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Alarmplan so in Ordnung?
05-03-2020, 09:20
Beitrag: #1
Alarmplan so in Ordnung?
Hallo,

ich möchte meine Wohnung im Mehrfamilienhaus nach folgendem Alarmplan auf eine NSL aufschalten. Klingt das sinnvoll oder wäre etwas zu ändern? Habe ich etwas vergessen?

Bei Einbruchalarm erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen. Erreicht XXXAnbieterXXX keine der angegebenen Kontaktpersonen beim ersten Anwahlversuch persönlich, verständigt sie sofort die Polizei und beauftragt einen privaten Sicherheitsdienst mit dem Schlüssel das Objekt zu betreten, den Einbruchalarm zu überprüfen und anschließend die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.

Bei Sabotagealarm erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen. Erreicht XXXAnbieterXXX keine der angegebenen Kontaktpersonen beim ersten Anwahlversuch persönlich, beauftragt sie einen privaten Sicherheitsdienst mit dem Schlüssel das Objekt zu betreten, den Sabotagealarm zu überprüfen und anschließend die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.

Bei Technikalarm und Störungsmeldung sowie nach ausgebliebenen Routinemeldungen der Alarmanlage erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen.

Erhält XXXAnbieterXXX von der Alarmanlage des Kunden einen Überfallalarm, verständigt sie sofort die Polizei und informiert danach die oben genannten Kontaktpersonen laut Kontaktverzeichnis. Ein Anruf im Objekt erfolgt nicht.

Erreicht XXXAnbieterXXX bei Feuer-/ Gasalarm niemanden im Objekt, verständigt sie sofort die Feuerwehr.


Danke für eure Meinung.
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05-03-2020, 10:27
Beitrag: #2
RE: Alarmplan so in Ordnung?
(05-03-2020 09:20)jurgennrw schrieb:  Hallo,

ich möchte meine Wohnung im Mehrfamilienhaus nach folgendem Alarmplan auf eine NSL aufschalten. Klingt das sinnvoll oder wäre etwas zu ändern? Habe ich etwas vergessen?

Bei Einbruchalarm erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen. Erreicht XXXAnbieterXXX keine der angegebenen Kontaktpersonen beim ersten Anwahlversuch persönlich, verständigt sie sofort die Polizei und beauftragt einen privaten Sicherheitsdienst mit dem Schlüssel das Objekt zu betreten, den Einbruchalarm zu überprüfen und anschließend die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.

Bei Sabotagealarm erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen. Erreicht XXXAnbieterXXX keine der angegebenen Kontaktpersonen beim ersten Anwahlversuch persönlich, beauftragt sie einen privaten Sicherheitsdienst mit dem Schlüssel das Objekt zu betreten, den Sabotagealarm zu überprüfen und anschließend die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.

Bei Technikalarm und Störungsmeldung sowie nach ausgebliebenen Routinemeldungen der Alarmanlage erfolgt ein Anruf durch die XXXAnbieterXXX-Leitstelle im Objekt. Wird dort niemand erreicht, verständigt XXXAnbieterXXX telefonisch die erste der von dem Kunden in dem Kontaktverzeichnis genannten Kontaktpersonen. Bei Nichterreichbarkeit wird entsprechend der dort angegebenen Rangfolge versucht, die weiteren Kontaktpersonen zu erreichen.

Erhält XXXAnbieterXXX von der Alarmanlage des Kunden einen Überfallalarm, verständigt sie sofort die Polizei und informiert danach die oben genannten Kontaktpersonen laut Kontaktverzeichnis. Ein Anruf im Objekt erfolgt nicht.

Erreicht XXXAnbieterXXX bei Feuer-/ Gasalarm niemanden im Objekt, verständigt sie sofort die Feuerwehr.


Danke für eure Meinung.

