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Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
20-04-2017, 09:57
Beitrag: #12
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Ich dachte auch, ein Knauf wäre nett und praktikabel. Geht man in Urlaub, hat man dann aber keine Alternativen mehr, fühlt sich für mich komisch an. Deshalb ist der Knauf wieder weg und jetzt steckt halt im Alltag ein Schlüssel von innen, der im Urlaub abgezogen wird (klappt natürlich nur bei einem Schloss mit Panik-Funktion, bei dem man den Schlüssel drehen kann, auch wenn von der anderen Seite schon ein Schlüssel steckt).

Mit meiner Versicherung habe ich das abgestimmt, das war gar kein Problem.

Länger gedauert hat übrigens die Antwort der Versicherung, ob man bei verriegeltem Fenster und Abwesenheit evtl. vorhandene Schlösser am Fenster (am Fenstergriff oder auch als Zusatzschloss) aktivieren muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden (es sei denn, mit der Vers. sind die Fensterschlösser vereinbart). Eigentlich widerspricht das nämlich den Versicherungsbedingungen, denn darin heißt es, dass "alle Schließvorrichtungen" bei Abwesenheit aktiviert sein müssen (zB VHB 2014 Abschnitt B § 8 Nr.1 lit.a dd). Ich kann also nur empfehlen, hier bei der Versicherung mal nachzuhaken, wenn man (versehentlich) nicht immer alle Fenstersicherungen aktiviert - peace of mind.
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RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz? - Mick - 20-04-2017 09:57



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