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Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
22-01-2016, 23:41
Beitrag: #5
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Fluchtwege sind immer heikel. Hier gibt es je nach Nutzung des Objekts, des Bundeslandes und der Laune des prüfenden Beamten verschiedene korrekte Varianten.

Es macht u.a. einen Unterschied, ob ein Raum von betriebsfremden Personen genutzt wird oder nicht.

Das kann sich sogar innerhalb des gleichen Gebäudes unterscheiden, wie Fluchtwege angeordnet sein müssen. In dem Gebäude, in dem ich arbeite, sitzt auch ein Möbelgroßhändler. Sowohl wir (reine Verwaltung) als auch der Händler haben einen nahezu gleichgroßen Raum. Wir brauchen nur einen Fluchtweg in einen anderen Brandabschnitt, der auf dem Flur durch eine Brandschutztür getrennt wird. Beide zeigen in die gleiche Richtung. Der Händler musste, weil hier gehäuft betriebsfremde Personen unterwegs sind, einen Fluchtweg, der zum einen in eine andere Richtung führt (geht 90° vom Zugang aus gesehen nach rechts) und der Fluchtweg muss auch doppelt so breit sein.

Ich kenn jetzt nur die Lage im Handel, aber hier führen die Fluchtwege häufiger in die gleiche Richtung, nur eben baulich getrennt.

Die einzig sichere Methode ist das lokale Bauamt zu kontaktieren, die wissen, wann welche Vorschrift greift. Es gibt einfach zu viele Variablen.
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RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ? - 5624 - 22-01-2016 23:41



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