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Dienstleister für Videoaufzeichnungen
28-09-2016, 08:19
Beitrag: #3
RE: Dienstleister für Videoaufzeichnungen
Problem dürften hier u.a. das 4-Augen Prinzip und die Sicherstellung und Dokumentation eines berechtigten Interesses für jeden Fall der Einsichtnahme in die Aufzeichnungen sein. Diese Maßnahmen sind datenschutzrechtlich nötig, um die ohnehin im Arbeitsrecht nur sehr begrenzt zulässige Aufzeichnung zu rechtfertigen.

Ein einfacher cloud Dienst reicht daher nicht. Ein externer Dienstleister muss es dazu allerdings auch nicht sein, es genügen eigene technische und organisatorische Maßnahmen, jedenfalls wenn eine evtl Betriebsveteinbarung nichts Strengeres vorschreibt.

Meine Mandanten haben die Software für sich selbst entwickelt, daher kann ich leider keine externe Empfehlung geben.

Gruß
Mick
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RE: Dienstleister für Videoaufzeichnungen - Mick - 28-09-2016 08:19



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