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Reizgasanlage QC-Houseguard
25-06-2012, 22:54
Beitrag: #1
Reizgasanlage QC-Houseguard
    Neu entwickelt, steht sie nun wieder zur Verfügung:
die Reizgasanlage QC-Houseguard zur aktiven Abwehr von Einbrechern. Als Ergänzung zu einer Alarmanlage zum aktiven Raumschutz mit der schnellsten Interventionszeit zwingt die Anlage nach akustischer Warnung zum Verlassen des Raumes, während die Alarmanlage die Sicherheitskräfte informiert. Also auch ein Blitzeinbruch wird somit abgewehrt. So viele Möglichkeiten einer direkten, aktiven Abwehr von Einbrechern gibt es nicht. Weitere Informationen finden sie unter http://www.aktiveabwehr.de/produkte/reiz...index.html
Vielleicht die Alternative für viele ansonsten kaum zu schützende Objekte.
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25-06-2012, 23:05
Beitrag: #2
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Cool

2 Beitrag und direkt "Werbung"
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26-06-2012, 19:45
Beitrag: #3
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Dann lieber Sicherheitsnebelsysteme.
Die verletzen auch im fall eines unabsichtlich ausgelösten Alarmes niemanden.

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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26-06-2012, 20:15
Beitrag: #4
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
   
(26-06-2012 19:45)elektrickser schrieb:  Dann lieber Sicherheitsnebelsysteme.
Die verletzen auch im fall eines unabsichtlich ausgelösten Alarmes niemanden.
Dies möchte ich nicht unkommentiert lassen. Es gibt leider nicht all zu viele direkte, aktive Abwehrsysteme. Die Nebelsysteme gehören dazu.
Nun hat jedes System seine Berechtigung und natürlich seine Vor- und Nachteile. Wir vertreiben beides.
Unabsichtlich ausgelöster Alarm, setzt noch kein Reizgas frei, das wäre auch nicht gut. Die Abfolge ist: Alarmauslösung der Alarmanlage im Vorbereich, Audiowarnung, Bewegungsdetektion im Bereich der Reizgasanlage und erst dann erfolgt die Auslösung und Gasfreisetzung. Verletzt wird dabei im Normalfall auch niemand, aber es ist nicht gerade angenehm, aber soll es ja auch nicht sein. Man kann sich sicher auch vorstellen, dass das System nach fast 10 Jahren im Markt schon etwas perfektioniert wurde.
Das Risiko sich sich zu verletzen, ist im undurchdringbaren Nebel, der orientierungslos macht, da doch höher, denn da sieht man nicht, wohin man sich zurückziehen kann. Es kommt dabei auch oft zu Vandalismus. Aber es ist von den zu sichernden Gegebenheiten abhängig, welches System favorisiert werden sollte.
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26-06-2012, 22:06
Beitrag: #5
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Irgendwelche Zulassungen?
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28-06-2012, 23:20
Beitrag: #6
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
QC-HouseGuard fällt gemäß Bestätitgung der Bundeskriminalamtes nicht unter das Waffengesetz. Der Reizstoff ist in seiner konfektionierten abgepackten Form vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß Waffengesetz geprüft und zur Personenabwehr zugelassen. Die Anlage ist nur eine Auslösevorrichtung für die Gasflasche.


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03-07-2012, 12:49
Beitrag: #7
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo houseguard,

dann würde mich der genaue Wortlaut der angeblichen Bestätigung des BKA interessieren, bitte einfach mal scannen und hier posten oder noch besser einen Link zur Bestätigung direkt auf der Homepage des BKA hier einstellen.
Außerdem bedingen Bestätigungen immer eine vorausgehende (An-)Frage - und da ihr sicherlich nur die Konformität eures Produktes mit dem deutschen Waffengesetz an sich (und ohne Füllung mit jeglichen Reizstoffen!) zur Diskussion gestellt haben werdet (zugegeben, das ist jetzt eine reine Unterstellung von mir), ist diese angebliche Bestätigung doch eigentlich das Papier gar nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.

Sobald eure Anlage mit einem Reizstoff egal welcher Coleur befüllt ('scharf gemacht') wird, fällt die gesamte Anlage dann nämlich plötzlich doch u.a. unter das Waffengesetz und dürfte damit umgehend illegal werden, da z.B. zumindest die "Verhältnismäßigkeit" (siehe z.B. die Notwehrparagraphen im StGB) bei automatisierten Systemen gar nicht gewährleistet werden kann! Wird eigentlich bei jeder Auslösung die komplette Flasche in den zu sichernden Raum entleert? Und wer macht hinterher die ganze Sauerei wieder weg??? Wenn ich mir ein durchschnittliches Wohnzimmer vorstelle, gibt es eine Menge Ecken und Kanten und Teppichböden und und und, in denen sich das fiese Zeug festsetzt - wird darauf eigentlich in der Produktbeschreibung oder Betriebsanleitung explizit hingewiesen?

