Einstiegs-EMA ohne Cloudanbindung
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25-02-2021, 17:29
Beitrag: #27
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RE: Einstiegs-EMA ohne Cloudanbindung
Knapp 3 Wochen sind vergangen und ich bin mittlerweile weitergekommen. Angefangen hatte ich mit Jablotron, später interessierte mich eher Satel. Nach dem Gespräch mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle riet mir diese indirekt eher zu Produkten aus Deutschland, z.B. von Telenot oder Daitem.
Der Vor-Ort-Termin der polizeilichen Beratung war ganz hervorragend. Hierbei wurde die vorhandene mechanische Sicherung geprüft und zu dieser diverse Tips gegeben. Die potentiellen Einbruchsstellen wurden beim Vor-Ort-Termin deutlich wie bei keinem Errichter im Nachgang. Der Hinweis auf die KfW-Förderung wurde gegeben so wie diverse weitere nützliche Tips. In der Folge habe ich mich auf Daitem konzentiert und insgesamt 3 Facherrichter eingeladen, die bei Daitem als Profi Partner gelistet waren und gleichzeitig in der Facherrichterliste der Kripo auftauchten. (Daitem weil der erste Facherrichter als reine Funklösung nur Daitem anbieten wollte, Telenot wäre eine Hybrid-Lösung und durch den erhöhten Installationsaufwand und die kürzere Batteriestandzeit auf unser Haus bezogen unwirtschaftlich). Von diesen 3 Errichtern haben 2 einen guten Eindruck hinterlassen, so dass ich beiden vertrauen würde. Die Beratung war umfassend und kompetent (natürlich nur meiner subjektiven Meinung nach). In einem Punkt unterscheidet sich die Empfehlung der Errichter allerdings gravierend, daher würde ich diesbezüglich gerne hier im Forum nachfragen. Der eine Errichter behauptet, dass um die KfW-Förderung beantragen zu können, die Zwangsläufigkeit eingehalten werden muss. Dies bedeutet seinen Worten nach, dass sichergestellt sein muss, dass das Gebäude bei aktivierter Alarmanlage nicht betreten werden kann (Fehlalarmsicherheit). Dazu bietet er ein Sperrelement mit Magnetkontakt an, welches die Eingangstür nach Verlassen des Hauses von innen "verriegelt". Da wir zwei Eingangstüren haben, fressen diese Sperrelemente mit Aufbaugehäuse und Kanalempfänger die Förderung fast vollständig auf. Der zweite (gute) Errichter weiß davon nichts. Seiner Aussage nach kann ich auch eine KfW-Förderung beantragen, wenn die Anlage über ein innenliegendes Bedienteil scharf geschaltet wird und zeitverzögert dann der Türkontakt nach einigen Sekunden ebenfalls aktiviert wird. Ich habe versucht, direkt bei der KfW eine Information zu finden: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F..._E_TMA.pdf Dort sind folgende technische Mindestanforderungen genannt: Zitat:Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen.Die erwähnte Zwangsläufigkeit wird hierbei nur explizit bei Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion genannt, was bei einer Daitem-EMA wohl kaum der Fall sein sollte. Kann mich hier jemand aufklären, welche Aussage richtig ist? Gruß, emaneuling |
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