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Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
06-10-2013, 22:13
Beitrag: #9
RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage )
Klar doch ... Wink ... und Frau Merkel ist nicht die Kanzlerin, sondern Königin von Deutschland.
Zitat:"... Die technischen Abteilungen des ehemaligen Sachverbandes wurden 1997 in die VdS Schadenverhütung GmbH überführt, ... .
Der Verband der Sachversicherer existiert somit heute nicht mehr, das VdS-Zertifikat wird allein von VdS (Vertrauen durch Sicherheit) Schadenverhütung verliehen."
hier nachzulesen

VDS = Vertrauen durch Sicherheit (GmbH) ... eine Firma, wo jeder der dafür bezahlt, seine Waren und Dienstleistungen entsprechend prüfen lassen kann.

Deshalb ja mein Hinweis: mit dem Versicherer reden - oft werden auch alternative Prüfungen (z. B. beim VSÖ) oder herstellereigene Zertifizierungen (Produkt entspricht EN 50131 / Grad...) akzeptiert.

Natürlich nicht immer ... aber immer öfter Wink

Wenn sich also eine Versicherung entscheidet eine VDS Anerkennung haben zu wollen, dann ist das deren eigene Entscheidung ... und dann kann der Kunde ja auch (wie Alarmservice HH vorschlägt) jederzeit woanders nachfragen.
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RE: Auflagen von der Versicherung ( VDS Alarmanlage ) - Funkalarmprofi - 06-10-2013 22:13

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