Der einzige mir bekannte Reizstoff, der in Deutschland zur Personenabwehr zugelassen ist, ist noch immer das "CS-Gas" (= 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril, auch gerne als 'Tränengas' bezeichnet). Wirksamere Vertreter der Reizstoffe wie z.B. Pfefferspray sind in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren zugelassen und dürften schon daher in der von dir angepriesenen Anlage nicht installiert werden (oder noch besser: bauartbedingt gar nicht hineinpassen).

Und auf welchen Märkten seid ihr denn mit dem System (inkl. Vorgängersystemen) seit 10 Jahren vertreten? Klingt für mich sehr nach (Nord-)Amerikanischem Kontinent, aber nicht nach deutschem Markt...

Zum Verletzungsrisiko durch CS-Gas: Selbst wenn wir die 'sekundären' Verletzungsmöglichkeiten wie Sturz, Schnittwunden durch zur Flucht genutzten Fenster o.ä. beiseite lassen (diese können auch bei den Vernebelungsanlagen auftreten), birgt die Verwendung von CS-Gas (natürlich abhängig von der Konzentration, die aufgenommen wird) doch so einige Risiken, nachzulesen z.B. hier: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/...tm$3.0 unter Erster Hilfe.

Damit wäre dann auch der gar nicht mehr so seltene Fall einer (wahrscheinlich erfolgreichen) Zivilklage eines Einbrechers gegen den Bewohner/Eigentümer in greifbare Nähe gerückt - wer das möchte oder in Kauf nimmt, sollte sich vorher gut über die möglichen Folgen informieren...

Ich hoffe, dein Kerngeschäft ist ein anderes, sonst stehen dir wahrscheinlich hungrige Zeiten bevor...

MfG
Olli
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03-07-2012, 19:48
Beitrag: #8
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo,

Nebelsysteme werden frühestmöglich ausgelöst z.b. durch AKTIVE Glasbruchmelder oder Alarmglas.
(Schaufensterscheiben bei Juwelieren)
Damit ist dem Einbrecher innerhalb von max 10 sekunden klar: das wars, nix zu sehen, nix zu holen. (zumindest vergleichsweise wenig)

PS: ich rede hier von sowas

gruss der Elektrickser

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03-07-2012, 22:28
Beitrag: #9
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo,

Zitat:Und auf welchen Märkten seid ihr denn mit dem System (inkl. Vorgängersystemen) seit 10 Jahren vertreten? Klingt für mich sehr nach (Nord-)Amerikanischem Kontinent, aber nicht nach deutschem Markt...

Das habe ich vor 20 Jahren schon auf der Sicherheitsmesse in Essen gesehen, da gab es diese Sachen noch in der verschärften Version mit Schreckschusspistole. Echt krass...Cool

Wollte damals schon keiner kaufen. Diese Artikel tauchen immermal wieder auf, wie die "Wunderalarmzentrale" die auf Luftdruckänderungen reagiert.

Seit mir nicht böse, aber ich würde solche Angebote einfach nicht zu wichtig nehmen. Das ist was für Leute die mit einer durchgeladenen Waffe unter dem Kopfkissen schlafen. Big Grin

