Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
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29-01-2016, 15:46
Beitrag: #21
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RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
(29-01-2016 14:24)funkistnichtalles schrieb: Ein Glück, dass der EUGH ein zahnloser Tiger ist. Moment, also ich will hier sicherlich keine Grundsatzdiskussion über den EuGH lostreten, aber eine solche Aussage zeugt schon von einem erheblichen Verständnismangel der Europäischen Judikative. Das obengenannte Urteil war eine Vorlagenfrage zur Auslegung Europäischer Richtlinien, die in nationale Gesetze umgewandelt werden in den jeweiligen Vertragsstaaten. Durch diese Entscheidung des EuGH sind die nationalen Gerichte in jedem Vertragsstaat an die Auslegung in dem EuGH Urteil gebunden. Wenn irgend ein popliges Amtsgericht das anders sieht, wird spätestens der BGH das dann kassieren. Das ist weder zahnlos noch wertlos, sondern kommt fast einer Gesetzgebung gleich. Und zum Schadensersatz: 1.) sobald ich versuche, derartige Aufnahmen zu verwerten, liegt die unberechtigte Aufnahme öffentlicher Räume offen. Auch der Täter kann das sehr schön sehen. 2.) es muss kein materieller Schaden entstanden sein, um einen Schadensersatz geltend zu machen. Bei Verletzung der Privatsphäre reicht ein immaterieller Schaden. Und der kann durchaus beträchtlich sein. Übrigens, das obige Urteil basiert auf einem Klageweg eines Täters, der in das Haus eingebrochen ist, aber nachher Schadensersatz erhalten hat, weil er bereits Tage zuvor dabei aufgenommen wurde, wie er das Haus auf öffentlichem Raum ausspioniert hat. Aber wenn du meinst, das ist alles nicht so dramatisch, dann man hin... |
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