D22/D16 - Alarmierung und Abruf
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02-09-2015, 08:47
Beitrag: #5
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RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
na da hast du wohl schnell noch einen "Urlaubsklatscher" erhalten.
Du schreibst ... seit einigen Tagen. Sprich in ruhe mit deinem errichter, wenn er wieder da ist. nerve ihn nicht gleich am ersten Arbeitstag, er muss erst an der Schreibtischplatte ankommen Danach konfrontierst du ihn mit deinen Änderungswünschen, da du mit seiner Ursprungsprogrammierung nicht zufrieden bist. Punkt. Da bessert er dann nach. Frage nach der Bedienungsanleitung und das was dich beschäftigt. zu b. und der Aussage des anderen Errichters. Ich sehe das so, dass man diese funktion zwar nutzen kann, jedoch wird dies auch manchmal missbraucht. Rechtlich ist das zweischneidig. Reinhören im Alarmfall ist rechtlich abgesichert. Somit geht er einem Problem aus dem Weg, wenn er dir sagt, nein. Vielleicht schützt er mit dieser Aussage auch dich. Privat kannst du machen was du willst, im Gewerbebereich nicht. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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