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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03-07-2012, 22:50
Beitrag: #10
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Die Antworten und Fragen hier lassen für mich eine gewisse Objektivität vermissen und kommen mir vor, wie von der Gegenseite gesponsert. Der Moderator behauptet und unterstellt, sorry, aber so ist es. Um was geht es denn eigentlich? Soll hier nur etwas schlecht geredet werden? Besser ist es doch immer, man bleibt sachlich, oder?
Diese Reizgasanlage verwendet CS-Reizgas und kein Pfefferspray. Es neutralisiert sich rückstandsfrei und ist, das möchte ich bemerken, nicht brennbar. Es gibt eine Audiowarnung, bevor die Anlage Gas freisetzt, und es wird nicht einfach nur die Flasche leer gemacht. - Die Behauptungen, wann etwas unter das Waffengesetz fällt, ist nicht richtig. Und, aber sicher sind die Anlagen im deutschen Markt, und zwar seit vielen Jahren. Ich empfehle: Hausaufgaben machen und lesen.
Übrigens, was passiert eigentlich, wenn sich im undurchdringbarem Nebel einer Nebelanlage ein Einbrecher das Bein bricht?
Für wirklich Interessierte haben wir auch ein Rechtsgutachten (natürlich aus Deutschland). Ich möchte wirklich nochmal darum bitten sachlich zu bleiben, sonst macht doch so ein Forum keinen Sinn. Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, wenn "elektrickser "das Nebelsystem favorisiert, wird auch seinen Grund haben, sonst wäre der Hinweis zur Website nicht dabei.
Vielleicht denkt man auch noch einmal darüber nach, welchen Zweck eine solche Anlage erfüllen soll? Sie soll Einbrecher abwehren und dient dem Schutz von Gütern. Wie rücksichtslos gehen Einbrecher heute manchmal vor, was bleibt, als auch zu solchen aktiven Abwehranlagen zu greifen. Vielleicht schreibt hier mal ein Betroffener, dem Einbrecher alles gestohlen und zerstört haben und der nun um seine Existenz bangen muß.


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04-07-2012, 02:49
Beitrag: #11
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo houseguard,

nun möchte ich deinen Beitrag nicht unkommentiert stehen lassen. Du bist noch relativ neu hier im Forum, daher ist dir wahrscheinlich noch nicht bekannt, dass hier erstens ein recht laxer Umgangston untereinander besteht und zweitens einige unserer Stammmitglieder (so auch ich) gerne mal mit Ironie oder sogar Sarkasmus spielen. Dies geschieht aber meistens auf eine so charmante Weise, dass sich bisher nur ganz wenige Leute davon angegriffen fühlten. Vielleicht hätte ich einfach mehr Smileys einbauen sollen, aber wie dem auch sei:
Sollte ich dir mit meinen Äußerungen zu nahe getreten sein, möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen, es steht nicht in meiner Absicht (Neu-)Mitglieder zu beleidigen oder gar zu vergraulen.

Als schuldmildernd für mich möchte ich allerdings einwerfen, dass du hier ja auch gleich einen schönen Einstand hattest: wie es ein anderes Mitglied schon so treffend bemerkte, 'Beitrag 2 und schon Werbung'...
Solche Sachen kommen hier nicht ganz so gut an, auch wenn es nicht per Forumsregeln verboten wurde - du hast es ja wenigstens in den richtigen Thread gesetzt und das ist schon mehr, als einige Exmitglieder dieses Forums geschafft haben. ;o)

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Die Antworten und Fragen hier lassen für mich eine gewisse Objektivität vermissen und kommen mir vor, wie von der Gegenseite gesponsert. Der Moderator behauptet und unterstellt, sorry, aber so ist es. Um was geht es denn eigentlich? Soll hier nur etwas schlecht geredet werden? Besser ist es doch immer, man bleibt sachlich, oder?
Hmm, ich finde schon, dass ich recht sachlich geblieben bin und nicht etwa beleidigend o.ä., zudem habe ich gar nicht das Produkt als solches "schlecht geredet", sondern bin auf die Unstimmigkeiten bei den hier vollzogenen Vermarktungsversuchen eingegangen.
Gesponsert wird hier übrigens kein Anwesender, wir machen das hier alles freiwillig und in unserer unbezahlten Freizeit.
Dass ich hier Sachverhalte unterstellte, gebe ich gerne erneut zu, denn genau das hatte ich auch gleich mit dazugeschrieben - es steht dir ja auch frei, dir dieses zu verbitten oder noch besser diese mit Tatsachen zu widerlegen, aber eine Antwort auf meine Frage nach dem Inhalt eurer Anfrage an das BKA bist du uns bislang leider noch weiter schuldig geblieben.

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Diese Reizgasanlage verwendet CS-Reizgas und kein Pfefferspray.
Habe ich inzwischen auch auf der Homepage gelesen, in deinem Beitrag stand davon aber nichts.

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Es neutralisiert sich rückstandsfrei und ist, das möchte ich bemerken, nicht brennbar.
Gut, über "rückstandsfrei" ließe sich auch noch trefflich diskutieren, aber ich nehme das jetzt einfach mal als gegeben hin. Nicht brennbar ist ein wichtiger Punkt in Hinsicht auf die spätere Wiederbenutzung der Räumlichkeiten, danke für den Hinweis.

