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Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
03-03-2023, 17:10
Beitrag: #7
RE: Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
Man könnte so argumentieren. Ja aber was passiert, wenn der DSGVO Vogel dich anders einstuft?
Dann bist du wieder am Zug und darfst nachbessern.
Somit ist es meiner Meinung nach Jacke wie Hose, ein Dumm-mailadresse auf dieses Schild zu drucken und den Herrgott einen guten Mann sein lassen zu können.
Hast du keine Angreifsfläche, machst du dich weniger angreifbar.
Meine Kundschaft nimmt das blaue, konforme Schild um von vorne herein Ruhe zu haben und ob du es glauben magst oder nicht, es kam nnoch nie was nach.
Mit den roten, billigen habe ich schon mehr Stellungnahmen geschrieben.
Gerade dann,wenn der Nachbar plötzlich Rechtsbeistand nach Goo…e wird, bekommt der Spass ein Loch.
Aber du darfst natürlich deine eigenen Erfahrungen machen.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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RE: Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage - funkistnichtalles - 03-03-2023 17:10



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