Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
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24-09-2014, 19:26
Beitrag: #1
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Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Vertreibe im Vertrieb seit ein paar Wochen eine Funkalarmanlage Hersteller Eimsig mit einem VDS H Zertifikat für die Zentralle und die Fesnstersensoren/Universalsensor. Dazu werden oft Rauchmelder und ein Wahlgerät bestellt die nicht VDS zertifiziert sind. Jetzt möchte ich auch die Installation bei meinen Kunden anbieten, daher das ich nicht VDS Zertifiziert bin mach ich mir da Sorgen um die Haftbarkeit. Bin gelernter Elektriker aber ohne Meister und zusatz Qualifikation. Vom Hersteller der Anlage heißt es das ich diese im Privathaushalt installieren darf da sie ja das H Zertifikat hat und das eine Produktschulung vom ihnen also dem Hersteller der Anlage ausreichend ist die ich auch teilgenommen habe. Hatte auch schon mit der Handwerkskammer Kontakt aufgenommen die verwiesen mich zur VDS wenn meine Anlage VDS zertifiziert ist. Hatte den Kontakt zur VDS bislang noch nicht gesucht aber vielleicht könnt ihr mir schonmal vorab helfen. Danke und Grüße aus Südbaden |
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Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - Alarmneuling1 - 24-09-2014 19:26
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - heimtek - 01-01-2015, 11:18
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - Time_to_wonder - 04-01-2015, 22:11
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