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Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
04-10-2016, 12:56
Beitrag: #8
RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
(04-10-2016 11:47)MarkRott schrieb:  Das heißt Kanäle montieren,Kabel legen und anschliessen fällt schon unter
Häufen bzw. Kombinieren. Kommt natürlich darauf an, wie oft, dies im Jahr geschieht. Wenn es mittlerweile das Hauptgeschäft ist, hast du ein Problem.
Das reine Kabelverlegen im Hochbau ist nur eine handwerksähnliche Tätigkeit.
Sie ist zulassungsfrei.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe
Nr. 16 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)

Aber da sieht man mal.
Die Typen haben oft selbst keine Ahnung und wenn man 2 Juristen fragt bekommt man leider 3 Antworten.

Wie schon geschrieben, daß Problem ist das viele Berufe nur wischi waschi beschrieben sind und keine genauen Tätigkeiten für eine Meisterpflicht angegeben werden.
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht? - Alexander79 - 04-10-2016 12:56



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