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Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
17-04-2017, 22:43
Beitrag: #1
Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Hallo,

das Thema passt nicht so recht zu Einbruchsmeldeanlagen, aber da sich hier viele Experten herumtreiben, hoffe ich dennoch auf einen Ratschlag.

Wenn man seine Haustür bei Anwesenheit nicht abschließt, kann man nach einem Einbruch durch die unverschlossene Tür bekanntlich Probleme mit der Hausratsversicherung bekommen. Wie sieht es aus, wenn man innen einen fest installierten Drehknauf nutz? Der Knauf ist von außen nicht zu sehen, dennoch könnte nach einer Zerstörung der beiden Sicherheitsglasscheiben der Knauf von außen betätigt werden. Hat hier jemand Erfahrungswerte? In den VHB meiner Versicherung finde ich dazu nichts.

Danke und Gruß, Alarmico
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18-04-2017, 10:40
Beitrag: #2
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und immer im Einzelfall individuell zu prüfen und mit der Versicherung abzuklären.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen ein Zylinder mit Innenkauf zu verwenden wenn man den Knauf nicht sieht und du wirklich Sicherheitsglas hast. Was hast du denn für eine Verglasung ? VSG bzw. P4A sollte es schon sein.

Wichtig ist immer das die Tür tatsächlich abgeschlossen ist. Dann bist du versicherungstechnisch immer erstmal auf der sicheren Seite.

Spreche dazu dein Versicherungsberater an und haltet das schriftlich fest.

Man kann z.B. die Haustür mit einem Öffnungsmelder und einem akustischen Glasbruchmelder überwachen.
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18-04-2017, 15:05
Beitrag: #3
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Hallo Alarmico,

das ist eine auch für mich wirklich sehr interessante Frage.

Habe ich das richtig verstanden, wenn man im Haus ist und nicht abschließt?
Normal kenne ich das nur bei Abwesenheit.

Weil, wenn man bei Anwesenheit abschließt (jetzt mal nachts ausgenommen),
wären ja bestimmte Fluchtmöglichkeiten bei Brandgefahr nicht mehr gegeben.

Generell ist es ja so, dass die Eingangstür von außen ohne Schlüssel nicht zu öffnen ist,
also nur einen Knauf außen hat.

Jetzt muss man definieren zwischen verschließen und abschließen bzw. ge- und verschlossen.
Ich würde verschließen so definieren, dass die Tür zugezogen ist aber nicht abgeschlossen.
Abschließen heißt Schlüssel umdrehen.

Andere Begriffsformel:
Ich würde geschlossen so definieren, dass die Tür zugezogen ist aber nicht verschlossen.
verschlossen heißt Schlüssel umdrehen.

Ich weiß hört sich komisch an aber in den AGB differenziert man u.U. sehr genau zwischen solchen Begriffen.

Wenn man etwas googelt, findet man allerdings diese Frage häufiger.
Ist somit eine berechtigte Frage worüber ich mir bisher keine Gedanken gemacht habe.
Das ganze fällt unter den Punkt Obliegenheiten des VN.
In deinen Versicherungsbedingungen sind diese zu dem Thema nicht näher erläutert.

Ich werde mal meinen Versicherer darauf ansprechen und schauen was bei mir dabei rauskommt.

Abschließen kann man aber nur folgendes sagen.
Hier hilft wirklich nur, dass du dieses Thema mit deiner Versicherung direkt klärst und dir
dies auch schriftlich zukommen lässt. Wie Wilko schon sagte kann man hier keine pauschale Aussage treffen.
Das ist in den Bedingungen eines jeden Versicherers immer anderes geregelt bzw. verklausuliert.
Und lass dir genau erklären was nun was bedeutet (Stichwort: verschließen/Abschließen bzw. ge- und verschlossen)

Gruß Christian

PS: Ich gebe auch mal Bescheid was ggf. mir dazu herausgekommen ist.

Nachtrag:
Ich habe mal eben meine AGB durchgelesen und gibt es einen Punkt der sich bei mir Sicherheitsvorschriften nennt.
Da heisst es Sinngemäß, dass für die Zeit in der niemand in der Wohnung ist,
alle Schliessvorrichtungen bzw. vereinbarten EMA einzuschalten sind. Da steht jetzt nicht explizit was von Anwesenheit.
Aber wir werden sehen, was mein Versicherungsmensch dazu sagen wird.

