Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
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04-10-2016, 12:56
Beitrag: #8
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
(04-10-2016 11:47)MarkRott schrieb: Das heißt Kanäle montieren,Kabel legen und anschliessen fällt schon unterDas reine Kabelverlegen im Hochbau ist nur eine handwerksähnliche Tätigkeit. Sie ist zulassungsfrei. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2) Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe Nr. 16 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) Aber da sieht man mal. Die Typen haben oft selbst keine Ahnung und wenn man 2 Juristen fragt bekommt man leider 3 Antworten. Wie schon geschrieben, daß Problem ist das viele Berufe nur wischi waschi beschrieben sind und keine genauen Tätigkeiten für eine Meisterpflicht angegeben werden. |
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