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Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
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04-10-2016, 16:15
Beitrag: #10
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
Ein erneuter Anruf bei einer kompetenten Dame hat mir wichtige Informationen gebracht.
Kabel einziehen (Koax,Cat7,Niedervoltspannungskabel12/24V, Fernmeldeleitungen) darf man ohne eingetragenen Meistertitel machen. Selbst Kabel für Strom z.B. NYM Kabel darf man ohne Anschluss ans Hausnetz verlegen. Man sollte ich aber, wenn das öfters vorkommt, bei der HWK eintragen lassen. Einmal für Kabelverleger im Hochbau und einmal für Betonbohrer. Betonbohrer deshalb, weil man ja üblicherweise auch Löcher bohren muss für Kabelkanäle etc. Alle anderen Sachen wie z.B. Zusammenbauen eines Computers, Komponenten tauschen, Installation, Softwareentwicklung etc, darf man ohne eingetragenen Meistertitel machen. Habe mich da jetzt mal eintragen lassen, ist in meinen Augen geldmacherei aber die paar EUR sind es mir Wert, nicht dass da anderen Zeitgenossen auf die Idee kommen mir ans Bein zu pinkeln. Zu Brandmeldeanlagen: Diese darf man als IT-Service nicht installieren, darüber gibts entsprechende Normen die eingehalten werden müssen. Gut, sowas biete ich auch nicht an und hab es auch nicht vor. Finde es aber schon gerechtfertigt, dass nicht jeder 0815-Selbsständige gleich mal an Zählerschrank darf, das ist meines erachtens völlig in Ordnung, dabei gehts ja um Schäden die etvl. verursacht werden können etc. Danke euch für eure Antworten. PS: Funkalarmanlagen, darf auch jeder IT-Service(Bedienungsanleitungs-Leser) installieren, da hier keine Spannungskabel verlegt werden müssen, die Zentrale wird eingesteckt in die Steckdose und gut ist. Jedoch wissen wir alle, dass die Funkanlagen nicht immer etwas taugen. |
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