Murphys Law:
Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen.
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18-04-2017, 22:31
Beitrag: #4
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Hallo und besten Dank für die Antworten. Ich habe auch mal eine Anfrage an meinen Versicherungsmenschen geschickt und werde berichten, was dabei rumkam.

Sehe auch bei Anwesenheit ein Problem beim Brandschutz, wenn sich der Fluchtweg nur mit einem Schlüssel öffnen lässt. Andererseits kann es eine Versicherung nicht gerne sehen, wenn man desnachts bei Anwesenheit die Tür nur ins Schloss fallen lässt und sie sich demnach theoretisch mit einer Plastikkarte "entschnappen" lassen würde. Ohne sichtbare Einbruchsspuren hätte man wohl als VN auch ziemlich schlechte Karten.
Gut schlafen würde ich mit einer verschlossenen Tür, die sich ohne Schlüssel entsperren lässt.

Diese Automatik-Sicherheitsschlösser gibt es ja auch, aber da würde sich die Tür auch durch eine zerstörte Glasscheibe über die Klinke öffnen lassen (so wie ungesicherte Fenster).
Hab vom Vorbesitzer mal die Rechnung meiner Tür rausgesucht ... 3-fachverriegelt, 3 Scharniere, Wärmeschutzglas nach DIN, Sprossen senkrecht, außen Sicherheitsglas, 1 Flg ... kam vor 17 Jahren mal 3.500 DM. Habe demnach zwar eine Doppel-Verglasung aber nur einmal Sicherheitsglas.

Ich würde die innere Scheibe der Tür (sowie einige Fenster) gern mit einer einbruchshemmenden Folie versehen, A1 nach DIN 52290. Zu dem Thema werde ich dieses Forum in Kürze auch noch mal bemühen.
Einbruchsmeldeanlage ist seit 2 Jahren in Planung, aber noch nicht realisiert... erstmal mechanisch absichern.

MfG
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18-04-2017, 23:21
Beitrag: #5
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Nun bei nur zugezogener Tür ist, je nach Bauart der Tür, der Scheckkartentrick natürlich möglich.

Bei verglasten Türen ohne Einbruchhemmendes Glas ist es natürlich auch möglich.
Allerdings denke ich, dass dieser Vorgang mehr Lärm macht und von dem üblichen Einbruchvorgehen eher sehr selten angewandt wird.
Bei Einfachverglasung sicherlich eher bei Doppelverglasung schon eher weniger.
Meist ist es das klassische Aufhebeln.

In der Regel schließt man ja nachts immer ab zumindest mache ich das immer so. Schlüssel ist dann auch nicht im Schloss.
Aber das bleibt ja jedem selbst überlassen wie er das handhabt.

Nun mag sein das der Versicherer das nicht gerne sieht aber sofern es in den AGB nicht anders geregelt ist,
ist eine Anwesenheit auch dann gegeben, wenn man im Hause schläft. Ich glaube kaum das sowas als fahrlässig gelten wird.
Anders liegt der Fall in Mehrparteienwohnungen aber das ist hier ja nicht gegeben.
Und wie du weisst kommen die bösen Buben eher selten nachts.


Ja, mechanisch sollte man da auf jeden Fall Vorarbeit leisten, allerdings die EMA nicht aus den Augen verlieren.
Ich persönlich würde wenn, den Umgekehrten Weg wählen. Erst EMA dann mechanisch.
Weil eine mechanische Hemmung ist im Grunde nur eine Verzögerung für einen Einbruchversuch.
Irgendwann ist das Ding auch auf und kein EMA da die das meldet.
Wenn allerdings im Vorfeld schon eine EMA da ist, sicherst du die Schwachstellen schon mal grundlegend ab.
Auch wenn hier und da noch Verbesserungen bei Fenster und Türen nötig sind, hast du hier zumindest schon mal
die Gewährleistung das eine Meldung stattfindet und Ramabzamba losgeht.

Hier kann man dann im Nachgang Stück für Stück die fälligen Verbesserungen vornehmen und hat dennoch eine
Überwachung.

Ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung.

