Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
04-10-2016, 11:47
Beitrag: #7
RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
Das ist leider ein sehr heikles Thema. Da versteht vor allem die HWK keinen Spaß. Hab mich selber viel mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Fakt ist:
IT-Dienstleister dürfen z.Bsp. PCs aufrüsten/umbauen/erweitern usw. (siehe unten) ohne Eintrag in die HWK.
Natürlich darf er auch Netzwerke aufbauen.
Allerdings dürfen z.Bsp. keine Netzteile repariert werden.

Auszug von der HWK zum Thema Abgrenzung:
Ein Häufen oder Kombinieren mehrerer einfacher Tätigkeiten (Ziffer
1 und 2) kann jedoch dazu führen, dass sie einen wesentlichen Teil eines
Handwerks ausmachen, mit der Folge, dass diese kombinierten Tätigkeiten
wiederum der Meisterpflicht unterliegen.

Das heißt Kanäle montieren,Kabel legen und anschliessen fällt schon unter
Häufen bzw. Kombinieren. Kommt natürlich darauf an, wie oft, dies im Jahr geschieht. Wenn es mittlerweile das Hauptgeschäft ist, hast du ein Problem.

Dazu gibt es auch eine Vorgabe der IHK, was ein PC-Service darf:
Auszug aus dem Schreiben:
Folgende Tätigkeiten im DV-Bereich dürfen ohne Eintragung in der
Handwerksrolle ausgeübt werden:
1. DV-Beratung und –Schulung
2. Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
3. Konfiguration von Computeranlagen
4. Entwicklung von Software
5. Softwareservice
6. PC-Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- Strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch,
d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen,
Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- Technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen
zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware

Deshalb darf z.Bsp. auch kein PC-Service EMA/BMA bauen. Dazu gibt es auch eine klare Vorgabe der HWK, denn dazu sind Kenntnisse in der DIN VDE 0100 und 0701 usw. notwendig. Das darf nur ein Meisterbetrieb !
Videoüberwachung über strukturierte Verkabelung darf er aber, daß gilt als Computeranlage (zumindest als Teil davon).

Auch die Kammerzugehörigkeit ist da klar geregelt. Wenn du viel mit Telefonverkabelung und Videoverkabelung machst, ist es ein nicht unerheblicher Anteil an Handwerklichen Arbeiten. Das heißt Mitglied der IHK und HWK.

Da diese Arbeiten nicht unter die zulassungsfreien Betriebe fällt, brauchst du einen Meister.

Im Prinzip könnte man hier wahrscheinlich, über dieses Thema ,Stunden diskutieren und richtig klären können wird es wohl nur eine höhere Instanz.

(Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern ist nur meine Meinung)

Die meisten Hersteller, bieten auf Ihren Homepages, die Bedienungsanleitungen als Download an, oder schicken diese sogar mit. Das ist kein Blödsinn, sondern erst mal Pflichtlektüre. Oft hilft schon mal ein Blick rein.Lightbulb
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht? - MarkRott - 04-10-2016 11:47



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste