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Ringalarmierung
09-09-2018, 12:52
Beitrag: #1
Ringalarmierung
   

Hallo, wie schaut es bei einer offenen Halle mit 9500 Quadratmeter aus, wegen Loopalarmierung? Laut Vorschrift beträgt die maximale Ringleitungsüberwachung 6000 Quadratmeter, also sind es in der Halle 2 Loops. Wäre es erlaubt, die Alarmierung über je einen Loop zu betreiben? Sind dann pro Ring 47777 Quadratmeter der Halle, oder darf die Fläche pro Ring nicht größer als ein Alarmierungsbereich von 1600 Quadratmeter sein wegen den Hupen ?
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09-09-2018, 17:56
Beitrag: #2
RE: Ringalarmierung
Frag dazu deinen Fachplaner nach DIN14675. Das zählt zum Grundlagenwissen und die DIN14675 ist da ganz eindeutig. Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung muss duch eine Fachfirma erfolgen und diese Fachfirma muss durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert sein.

Brandmeldeanlagen sind definitiv kein Thema, über das man in irgendwelchen Foren rumorakeln muss.

Am Ende gelten nicht nur die Vorgaben der Normen/Richtlinien, von denen es ja auch verschiedene gibt sondern auch die Systemgrenzen des Herstellers, die verpflichtend eingehalten werden müssen.

Und nur weil du im anderen Forum abgeblitzt bist, wirst du hier nicht mehr Informationen bekommen.
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