Günstige VDS EMA und BMA
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09-08-2018, 07:48
Beitrag: #7
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RE: Günstige VDS EMA und BMA
das ganze ist extrem unausgegoren gepaart mit einem inkompetenten Versicherungsmitarbeiter.
Wieso soll die Anlage eine Begehung ersetzen? Wegen Brand? Wegen Einbruch? Wie häufig soll die Begehung sein um Brand/Einbruch zeitnah zu detektieren oder sogar zu verhindern? Das ist Käse² Hinzu kommt, daß die in Deutschland gültige Norm die DIN EN-50131 bzw die DIN VDE 0833 für Gefahrenmeldesysteme, für Brandmeldeanlagen die DIN EN-54 ist. VdS hat empfehlenden Charakter, sonst nichts. Eine VdS-"anerkannte" Anlage ist dem Herrgott sein gar nichts. Da kannst du auch VdS-Home nehmen, die ist lediglich darauf hin überprüft daß sie nicht von selbst in Flammen aufgeht. Die AMEV hat bereits 2012 eine Vorgabe an sämtliche Entscheidungsträger (Bundestag, Bundesrat, Länder, Kommunen,Gemeinden…) herausgegeben, daß im öffentlichen Bereich EN-50131 zertifizierte Systeme installiert werden müssen. VdS-Anlagen sind nur in begründeten Sonderfällen zulässig !! Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) ist ein Fachgremium auf dem Gebiet der Maschinen- und Elektrotechnik. Er hat die Aufgabe, die Bauämter der Länder und Kommunen, und damit das gesamte Bauwesen der öffentlichen Hand, bei Planung, Bau und Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung zu unterstützen. Die Empfehlungen des AMEV sind im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Regel verbindlich, soweit nicht verwaltungsinterne Regelungen wie Erlasse oder Verwaltungsvorschriften Gegenteiliges vorsehen. Aktenzeichen B12-8137.5/2 ebenso nachzulesen im Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, in den Vorschriften für Brandmeldeanlagen und und und. Nebenbei empfehle ich dem Versicherungsmenschen mal das Studium des Handbuchs der Sachversicherer Risikomanagement - Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden kann er hier kaufen: https://www.vvw.de/Buch/9783899529272 Zitat:Im Handlungsbereich „Risikomanagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe Schaden- und Leistungsfälle dem Grunde und dem Umfang nach prüfen und die Regulierung oder die Ablehnung vornehmen zu können. Dabei sollen rechtliche Vorschriften angewendet, betriebliche Abläufe berücksichtigt und die Interessen von Kunden und Versicherern abgewogen werden. ....ich wollte mich eigentlich nicht mehr aufregen..... Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh |
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