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Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
18-04-2017, 15:05
Beitrag: #3
RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Hallo Alarmico,

das ist eine auch für mich wirklich sehr interessante Frage.

Habe ich das richtig verstanden, wenn man im Haus ist und nicht abschließt?
Normal kenne ich das nur bei Abwesenheit.

Weil, wenn man bei Anwesenheit abschließt (jetzt mal nachts ausgenommen),
wären ja bestimmte Fluchtmöglichkeiten bei Brandgefahr nicht mehr gegeben.

Generell ist es ja so, dass die Eingangstür von außen ohne Schlüssel nicht zu öffnen ist,
also nur einen Knauf außen hat.

Jetzt muss man definieren zwischen verschließen und abschließen bzw. ge- und verschlossen.
Ich würde verschließen so definieren, dass die Tür zugezogen ist aber nicht abgeschlossen.
Abschließen heißt Schlüssel umdrehen.

Andere Begriffsformel:
Ich würde geschlossen so definieren, dass die Tür zugezogen ist aber nicht verschlossen.
verschlossen heißt Schlüssel umdrehen.

Ich weiß hört sich komisch an aber in den AGB differenziert man u.U. sehr genau zwischen solchen Begriffen.

Wenn man etwas googelt, findet man allerdings diese Frage häufiger.
Ist somit eine berechtigte Frage worüber ich mir bisher keine Gedanken gemacht habe.
Das ganze fällt unter den Punkt Obliegenheiten des VN.
In deinen Versicherungsbedingungen sind diese zu dem Thema nicht näher erläutert.

Ich werde mal meinen Versicherer darauf ansprechen und schauen was bei mir dabei rauskommt.

Abschließen kann man aber nur folgendes sagen.
Hier hilft wirklich nur, dass du dieses Thema mit deiner Versicherung direkt klärst und dir
dies auch schriftlich zukommen lässt. Wie Wilko schon sagte kann man hier keine pauschale Aussage treffen.
Das ist in den Bedingungen eines jeden Versicherers immer anderes geregelt bzw. verklausuliert.
Und lass dir genau erklären was nun was bedeutet (Stichwort: verschließen/Abschließen bzw. ge- und verschlossen)

Gruß Christian

PS: Ich gebe auch mal Bescheid was ggf. mir dazu herausgekommen ist.

Nachtrag:
Ich habe mal eben meine AGB durchgelesen und gibt es einen Punkt der sich bei mir Sicherheitsvorschriften nennt.
Da heisst es Sinngemäß, dass für die Zeit in der niemand in der Wohnung ist,
alle Schliessvorrichtungen bzw. vereinbarten EMA einzuschalten sind. Da steht jetzt nicht explizit was von Anwesenheit.
Aber wir werden sehen, was mein Versicherungsmensch dazu sagen wird.

Murphys Law:
Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen.
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RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz? - smith007 - 18-04-2017 15:05



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