Gruß Christian

Murphys Law:
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19-04-2017, 00:04
Beitrag: #6
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Hallo Christian,

du hast schon recht, was die EMA angeht. Habe mich hierzu im diesem Forum auch schon ausführlich beraten lassen ... klick (wird wohl ne Jablo Oasis 80 werden ... mit etwas Bastelei). Noch hab ich es aber nicht durchgezogen ...

Habe mechanisch schon einige Vorsorge betrieben (Pilzköpfe an mittlerweile allen Fenstern -teilweise mit neuen Rahmen, abschließbare Griffe, 2x Gitter und nen Teleskop-Stange). Aber ich schließe meine Haustür auch Nachts nicht mit meinem Schlüssel ab, weil ich im Zweifelsfall nicht dran denken will, wo gerade der Schlüssel ist. Daher muss das Thema als nächstes gelöst werden ... mal abwarten was die Versicherer sagen.

MfG
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19-04-2017, 04:43
Beitrag: #7
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Da würde es aber dann auch Probleme mit den momentan allseits beliebten Panikschlössern geben. Brauchst ja nach dem Durchgriff auch blos Schnalle drücken.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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19-04-2017, 08:00
Beitrag: #8
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Also in NRW gibt es die Landesbauverordnung und die schreibt vor, daß Eingangstüren von INNEN jederzeit zu öffnen sein müssen. Demzufolge darf ein Verschluß ohne Paniköffnung gar nicht gefordert werden.

Wie andere Bundesländer das handhaben weiss ich nicht, wird aber vermutlich ähnlich gelagert sein. Was sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber eine Versicherung darf daher einen Verschluss bei Anwesenheit nicht fordern.

Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh
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19-04-2017, 17:27
Beitrag: #9
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
@Animal
Ich glaube das bezieht sich aber auch nur auf Mehrparteienhäuser die einen gemeinsamen Zugang
zu den eigentlichen Wohnungen haben.
Wir müssen hier zwischen Eingangstür und Wohnungstür unterscheiden.
Bei Einfamilienhäusern ist in der Regel ja die Eingangstür auch zugleich die Wohnungstür
und da meine ich gibt es keine Zwangsvorschrift.

Ich beziehe mich hier nur auf private Gebäude (ohne Vermietung von Wohnfläche im selbigen).
Bei öffentlichen Gebäuden gibt es ja ganz andere Vorschriften.

@evertech
Ja genauso sieht es aus. Egal welche Technik man hier anwendet, alles was von innen
zu öffnen ist wäre dann natürlich auch halt durch die Tür zu öffnen. Logisch halt.

@alarmico
Mein Versicherungsmensch hat sich zwischenzeitlich gemeldet.
Meine Frage war folgende (gekürzte Fassung):
Gibt es hier Besonderheiten, die das Abschließen (mit Schlüssel) der Eingangstür bei Anwesenheit erfordern?

Er hat Rücksprache mit der Schadensabteilung gehalten und folgende Antwort bekommen.
Zitat:
... dass es bei Anwesenheit nicht notwendig ist, dass Sie die Eingangstür mit einem Schlüssel verschließen.
In diesem Fall würde keine Obliegenheitsverletzung vorliegen, die Versicherung zahlt in so einem Fall ohne Abstriche zu machen.
Zitat Ende.

Im Grunde das, was ich auch erwartet habe.
Man sollte dabei allerdings beachten, dass nur meine Versicherung diese Aussage getroffen hat.
Oben genanntes darf man jetzt nicht pauschal auf alle Versicherungen anwenden.

Gruß Christian

Murphys Law:
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19-04-2017, 19:16
Beitrag: #10
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Mechanik vor Elektronik! Das ist ganz wichtig. An erster Stelle steht die mechanische Grundsicherheit. Das ist auch der Grundgedanke der Kriminalpolizei und des VDS.

