KfW Förderung von EMAs
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12-04-2019, 17:00
Beitrag: #38
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RE: KfW Förderung von EMAs
Achtung! Änderungen bei der KFW- Förderung!!
Das hat sich zum 01.04.2019 geändert: - Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. - Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. - Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig. - Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. - Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert. Spezifische Informationen liegen hier: https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerpo.../index.jsp Gruß Sudwind |
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