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Feueralarm Lautstärke an Schulen
13-05-2015, 23:18
Beitrag: #23
RE: Feueralarm Lautstärke an Schulen
In Pausen und Ruheräumen (auch Hotelzimmern) MUSS der Schallpegel mindestens 75dB betragen bei der Planung muss ebenfalls vom höchsten zu erwartenden Störschallpegel ausgegangen werden, der Alarmschallpegel muss diesen um mindestens 10dB übersteigen.
Diese sind anhand von Messprotokollen zu dokumentieren und werden bei der Sachverständigenabnahme stichprobenartig geprüft.
Ein Maximalschallpegel ist nicht geregelt.
Es stellt sich die Frage nach dem Schutzziel, welches an einer Schule oder anderen öffentlichen Einrichtung höchstwahrscheinlich der Schutz des Lebens ist.
Ein Hörsturz wäre im allerschlimmsten Fall ein hinnehmbares übel, taub aber LEBEND!
Die Aufgabe der Signalgeber ist eindeutig:Informieren eigener Hilfeleistender Kräfte, Alarmieren der Betroffenen um entsprechende Evakuierunsmaßnahmen einzuleiten.

Evakuieren ist kein der Job der Feuerwehr!
Sondern Retten, Löschen Bergen = Feuerwehr.

Weitere Fragen beantwortet die DIN0833-2, die DIN14675, EN54, Sowie die entsprechend anzuwendenden Bau und Sonderbauverordnungen (stehen im Brandschutzkonzept)
Welche je nach Bundesland abweichen.

Übliche Standardsignalgeber liegen im Berech von 92-120 dB in 1 m Abstand.

PS: Zertifiziert nach DIN 14675 BMA & SAA

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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RE: Feueralarm Lautstärke an Schulen - elektrickser - 13-05-2015 23:18



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