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Es gibt eine Audiowarnung, bevor die Anlage Gas freisetzt, und es wird nicht einfach nur die Flasche leer gemacht.
Das mit der Audiowarnung hattest du bereits erwähnt (ist auch eine gute Sache, wie ich finde), den Rest des Satzes habe ich mir jetzt nach Besuch der Homepage auch weitgehend erklären können.

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Die Behauptungen, wann etwas unter das Waffengesetz fällt, ist nicht richtig.
Dann korrigiere mich bitte mit entsprechenden Hinweisen, wo ich das exakt nachschlagen kann/soll, das machen die anderen Mitglieder bei mir und unseren anderen Mitstreitern ja auch. Jeder kann doch mal einem Irrtum aufsitzen, der durch besseres Wissen schnell korrigiert werden kann. Auch ich (ob nun als Mod oder als ganz normaler User - ich habe hier nur ein Profil) erhebe nicht den Anspruch, alles wissen zu können, sondern formuliere meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen (und wenn ich von irgendwelchen Sachen überhaupt keine Ahnung haben sollte, lese ich nur stumm mit und sage da gar nichts zu).

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Und, aber sicher sind die Anlagen im deutschen Markt, und zwar seit vielen Jahren. Ich empfehle: Hausaufgaben machen und lesen.
Stimmt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Das habe ich ja jetzt auch getan und mir ist einiges etwas klarer geworden. Der Tonfall deiner Empfehlung war zwar jetzt auch nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber wenn ich schon austeile, muss ich auch mal einstecken können... ;o)
Du hättest mich auch einfach nochmal auf den von dir bereits zuvor geposteten Link aufmerksam machen können und/oder einfach den Hinweis geben, dass du keine weitergehenden Fragen beantworten möchtest, bevor sich nicht jeder Interessierte das Linkziel angeschaut und gelesen hat, das hätte selbst ich verstanden. ;o)

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Übrigens, was passiert eigentlich, wenn sich im undurchdringbarem Nebel einer Nebelanlage ein Einbrecher das Bein bricht?
Wie ich bereits in meinem ersten Post hierzu erwähnte, passiert dabei wohl im Wesentlichen das Gleiche wie beim von dir beworbenen Produkt: Mögliche Zivilklage mit vermutlich ganz guten Aussichten auf Erfolg durch den Einbrecher gegen den Betreiber der Anlage...

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Für wirklich Interessierte haben wir auch ein Rechtsgutachten (natürlich aus Deutschland).
Auch das würde mich (wie auch die Bestätigung des BKA) sehr interessieren, aber bis jetzt kam dazu von dir leider auch nichts. Daher hier nochmal die Bitte nach Lieferung der angepriesenen Gutachten/Bestätigungen/Zulassungen (die BKA-Nr. habe ich inzwischen schon selbst gefunden, danke).

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Ich möchte wirklich nochmal darum bitten sachlich zu bleiben, sonst macht doch so ein Forum keinen Sinn. Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, wenn "elektrickser "das Nebelsystem favorisiert, wird auch seinen Grund haben, sonst wäre der Hinweis zur Website nicht dabei.
Sachlich bleiben ist eine gute Sache, ich werden versuchen, auch die Ironie in diesem Thread etwas einzuschränken oder sie zumindest durch Smileys kenntlich zu machen.
Und dass jede Person seine eigenen Favoriten hat, liegt doch einzig in den unterschiedlichen gesammelten Erfahrungen - und wenn deine CS-Anlage dein Favorit ist, ist das auch vollkommen in Ordnung! Meine persönliche Erfahrung sagt mir allerdings, dass hinter solch sachlich unvollständigen Werbeaussagen oder Antworten auf Nachfragen, wie du sie bislang gegeben hast, meistens ein sehr schnelllebiger Anbieter steht, der den 'schneller Euro' sucht und seine einmaligen Kunden dann nach dem Kauf schnell im Regen stehen lässt (nochmal ganz deutlich: ich behaupte NICHT, dass es sich bei dir um einen solch dubiosen Anbieter handelt, denn dazu müsste ich über Erfahrungswerte mit deiner Firma verfügen, die ich aber nicht habe!) und die 'gesengte Sau' scheut nun mal das Feuer...

