Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
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13-07-2015, 10:38
Beitrag: #2
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RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Hol dir einen Brandschutzexperten vom Bauamt zum Lokalaugenschein. Der wird das anhand der vorangegangenen Genehmigungen und der jetzigen Verwendung entsprechend beurteilen können. Wenn dann wirklich was nicht passt brauchst nicht selber mit dem Vermieter herumdiskutieren. Da kommt dann einfach ein Briefchen und das wars.
11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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