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Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
03-04-2021, 17:47
Beitrag: #11
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:Reizgasanlagen sind wieder so eine Sache. Die verwendeten Stoffe darin sind offiziell nur zur Tierabwehr erlaubt.
Absolut falsches Halbwissen! Die Tierabwehrspray-Sache bezieht sich nur auf Pfefferspray, nicht auf CS-Gas. Die Anlagen nutzen aber eben kein Pfefferspray, sondern BKA-geprüftes CS-Gas, welches als Waffe gegen Menschen zulässig ist!

(Gibt wahrscheinlich wegen Umgehen der Einstufung als Waffe auch CS-Gas-Sprays, die als Tierabwehrspray deklariert sind, aber das ist hier ja nicht das Thema.)

Zitat:Daher ist der Einsatz gegen Personen grundsätzlich eine Körperverletzung.
Das ist es natürlich auch bei als Waffe gegen Menschen zugelassenem CS-Gas. Wink Alles ist Körperverletzung, was jemanden verletzt - wenn ich es mit der Absicht nutze ihn zu verletzten oder fahrlässig handle.

Zitat:wird über die Notwehr ermöglicht
Oder eben über §228 StGB. Da brauchts dann auch keine Angemessenheit, es darf nur nicht sittenwidrig sein oder Tötungsabsicht haben, weil es dann eben keine KV mehr wäre. Man kann nicht mir sagen, dass es keine konkludente Einwilligung ist, wenn dir ein Lautsprecher sagt "Achtung - Treten Sie zurück! Reizgas-Sprühanlage wird aktiviert!" (am besten in Deutsch und Englisch), es entsprechende Warnschilder gibt mit Piktogramm und du weitergehst statt zurückzutreten... Das lass ich mir erst sagen, wenn der BGH anderweitig urteilen würde.

Zitat:Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei
Und weiter? Solange du nicht gerade länger danebenstehst, passiert da noch nix. Big Grin

Zitat:Ein Warnhinweis legitimiert meiner Meinung nach keine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, jemandem zu schaden, egal ob es zum Schutz vor Sachwerten ist oder aus reiner Boshaftigkeit.
Kommt halt drauf an. Ich denke als Bestandteil eines gesamtem Konzepts und klarer Warnung als letzte Ebene zum Schutz besonderer Sachwerte oder des eigenen Lebens ist das absolut okay, wenn wir von als Waffe erlaubtem CS-Gas reden. Wenn zum Beispiel jemand anfängt mit nem Asphaltschneider die Tür deines Panicrooms zu attackieren oder jemand irgendein nicht nur finanziell wertvolles Originalstück aus nem Museum stehlen will, ist es mehr als angemessen dem ne Ladung CS-Gas in die Visage zu hauen. Nur sind wir da eben nicht mehr in dem Bereich, der im üblichen Privat- oder Gwerbebereich vorkommt... Da reden wir von Bereichen, wo Grad 4 Anlagen verbaut sein sollten und die Mechanik wahrscheinlich stabiler ist als mein ganzes Haus. Pauschal jedem Einbrecher ne Ladung CS-Gas ins Gesicht zu hauen ist mehr als nur fragwürdig, das ist klar.

Dazu bin ich ganz ehrlich: Einem Einbrecher, der davor gewarnt wurde, dass das passieren wird, wenn er nicht sofort abhaut, zum Schutz von Sachwerten ne Ladung CS-Gas ins Gesicht zu drücken halte ich für meinen Geschmack für nichts, was fernab jeder Angemessenheit liegt... Aber ich sehe keinen Grund, warum man Körperverletzung begehen sollte und durch das Reizgas eventuell Interventionskräfte gefährdet, wenn man auch einfach ne Nebelanlage installieren kann.

Zitat:Dann muss man auch die AS270 Innensirene verbieten oder eine Innenblitzleuchte, die können genauso Schäden erzeugen.
Die blitzen in einem festen Muster, mit geringer Leistung... Wo sollen die Schäden erzeugen? Naja, doch... Die AS270 wenn du so nah rangehst, dass du Schmerzen hast und da stehen bleibst Big Grin

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

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RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren - AaronK - 03-04-2021 17:47

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