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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 08:08
Beitrag: #1
Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Hallo zusammen!

Gerne würde ich hier im Forum die Experten für Richtlinien bei Feuerschutztüren ansprechen. Derzeit komme ich mit meinen laienhaften
Wissen diesbezüglich, meinem Vermieter gegenüber mit Argumenten nicht weiter.

Es geht um folgendes:

1. Meine Mieträume liegen direkt neben dem Heizungsraum! Der Heizungsraum
ist mit einer T30 verschlossen. Mein Büro hat eine zweiteilige Hörmann Tür.
In meinem Büro war vor etlichen Jahren eine Kantine, die ein Belüftungssystem in der Decke hatte (Blechkästen 1x0,5m Durchmesser).
Dieses System läuft stellenweise noch über 15-20m durch meine Räume, direkt in den Heizungsraum rein!

2. Da ich Kabelkanäle in den Decken habe, schließt meine Eingangstür nicht Rauchdicht ab (Decke - Türoberseite).

Ist das in einem Brandfall nicht gefährlich - direkter Zugang zum Heizungsraum und kein Abschluss über der Tür zu meiner Etage?
Mein Vermieter hält das für nicht weiter tragisch - ich sehe das anders!

Besten Dank vorab!
VG Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 08:08



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