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Vielleicht denkt man auch noch einmal darüber nach, welchen Zweck eine solche Anlage erfüllen soll? Sie soll Einbrecher abwehren und dient dem Schutz von Gütern. Wie rücksichtslos gehen Einbrecher heute manchmal vor, was bleibt, als auch zu solchen aktiven Abwehranlagen zu greifen.
Einbrecher abwehren und Güter (und ggf. Personen) schützen sollen auch die mechanischen (idealerweise mit elektronischen Einbruchmeldeanlagen kombiniert) Sicherungen, die ohne Reizstoffe auskommen. Was bleibt, ist eine vernünftige Projektierung der mechanischen und elektr. Sicherunge am und im zu sichernden Objekt, dann kann man in meinen Augen auch locker auf ein Reizgasgerät verzichten... Wer auf solche Sachen steht, soll sich gerne eines zulegen, ich baue solche Geräte jedenfalls schon aus Gründen der eventuellen Haftung gegenüber einem verletzten Einbrecher nicht ein!

(03-07-2012 22:50)houseguard schrieb:  Vielleicht schreibt hier mal ein Betroffener, dem Einbrecher alles gestohlen und zerstört haben und der nun um seine Existenz bangen muß.
Von diesen Leuten habe ich genug in meinem Kunden- und Bekanntenkreis (ihnen passierte es allerdings bereits VOR der Installation von Sicherungsmaßnahmen!) - das sind echte Schicksale, die wirklich bewegen, man glaubt gar nicht, was da alles so hintendran hängen kann, bis hin zu Therapie und Wohnungswechsel. Möglicherweise bekomme ich ja eines Tages mal einen von ihnen überzeugt, hier seine Erfahrungen zu teilen (in anderen Threads gibt es derartige Beiträge von anderen Mitgliedern bereits, auch ich empfehle daher: Hausaufgaben machen und lesen Tongue).

Und wieder ein viel zu langer Beitrag von mir Big Grin

VG Olli

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke!
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11-07-2012, 21:21
Beitrag: #12
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Der letzte Beitrag war ja wirklich lang, aber ich finde es gut. Ein Forum soll ja eine Plattform für Diskussion und Erfahrungen sein. Jeder kann sich ja auch eine eigene Meinung bilden. Alles zu negieren, wie "Tim" das macht, ist dabei auch nur ein Standpunkt. Man müßte sich schon mal etwas tiefgründiger mit den Themen beschäftigen, um eine vernünftige Aussage zu treffen. - Beim näheren Hinschauen, sieht man, dass die Serienproduktion einer Anlage nicht nur mal schnell dem Aufblasen eines Luftballons gleich kommt, sondern eine Vielzahl von Prozessen und Teilen einschließt. Wer schon einmal damit zu tun hatte, wird wissen, wovon ich rede. Aber das soll her nicht das Thema sein.
Ich würde mich freuen, wenn sich mal Nutzer von Nebel- und Reizgasanlagen melden und ihre Erfahrungen mitteilen würden. Das wäre bestimmt sehr interessant.
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12-07-2012, 08:02
Beitrag: #13
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo houseguard,

da ich hier angesprochen werden, mag ich auch nochmal meinen Senf dazu geben.

Zitat:Alles zu negieren, wie "Tim" das macht, ist dabei auch nur ein Standpunkt.

Ich gehöre nicht zu den Schreiber, die ein Forum benutzen um nur gegen Alles und Jeden "abzuko..en".
Lese einfach mal einige meiner Beträge, dann wirst du das wissen.

Nur ich stimme auch nicht einfach allem zu, zumal nicht wenn ich entsprechende Produkte im Markt nicht war nehme.

Nebelgeräte werden beworben, man sieht sie auf Messen und sie werden bei Veranstaltungen, bei denen auch Polizeibehörden anwesend sind, erwähnt.
CS-Gas Geräte nehme ich dagegen nicht war. Ausser bei "fliegenden Händler" im Markt, die kommen und gehen.
Damit spreche ich nicht gegen die profesionelle Ausführung solch ein Produktes, sondern merke nur an wie dies auf der Marketingebnene wahrgenommen wird.

Ansonsten bleibe ich dabei, bei aller Wut und Hilfslosigkeit die ein Einbruchsopfer hat und bei all den "Ideen" die nach einem Einbruch entstehen, Türgriffe unter Strom setzen, "Selbstschussanlage" einbauen und vieles mehr, habe ich noch niemanden getroffen, der wirklich aktive Abwehrmechanismen einbauen lassen wollte.

Vieleicht irre ich mich ja und in der Zukunft, wird diese Technik immer stärker nachgefragt. Sei sicher, dann werde ich hier auch mitteilen das ich mich geirrt habe.
Auch dies habe ich hier schon getan und dabei auch von mir erstellte Beträge wieder gelöscht. Damit hab ich kein Problem.