Bei Einbruchalarm:
Die Reihenfolge kann man so machen. Jedoch würde ich erst den Wachdienst hinschicken und erst wenn dieser einen Einbruch feststellt die Polizei benachrichtigen lassen. Kann sonst richtig teuer werden.

Bei Sabotagealarm:
Leitstelle ruft im Objekt an, benachrichtigt dann die Kontaktpersonen. Was soll der Wachdienst vor Ort machen? Sabotagerückstellung kann vom Wachdienst in den seltensten Fällen erfolgen. Das ist Errichtersache. Ohne Sabotage Rückstellung - keine erneute Scharfschaltung.

Bei Technikalarm und Störungsmeldung
Hier sollte man zwischen Technikalarm und Störungsmeldung unterscheiden.
Ist es Technikalarm - Gas sollte man evtl. die Feuerwehr informieren und natürlich den Hausbesitzer.
Ist es Technikalarm - Wasser, den Wachdienst mit Schlüssel vor Ort schicken und den Hausbesitzer informieren.
Bei Störung
Stromausfall:
Warten, mindestens 1 Std. meist kommt die Rückstellung dann wieder.
Ausbleibende Routine:
Hier sollte der Hausbesitzer und der Errichter informiert werden.
Überfall / Feuer:
So OK.

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05-03-2020, 12:56
Beitrag: #3
RE: Alarmplan so in Ordnung?
(05-03-2020 10:27)peteralarm schrieb:  Bei Einbruchalarm:
Die Reihenfolge kann man so machen. Jedoch würde ich erst den Wachdienst hinschicken und erst wenn dieser einen Einbruch feststellt die Polizei benachrichtigen lassen. Kann sonst richtig teuer werden.
Im Prinzip richtig. Allerdings vermute ich der Wachdienst wird erst eintreffen, wenn schon keine Bösewicht mehr anzutreffen ist. Ich gehe davon aus, dass der Errichter die Anlage so eingebaut hat, dass Fehlalarme mit nur sehr geringer Wahrscheinlichkeit auftreten. Wenn ich andauernd 200€ für einen Fehlalarm an die Polizei überweisen müsste, hätte der Errichter auf jeden Fall was falsch gemacht (es sei denn, ich löse Fehlalarme aus und gehe dann nicht ans Telefon).

(05-03-2020 10:27)peteralarm schrieb:  Bei Sabotagealarm:
Leitstelle ruft im Objekt an, benachrichtigt dann die Kontaktpersonen. Was soll der Wachdienst vor Ort machen? Sabotagerückstellung kann vom Wachdienst in den seltensten Fällen erfolgen. Das ist Errichtersache. Ohne Sabotage Rückstellung - keine erneute Scharfschaltung.
Guter Hinweis. Ich würde erwarten, dass der Wachdienst ein Scharfschalten der Anlage erzwingt. Je nachdem, was sabotiert wurde, dürfte das wohl nicht möglich sein.


(05-03-2020 10:27)peteralarm schrieb:  Bei Technikalarm und Störungsmeldung
Hier sollte man zwischen Technikalarm und Störungsmeldung unterscheiden.
Ist es Technikalarm - Gas sollte man evtl. die Feuerwehr informieren und natürlich den Hausbesitzer.
Ist es Technikalarm - Wasser, den Wachdienst mit Schlüssel vor Ort schicken und den Hausbesitzer informieren.
Bei Störung
Stromausfall:
Warten, mindestens 1 Std. meist kommt die Rückstellung dann wieder.
Ausbleibende Routine:
Hier sollte der Hausbesitzer und der Errichter informiert werden.
Überfall / Feuer:
So OK.
Danke!
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05-03-2020, 13:08
Beitrag: #4
RE: Alarmplan so in Ordnung?
(05-03-2020 12:56)jurgennrw schrieb:  
(05-03-2020 10:27)peteralarm schrieb:  Bei Einbruchalarm:
Die Reihenfolge kann man so machen. Jedoch würde ich erst den Wachdienst hinschicken und erst wenn dieser einen Einbruch feststellt die Polizei benachrichtigen lassen. Kann sonst richtig teuer werden.
Im Prinzip richtig. Allerdings vermute ich der Wachdienst wird erst eintreffen, wenn schon keine Bösewicht mehr anzutreffen ist. Ich gehe davon aus, dass der Errichter die Anlage so eingebaut hat, dass Fehlalarme mit nur sehr geringer Wahrscheinlichkeit auftreten. Wenn ich andauernd 200€ für einen Fehlalarm an die Polizei überweisen müsste, hätte der Errichter auf jeden Fall was falsch gemacht (es sei denn, ich löse Fehlalarme aus und gehe dann nicht ans Telefon).
Glaubst du wirklich, die Polizei ist schneller bei dir?

