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Bedienteil als Schalteinrichtung im ungesicherten Bereich
04-10-2016, 17:38
Beitrag: #10
RE: Bedienteil als Schalteinrichtung im ungesicherten Bereich
Auslegungssache.

VdS 2311 6.1.6 schrieb:Alle zum Aufbau der EMA notwendigen Anlageteile müssen mit Ausnahme (...) und der Eingabeeinrichtungen von Schalteinrichtungen, innerhalb des Sicherungsbereiches
installiert werden.
Der "Z-Bereich" in dem das BT hängt wäre ja außerhalb des Sicherungsbereichs, den du damit S/U schalten willst. Außer du hast fünf Räume (drei Schulungsräume, ein BT-Raum und einen Raum für die Zentrale, wobei der BT-Raum dann eine anerkannte SE benötigt).

Gleichzeitig ist ja das Problem, dass die Zentrale ja in einem Bereich ist, der unscharf sein kann, obwohl andere Sicherungsbereiche scharf sind. EMZ, EV und ÜE müssen in einem Bereich sein, der extern scharf ist, sobald einer der anderen Bereiche extern scharf ist (VdS2311 6.8.4).

Es wird auch an mehreren Stellen gefordert, dass für jeden Sicherungsbereich eine Anzeige für Störung, Sabotage und Betriebszustand (mit Anzeigenprüf- und Löschmöglichkeit) innerhalb des Sicherungsbereichs vorhanden ist (vulgo Bedienteil). Auch ist gefordert, dass der Zustand eines Sicherungsbereichs außerhalb des Sicherungsbereichs nicht für Dritte zu erkennen ist (ist bei den heutigen BT ja kein Problem).

Bei den BT der Secure wäre sogar eine Scharfschaltung nach VdS Klasse A, B oder C möglich, da man ja sowohl ein geistiges als auch ein materielles Scharfschaltmerkmal nutzen und diese sogar verknüpfen kann.

Das Problem wird aber am Ende ganz klar sein, dass ein BT nicht als SE anerkennt ist. SE haben ja explizit eine Markierung als SE, wenn diese anerkannt wurden.
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RE: Bedienteil als Schalteinrichtung im ungesicherten Bereich - 5624 - 04-10-2016 17:38



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