Zitat:Man müßte sich schon mal etwas tiefgründiger mit den Themen beschäftigen, um eine vernünftige Aussage zu treffen.

Naja, du hast dich in einem der früheren Beträge "beschwert", das ** Der Moderator behauptet und unterstellt **.
Genau das machst du doch hier auch. Von mir kann ich sagen, das ich seit über 30 Jahren mit der Sicherheitstechnik vertraut. Also gehe mal davon aus, das ich mich tiefgründig mit Themen beschäftigt habe und dazu auch vernünftige Aussagen treffen kann. Diese Aussage ist nicht zielführend, und klingt so als wenn du dich auf den "Schlips" getreten fühlst und sei mir böse oder nicht, sie gehört hier nicht her. Aber sei es drum.

Hilfreich wäre, wenn die die angedeuteten und auch von Ollik nochmal angesprechenen "Gutachten" und Schreiben vom BKA zugänglich machen würdest. So können wir dann uns auf dem gleichen Wissensstand bewegen. Du gehst auch in deiner letzten Antwort nicht weiter darauf ein.

Ich nehme nun seit vielen Jahren aktiv und passiv an der Sicherheitsmessen in Essen ( Deutschlands größte Messe zum Thema) und an der IFSEC in England (internationale Leitmesse zum Thema) teil und habe diese Technik, in früheren Jahren, nur als Nischenprodukte gesehen.

Aber ich werde versprechen im Herbst in Essen darauf erneut zu achten. Wirst du als Hersteller, (das bist du doch, oder?) an dieser Messe teilnehmen? Dann werde ich gerne deinen Stand besuchen.

Zitat:Beim näheren Hinschauen, sieht man, dass die Serienproduktion einer Anlage nicht nur mal schnell dem Aufblasen eines Luftballons gleich kommt, sondern eine Vielzahl von Prozessen und Teilen einschließt. Wer schon einmal damit zu tun hatte, wird wissen, wovon ich rede. Aber das soll her nicht das Thema sein.

Ganz ehrlich, diesen Satz in diesem Zusammenhang verstehe ich nicht. Ich vermute mal das der zu einer anderen Antwort gehört.

Zitat:Ich würde mich freuen, wenn sich mal Nutzer von Nebel- und Reizgasanlagen melden und ihre Erfahrungen mitteilen würden. Das wäre bestimmt sehr interessant.

Ich denke das nicht allzu viele Endanwender in diesem Forum mitlesen. Daher wird das sicher ein frommer Wunsch bleiben. Aber du verfügst doch über eine lange zeit der Erfahrung und damit doch sicher auch über einen großen Kundenkreis. Es wäre doch ein tolle Idee, wenn du einige deiner Kunden animieren könntest hier zu berichten. .

Zum Schluss mag ich feststellen, das du alles richtig machst. Du hast ein Produkt von dem du selber überzeugt bist und du versucht uns, mit alle dir zur Verfügung stehenden Mitteln, die Vorzüge aufzuzeigen. Das ist aller Ehren wert.

Gruß Tim

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13-07-2012, 12:40
Beitrag: #14
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo liebe Mitleser,

hatte in einem Beitrag ja von der Reizgas Schreckschuss Variatnte berichtet. Es gibt sie immer noch.

http://www.stinktier-skunk.de/preise.html

Gruß Tim

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13-07-2012, 22:35
Beitrag: #15
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo Tim und danke für den Link!
Ich habe mir die Seite jetzt mal angeschaut und ich muss sagen, ich bin erschüttert - die Seite scheint mir tatsächlich seit 2002 (von dann sind die letzten Messefotos) nicht mehr aktualisiert worden zu sein.
Und zwischen Juli 2011 und Februar 2012 gab es laut des eingebundenen Counters keinerlei Zugriffe, erst ab März 2012 ist langsam wieder Tendenz steigend.
Ob diese Firma tatsächlich noch existiert? Wahrscheinlich irgendwie schon, denn irgendwer muss doch wohl die Hostingkosten tragen?!

Ich verstehe auch bis heute 'Unternehmen' nicht, die trotz eigener Domain ihre Emailadresse bei z.B. gmx.de oder web.de laufen lassen - unprofessioneller geht's doch schon gar nicht mehr (Okay, 2002 war das wohl noch fast legitim, aber heute...).

