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Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
19-01-2016, 09:36
Beitrag: #4
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Deine Frage ist nicht besonders konkret. Wenn man das jetzt abschließend beurteilen soll, müsste man sämtliche baurechtlichen Vorschriften (z.B. LBauO, Sonderbau-Regelungen) und darüber hinaus alle berufsgenossenschaftlichen Regeln durchackern. Das machen üblicherweise Architekten bei der Planung solcher Gebäude.

Jeder, der jetzt auf Deine Frage in #1 schreibt: "Nein, gibt es nicht!" läuft Gefahr, irgendeine Vorgabe nicht zu kennen, in der es dann doch eine entsprechende Vorgabe gibt. Wie soll also hier eine abschließende Antwort möglich sein? Das kann ein Internetforum sicher nicht leisten...

Gruß Jörg
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RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ? - Time_to_wonder - 19-01-2016 09:36



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