(05-03-2020 10:27)peteralarm schrieb:  Bei Sabotagealarm:
Leitstelle ruft im Objekt an, benachrichtigt dann die Kontaktpersonen. Was soll der Wachdienst vor Ort machen? Sabotagerückstellung kann vom Wachdienst in den seltensten Fällen erfolgen. Das ist Errichtersache. Ohne Sabotage Rückstellung - keine erneute Scharfschaltung.

Guter Hinweis. Ich würde erwarten, dass der Wachdienst ein Scharfschalten der Anlage erzwingt. Je nachdem, was sabotiert wurde, dürfte das wohl nicht möglich sein.
Die wenigsten Wachdienstmitarbeiter sind dazu in der Lage!

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05-03-2020, 16:11
Beitrag: #5
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Wenn du einen Interventionsdienst rausfahren lässt, wird dieser entsprechend mit eingeplant. Er sollte innerhalb von einer gewissen Zeit da sein.

Die Polizei ist da viel volatiler. Wenn nichts los ist, sind die innerhalb von Minuten vor Ort, wenn die viel zu tun haben und ein nicht überprüfter Alarm reinkommt (also durch eine akustische oder optische Alarmverifizierung oder eine Person vor Ort) kann es Stunden dauern.

Du zahlst in der Regel auch nicht pro Einsatz sondern pro Fahrzeug. Also wenn, warum auch immer, mehrere Fahrzeuge rausfahren, zahlst du für jedes Fahrzeug, ohne dass du es steuern kannst.

Achtung, pass bei den Begrifflichkeiten auf. Ein Wachdienst ist was ganz anderes. Es gibt zig verschiedene Sachen bei einer Aufschaltung. Du schaltest die Alarmanlage auf die Alarmempfangsstation auf, die gibt die Daten an eine Notruf- und Serviceleistelle weiter, diese arbeitet deinen Maßnahmenplan ab und kann dann einen Interventionsdienst beauftragen. Bei technischen Störungen geben die die Meldung an das Wartungsunternehmen weiter, welches ein anderes sein kann, als das Errichterunternehmen.

Diese ganzen Sachen, also AES, NSL, IV, ... können ein Unternehmen sein, aber jede Aufgabe kann auch von einem anderen Unternehmen übernommen werden.

Wenn also eine Sabotage aufläuft, musst du aufpassen. Bei scharfer Anlage sollte die NSL den IV rausschicken, der das Objekt auf Angriffsversuche überprüft und dann entweder die Polizei oder das Wartungs- oder Errichterunternehmen anfordert. Der IV darf und wird nicht in die Anlage eingreifen, da die dafür nicht berechtigt sind.
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05-03-2020, 16:28
Beitrag: #6
RE: Alarmplan so in Ordnung?
@5624
Das war jetzt ganz ausführlich Smile und sagt genau das, was ich meinte. Ich kenne es halt aus der Praxis so, dass AES, NSL, IV, ein Unternehmen sind. Dort, wo wir standardmäßig aufschalten ist das jedenfalls so.