Tja, schade, dass ich gerade keine Kohle über habe, ich würde ja gerne mal eine Testbestellung für das Schreckschussmodell vornehmen, grins... Und wenn sie mir das dann problemlos liefern (ohne 'kleinen Waffenschein'), wird es echt interessant ;o)
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13-07-2012, 23:19
Beitrag: #16
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo Ollik,

wenn ich das richtig gelesen habe, soll das der Patentinhaber sein.

Und wenn du gerade keine 2000€ für eine gesicherte CS Gas Anlage über hast, es geht auch ohne jede "Bremse" etwas preiswerter.
Spannung dran Gas raus.

   

Das ist erst erschütternd. Sad Der Vertrieb ist ebenfalls in Deutschland.

Wenn ich sowas sehe und mir dann Gedanken machen soll, ob ein gekipptes Fenster nun gut oder schlecht ist, möchte ich maches mal lieber Brötchen verkaufen. Oder Marmelade. CoolTongueBig Grin

Gruß Tim

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14-07-2012, 10:59
Beitrag: #17
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Darüber, ob sich ein Einbrecher in meinem Eigenheim ein Bein bricht oder nicht, würde ich mir zu allerletzt Gedanken machen, wenn es um die Absicherung meiner Angehörigen und meines Lebens und Eigentums geht.

Es gibt genügend Fälle, wo die Einbrecher auch keine Rücksicht auf die Gesundheit oder das Leben der Opfer genommen haben.

Es muss halt jedem klar sein, das ein Angriff auf eine Person oder fremdes Eigentum mit dem Risiko verbunden ist, selbst Schaden zu erleiden. Wer das nicht begreift, dem muss man es ganz deutlich klar machen.

Im Übrigen werde ich vor keinem deutschen Gericht zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn ich einen Angreifer verfolge und dieser während seiner Flucht aus Unachtsamkeit stolpert und sich beim Hinfallen irgendein Körperteil bricht. Warum soll es dann dem Betreiber einer (z. B.) Nebelanlage anders gehen, die ja auch nichts weiter macht, als den Täter zur Flucht zu bewegen?

Was wir in Deutschland brauchen ist eindeutig mehr Opfer- als Täterschutz.

Aktuell ist es so, dass wir uns vor unerwünschten Besuchern immer mehr absichern müssen, unsere Fenster vergittern, Türen mit Panzerschlössern verbarrikadieren, Melder aller Art anbringen und fast wie im Gefängnis fühlen. Die, die Böses vorhaben, laufen hingegen frei und unbeschwert herum und denen darf man nicht mal ein Bein stellen, wenn man sie auf frischer Tat ertappt.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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14-07-2012, 20:22
Beitrag: #18
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
@ Tim: Ja, da hast du wohl recht, es geht auch immer noch eine Spur heißer... *Koppschüttel*
Hast du dir die Details zur Installation mal durchgelesen:

"© Die Anschlusskabel der CS-Gas Kartusche werden an die eigentliche Alarmanlage angeschlossen. Die Polung an den Anschlussklemmen spielt keine Rolle. Sie benötigen als Stromquelle mind. 12 V und mind. 3 A für eine sichere Auslösung.
TIP: Wird die CS-Gas Auslösevorrichtung an eine handelsübliche Alarmanlage angeschlossen, eignet sich der Anschluss der Sirene optimal (der Anschluss von der Sirene und der Auslösevorrichtung parallel über eine Klemme ist problemlos möglich)."

Da komme ich doch schon wieder ins Überlegen, welche Anlage mal so eben schlappe 3A am Sirenenausgang liefern kann- ich schätze, da sind noch ein paar Folgekosten für die erweiterte Spannungsversorgung notwendig - ist doch blöd, wenn die Sirene gerade loslegen möchte und mir im gleichem Atemzug schon das CS-Gerät die Sicherung zersiebt und/oder den Akku gleich mit komplett leerlutscht...

Aber wenigstens geben sie einem noch den Hinweis, dass man diese Anschalteversion NICHT bei aktivierten Quittungstönen über die Sirene bei Scharf-/Unscharfschaltung verwenden soll, danke für diese Weitsicht.

