KfW Förderung
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29-05-2016, 17:12
Beitrag: #2
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RE: KfW Förderung
Der Kunde braucht nur den Antrag zu stellen, ohne weitere Unterlagen. Erst bei dem Nachweis nach der Installation muss aus der Rechnung klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Anlage handelt, die mindestens die EN50131-1 Grad 2 erfüllt.
Gegensprechnanlagen, Videoüberwachung, Türspione, Devolos für die Internetanbindung der EMA, etc. können auch mit angegeben werden, auch wenn diese von Amazon oder sonst woher stammen, Rechnung reicht, denn diese sind ohne Anforderungen förderfähig. Deswegen den Antrag immer mit einem sehr großzügigen Aufschlag versehen, dann kann auch nichts schiefgehen. Gruß Jens Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de |
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KfW Förderung - megagramm - 29-05-2016, 15:14
RE: KfW Förderung - Jens Knoche - 29-05-2016 17:12
RE: KfW Förderung - Haukese - 29-05-2016, 22:22
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