dieses Herstellers und daran ändern auch die eigentlich vorgeschriebenen Produktschulungen nichts. Die wollen viel Umsatz und das geht am besten, wenn man viele Leute mit dem Produkt losschickt - heute braucht es genau zwei Dinge um bei einem deutschen Distributor eine JA100 zu bekommen: einen Gewerbeschein (nicht zwingend in der Sicherheitsbranche) und man muss seinen Namen fehlerfrei auf das Anmeldeformular schreiben können. Dann sitzt man 8 Stunden und lauscht den Ausführungen des Redners, bekommt ein schickes "Zertifikat" und kann loslegen. Die Schulungen sind i. d. R. reine Produktschulungen ohne das auf Normen, Richtlinien oder sonstige Planungsgrundlagen eingegangen wird ... und dann kann eben so etwas dabei rauskommen.
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RE: Aufschaltung und Intervention durch Errichterbetrieb - Funkalarmprofi - 31-07-2019 17:38

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