Kann ich dir beim Marmeladenverkauf helfen??? ;o)

VG Olli
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14-07-2012, 21:16
Beitrag: #19
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
@ Alarmservice-Hamburg:
Ich stimme dir voll und ganz zu, was deine Einschätzung bezüglich Täter-/Opferschutz angeht, aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal in Deutschland leider ganz unterschiedliche Paar Schuhe... Angry

Während sich Einbrecher durchaus mal auf die nicht-verhältnismäßige und somit 'nicht-ganz-gesetzestreue' Notwehr berufen und damit vor Gericht manchmal auch noch durchkommen (in meinen Augen die reinste Frechheit!!!), bleibt den Einbruchsopfern nur eine häufig erfolglose Zivilklage, weil beim Täter nichts zu holen ist (die 'Armen' hatten ja oft eine schlimme Kindheit, wurden geschlagen und es hat ihnen einfach niemand den Unterschied zwischen 'mein' und 'dein' beigebracht. Ich könnte jedesmal heulen, wenn ich so etwas hören oder lesen muss - allerdings nicht aus Mitleid, sondern aus blankem Unverständnis gegen diese in meinen Augen zu oft völlig verweichlichte Richterschaft!)...

(14-07-2012 10:59)Alarmservice-Hamburg schrieb:  Im Übrigen werde ich vor keinem deutschen Gericht zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn ich einen Angreifer verfolge und dieser während seiner Flucht aus Unachtsamkeit stolpert und sich beim Hinfallen irgendein Körperteil bricht.
In dem Falle wohl tatsächlich nicht, wenn du ihm aber auf der Flucht z.B. von hinten in die Beine grätscht, bist du sicherlich schon ganz gut davor... Wink

(14-07-2012 10:59)Alarmservice-Hamburg schrieb:  Warum soll es dann dem Betreiber einer (z. B.) Nebelanlage anders gehen, die ja auch nichts weiter macht, als den Täter zur Flucht zu bewegen?
Wahrscheinlich wirst du von einem deutschen Gericht einfach wegen 'Hinterhältigkeit' oder sonst irgendwelchem Quatsch zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt, wenn der Täter die Frechheit besitzt, dich anzuzeigen - also immer schön auf den Einsatz von Warnaufklebern, Sprachansagen u.ä. achten, dann hast du vermutlich bessere Chancen, ungeschoren davonzukommen (merkt man eigentlich irgendwie, dass ich von der deutschen 'Rechtsprechung' etwas enttäuscht bin?Angel).

Naja, wie dem auch sei: hoffen wir, dass wir alle von den 'bösen Buben' verschont bleiben und dass unsere Alarmsysteme dazu beitragen können!

VG Olli

P.S.: Kleine Anekdote, die mir ein befreundeter Polizist aus HH mal erzählte (kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Wahrheitsgehalt, da eben nur Hörensagen!):
Ein Mieter traf in seiner Dachgeschosswohnung einen Einbrecher an und wollte diesen an der Flucht hindern - zuerst verbal (aber der Täter war wohl nicht zum Diskutieren aufgelegt und wollte möglichst schnell und kommentarlos am Mieter vorbei), woraufhin sich das Ganze zur 'nonverbalen Diskussion' entwickelte. Folgen des Gerangels: ein gebrochener Arm, einige Blutergüsse und Abschürfungen am Körper sowie eine Platzwunde im Gesicht des Einbrechers, geschwollene Knöchel an der rechten Hand des Mieters. Soweit verdient möchte man jetzt vielleicht meinen, aber der Richter sah die Sachlage ganz anders: da der Mieter ein Gerüstbauer sei, ca. 1,95m groß und 120kg schwer und der Einbrecher bei knappen 1,70m nur bummelig 65 kg auf die Waage brachte, sah es der Richter als erwiesen an, das hier keine Notwehrsituation vorlag und der Gerüstbauer ja quasi schon aufgrund seiner Statur eine 'Waffe' darstelle, dem der Einbrecher doch gar nicht hätte gefährlich werden können. Ende vom Lied: Der Gerüstbauer wurde zur Zahlung von 3000,- EUR Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verurteilt. Den Gang in die Berufung konnte sich der Gerüstbauer leider nicht leisten.
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15-07-2012, 11:39
Beitrag: #20
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
@Ollik

Stimme Dir zu. Gerechtigkeit vor Gericht zu erfahren ist leider oft Glückssache und scheitert oft auch an fehlendem Geld. Die Täter hingegen bekommen kostenlosen Rechtsbeistand vom Besten.

Vielleicht kommt ja mal der eine oder andere Rechtsprechende in die Verlegenheit, einem Einbrecher "ein Bein zu stellen". Würde mich dann interessieren, wie er sich rauswindet.

Wir werden allso weiterhin Schilder wie "Vorsicht Alarmanlage", "Vorsicht Kamera", "Vorsicht Falltür" und "Vorsicht Selbstschußanlage" aufstellen, damit die bösen Buben geschont bleiben. Pech, wenn Sie die Schilder nicht beachten.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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