Eigenüberwachung GMA, EMA, Alarmanlage
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19-03-2016, 16:33
Beitrag: #10
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RE: Eigenüberwachung GMA, EMA, Alarmanlage
(19-03-2016 15:59)testfahrer schrieb: Wobei ich meine Frage etwas erweiteren möchte. Nun in diesem Forum werden viele Anlagen besprochen. Ich nehme jetzt mal explizit die "Baumarkt-Anlagen" aus. Das was schon hier aufgeführt wurde, ist für Anlagen die Errichter verbauen ein "muss" und auch in diversen Normen vorgeschrieben. Also zukaufen muss du dieses Feature nicht. Ausgenommen natuerlich, wenn du kein Wahlgerät hast bzw. du nicht bei einer NSL aufgeschaltet bist, dann kann die NSL natuerlich nichts davon mitbekommen. Hier bist du dann selbst gefordert eine Auge drauf zu werfen. Weiterhin gehört es im Grunde auch dazu, das die Anlage in gewissen Zeitabständen gewartet werden soll/muss. So wird dann auch präventiv vorgebeugt. Gruß Christian Murphys Law: Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen. |
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