Mechanik und Elektronik lässt sich auch prima kombinieren z.B. mit einer mechatronischen Alarmanlage von ABUS (Secvest)

Zum Thema Fluchtmöglichkeit bei Anwesendheit nachts: Natürlich IMMER die Haustür abschließen! Wenns brennt oder Notfall ist geh ich halt durch die Balkon/Terassentür raus wenn möglich oder spring aus dem Fenster.
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19-04-2017, 23:32
Beitrag: #11
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
So, mein Versicherer hat mir geschrieben, dass ein Knauf im Inneren kein Problem darstellt ... nicht einmal, wenn er von außen durch eine Glasscheibe sichtbar wäre. Einzige Voraussetzung an das Schloss: Sicherheitsschloss, bündig abschließend (Zylinder darf nicht überstehen) und der Beschlag muss von innen verschraubt sein.
Ob eine Zugangstür auch bei Anwesenheit grundsätzlich verriegelt sein muss, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Ich werde mir nun also meinen Drehknauf installieren und für noch besseren Schlaf bekommt die Glasscheibe noch eine einbruchshemmende Folie verpasst.

@Wilko: In meinem Fall sind alle Fenster und die Balkontür verriegelt. Ohne Schlüssel würde man bei mir tatsächlich festsitzen. Nun hat man einen Schlüssel zumeist schnell bei der Hand ... aber von der Sicherheit mal abgesehen ist so ein Knaufzylinder im Alltag auch komfortabler.

Gruß, Alarmico
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20-04-2017, 09:57
Beitrag: #12
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Ich dachte auch, ein Knauf wäre nett und praktikabel. Geht man in Urlaub, hat man dann aber keine Alternativen mehr, fühlt sich für mich komisch an. Deshalb ist der Knauf wieder weg und jetzt steckt halt im Alltag ein Schlüssel von innen, der im Urlaub abgezogen wird (klappt natürlich nur bei einem Schloss mit Panik-Funktion, bei dem man den Schlüssel drehen kann, auch wenn von der anderen Seite schon ein Schlüssel steckt).

Mit meiner Versicherung habe ich das abgestimmt, das war gar kein Problem.

Länger gedauert hat übrigens die Antwort der Versicherung, ob man bei verriegeltem Fenster und Abwesenheit evtl. vorhandene Schlösser am Fenster (am Fenstergriff oder auch als Zusatzschloss) aktivieren muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden (es sei denn, mit der Vers. sind die Fensterschlösser vereinbart). Eigentlich widerspricht das nämlich den Versicherungsbedingungen, denn darin heißt es, dass "alle Schließvorrichtungen" bei Abwesenheit aktiviert sein müssen (zB VHB 2014 Abschnitt B § 8 Nr.1 lit.a dd). Ich kann also nur empfehlen, hier bei der Versicherung mal nachzuhaken, wenn man (versehentlich) nicht immer alle Fenstersicherungen aktiviert - peace of mind.
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07-05-2017, 23:13
Beitrag: #13
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Bei Anwesenheit muss nie die Tür verlossen sein, bei keiner Versicherung. Dies sollte man auch nicht tun um den Fluchtweg nicht zu versperren.
Zudem moderne Türen verriegeln sich beim zuzuziehen automatisch, Falle oben und unten springen raus und sind gesperrt. Beim betätigen der Klinke wird die Sperre aufgehoben. Beim zusätzlichen verschlissen wird noch der mittlere Riegel ausgefahren und die Türklinke gesperrt.
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05-01-2020, 00:36
Beitrag: #14
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Ehrlich gesagt habe ich keine Türen mit so einem Knauf, weil ich die normalen Türdrücker habe. Allerdings habe ich auch eine Alu Haustür und kann sagen, dass ich mit der Haustür echt zufrieden bin.

Die Haustür habe ich online bei XYZ bestellt, wo sie verschiedene und hochwertige Haustüren haben die in Deutschland hergestellt werden. Da haben sie auch anderes Zubehör, was auch Schutz Ausstattung und Sicherheitstechnik zählt.

Daher falls du mehr Sicherheit im Haus willst, sollst du mit einer guten und sicheren Haustür anfangen und danach kommen die anderen Dinge! Smile

LG

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Unnützen Link inkl. des Users entsorgt
Ollik
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05-01-2020, 10:08
Beitrag: #15
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Auch wenn Du versuchst, nach 2,5 Jahren eine erfolgreiche Haustürwerbung unterzubringen: Deine Aussage "zuerst eine sichere Tür" ist bei vielen Objekten schlicht falsch. Der Einbrecher wird nicht an einer modernen Tür arbeiten, er sucht sich das 20 Jahre alte Dreh-/Kippfenster gleich daneben aus.
Außerdem ging es ursprünglich um den Drehknauf und nicht um das Türblatt bzw. die Tür.
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