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Privatgrundstueck Videoueberwachung
29-09-2016, 19:51
Beitrag: #2
RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung
(29-09-2016 18:35)kamarus schrieb:  ...welchem spaeter ein Gericht recht gab, weil die Kameras theoretisch per Hand auf das Grundstueck des Nachbars gerichtet haetten werden koennen...
Also das "Argument" ist ja wohl harnebüchen.

Da würde ich ggf. mal den Anwalt wechseln, wenn das so "widerspruchslos" durchging.

Eine Videoüberwachung des eigenen Grundstückes ist zulässig, wenn eine Beschilderung den Betretenden vorher warnt.

Das Nachbargrundstück darf nie und der öffentliche Raum darf nur bei begründetem Verdacht (z.b bereits erfolgte Beschädigungen des eigenen PKW vorm Grundstück) im Blickfeld sein.

Ich bin nun kein Jurist, aber nach meinen bescheidenen Kenntnissen darf die Videoüberwachung des eigenen Grundstückes NICHT so ohne weiteres untersagt werden. Zumal nun Vorfälle einen tatsächlichen objektiven Grund liefern.

Die Montage sollte so erfolgen, dass nicht ohne Aufwand (z.B. unter dem Dachfirst nur mit Leiter erreichbar) der Blickwinkel verändert werden kann. Dann lässt man den eigenen Anwalt per Fotos der Kamera und den Bildschirm mit der Sicht anwaltlich dokumentieren.
D.h. der böse Nachbar müsste schon behaupten und klagen (d.h.beweisen), dass sein Grundstück überwacht wurde. Das kann er nicht. Wenn er ganz böse ist, bewegt er die Kameras z.B. mit einer Stange in Richtung sein Grundstück, fotografiert das und klagt.
Aber dann ist die anwaltliche Dokumentation hilfreich.

Fragt einen spezialisierten Anwalt an (Medienrecht?). Kann da jemand was sagen?
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RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung - alarmforum-Nutzer - 29-09-2016 19:51



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