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05-03-2020, 17:07
Beitrag: #7
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Sorry, wenn ich das vielleicht nicht so verstehe - vielleicht interpretiere ich aber nur was wo rein ...

Wenn nach einem Einbruchalarm die NSL im Objekt anruft, dann sollte doch zumindest ein Codewort vereinbart sein, nicht dass der Einbrecher ans Telefon geht und die NSL (da ja jemand erreicht wurde ... Undecided ) den Maßnahmenkatalog beendet.

Mir sind auch Einbrüche bekannt, da wurde der Zylinder aufgebohrt (löst kein Alarm aus!) und bis zum Eintreffen der Interventionskräfte durch "die Besucher" ausgetauscht Exclamation . Von daher ist nicht nur die äußere Sichtprüfung sondern tatsächlich eine Begehung des Objekts angezeigt.

Allerdings hat ja der Fragesteller nicht mitgeteilt, welche Melder (Öffnungs-, Bewegungs-, ...) eingesetzt sind, so dass diese einen weiteren Alarm (BWM als Falle) auslösen würden.

Da ja verschiedene Objekte ausschließlich mit stillem Alarm abgesichert sind, wäre ein entsprechender Anruf im Objekt ggfls. kontraproduktiv. Wenn nachts (während des Einbruchs) das Telefon im Objekt klingelt, kann der Einbrecher davon ausgehen, dass ihn die verbaute Technik erfasst hat. Cool
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05-03-2020, 17:20
Beitrag: #8
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Danke an alle für die Hilfe.
Ein Codewort ist vereinbart. Neben Türkontakt ist auch BWM als Falle vorhanden. Wenn der Einbrecher davon ausgeht, dass die Technik ihn erfasst hat, was macht er dann? Falls er dann direkt abhaut, wäre das ja gar nicht so verkehrt. Ein stiller Alarm ist allerdings nicht geplant. Es geht direkt die Sirene los.
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05-03-2020, 17:30
Beitrag: #9
RE: Alarmplan so in Ordnung?
(05-03-2020 16:28)peteralarm schrieb:  ... Ich kenne es halt aus der Praxis so, dass AES, NSL, IV, ein Unternehmen sind.

Sehe ich auch so ... alles andere ist nur unnütz aufwendig, und kostet Zeit und Geld.

(05-03-2020 17:07)Martina H. schrieb:  Mir sind auch Einbrüche bekannt, da wurde der Zylinder aufgebohrt (löst kein Alarm aus!) und bis zum Eintreffen der Interventionskräfte durch "die Besucher" ausgetauscht

Ich glaube du guckst zu viel Fernsehen ...

Wenn das aufbohren des Zylinders keinen Alarm auslöst, woher wussten dann die Interventionskräfte das sie losfahren müssen?

Und wenn die Einbrecher den Zylinder aufgebohrt haben, müssen sie um einen neuen einzusetzen, die alte Stulpschraube entfernen ... und das geht nur, wenn sie die Tür öffnen ... und selbst wenn sie das alles hinbekommen, nützt ihnen das gar nichts, denn wenn sie das nächste Mal kommen lösen sie doch (wieder) einen Einbruch aus (es sei denn, irgendein "Bastler" hat die Scharfschaltung an den Verschluss gekoppelt).
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05-03-2020, 19:53
Beitrag: #10
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Die Trennung zwischen AES, NSL und IV bekommt man häufig gar nicht bewusst mit.

Seit der Leitstellen-DIN gibt es halt spezielle Anforderungen an die AES, die eine kleine NSL mit integrierter AES nicht leisten kann. Daher gibt es AES, die im Auftrag mehrerer NSL Meldungen annehmen und an die NSL weitergeben. Bei den IV ist es so, dass eine NSL ja irgendwo an einem Ort sitzt. Größere Sicherheitsunternehmen haben auch mehrere Standorte für die IV, aber die wenigsten können die Zeitvorgabe in der kompletten BRD erfüllen, also greift man hier auf Fremd-IV zurück.

Hier ein Beispiel, wie es bei uns real war: Die EMZ wurde von Kötter gebaut, durch G4S gewartet, AES und NSL lagen bei Securitas und die IV lief über Vogt. Das einzige, was wir mit Vogt zu tun hatten, waren die rosa "wir waren da, sie aber nicht"-Zettel und die Schlüsselübergaben, beauftragt wurden die aber über Securitas.

Mittlerweile haben wir diesen Mist vereinfacht.
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05-03-2020, 20:36
Beitrag: #11
RE: Alarmplan so in Ordnung?
@FAP: Da ich hier nicht die Vorgehensweise breit treten will, lies bitte die PN. Kein Fernsehen sondern Realität Exclamation

LG Martina
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06-03-2020, 09:16
Beitrag: #12
RE: Alarmplan so in Ordnung?
EIN Anruf im Objekt, wenn jemand rangeht und Codewort richtig sagt, alles i.O.
Wenn keiner ran geht oder Codewort falsch, sofort die Polizei.
Alles andere ist in meinen Augen Zeitgewinn für den Einbrecher.
Vor allem wenn mehrere angerufen werden müssen.
Ein Beispiel:
Erste Kontaktperson nicht erreichbar (aus welchen Gründen auch immer), wird die zweite Kontaktperson angerufen, die zweite Kontaktperson ist aber nicht im Objekt, und alle anderen nachfolgenden Kontaktpersonen (keine Ahnung wieviel festgelegt wurden) sind erreichbar, aber nicht im Objekt.
Was passiert dann?
Es wird vermutet das die erste Kontaktperson ja vllt. doch im Objekt sein könnte und deshalb wird die Polizei nicht informiert, aus Angst das man vllt. am Ende ne Rechnung zahlen muss...
Der Einbrecher hat auch nicht vor im Objekt zu übernachten, bis der wahre Grund festgestellt werden kann, im Einbruchsfall, ist er sowieso über alle Berge...
Deshalb nicht zu viele Hoffnung auf EMA setzen, eine richtig funktionierende EMA installieren lassen und direkt nach EINEM Anruf im Objekt weitere Maßnahmen...
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14-03-2020, 09:48
Beitrag: #13
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Soweit schonmal allen vielen Dank. Ich habe jetzt den Maßnahmenplan zugeschickt bekommen. Dort sind auch Notrufnummern Feuerwehr und Polizei aufgeführt.
Es ist aber nicht die Ortsvorwahl+112 und Ortsvorwahl+110 hinterlegt. Sondern die Festnetzrufnummer von der Feuerwache, und die Festnetzrufnummer von einer Polizeiwache in der Nähe sowie ein paar Rufnummern die ich im Netz nicht finde. Ist das wohl richtig so? Oder könnte man auch die Ortsvorwahl+110/112 hinterlegen?
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14-03-2020, 09:59
Beitrag: #14
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Die 110 und 112 sind immer virtuelle Rufnummern und zeigen auf Anschlüsse, die nicht direkt anwählbar sind. 110 und 112 lassen sich nicht mit Ortsnetzkennzahl anwählen.
Ist aber alles im Notrufsystem 73 beschrieben.

Für Wachdienste gibt es spezielle Rufnummern, über die eine Quereinwahl möglich ist.
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14-03-2020, 10:04
Beitrag: #15
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Prima vielen Dank. Heisst das ich muss und kann als Kunde diese Nummern im Maßnahmenplan vor Unterschrift nicht prüfen? Mein Vertragspartner ist eine überregional tätige NSL, im Grunde kann ich also darauf vertrauen, dass die die richtigen Rufnummern kennen?
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14-03-2020, 10:09
Beitrag: #16
RE: Alarmplan so in Ordnung?
Du kannst diese Nummern nicht prüfen, sondern die Leitstelle ist für die Korrektheit verantwortlich.
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