KfW Förderung D22
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24-02-2016, 11:48
Beitrag: #24
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RE: KfW Förderung D22
der Kunde, oder der Errichter kann nicht nach Lust und Laune Änderungen vornehmen, sondern es muss im Konzept dokumentiert und begründet werden. Wenn ich das entsprechend ausfertige steht darin eindeutig, daß das Gesamtsystem nach den Vorschriften XY ausgelegt ist, welche Abweichungen vorgenommen wurden und warum, sowie welche Maßnahmen zu deren Kompensation getroffen wurden.
Um zur Ausgangsfrage ganz am Anfang des Threads zurückzukommen - dazu gehören auch die Lagepläne des Objektes, Anschlusspläne und vieles mehr. Zitat: „ … benötigen wir zunächst, einen Grundstück - Grundrissplan, Gebäudeplan, Etagenpläne, Gebäudeseitenansichten mit Nachbarmauer ( Aufstiegshilfen ) und Einträgen der dazugehörigen Höhenangaben sowie dem Winkel ( Steilheit ) der Dachschräge. In den Plänen müssen, Fenster oder Türen die nicht zu öffnen sind angegeben sein, weitere Anmerkungen zu Bedarfsflügel und Glasart (Folie, ohne Folie, Sicherheitsglas, Thermopen) müssen sich im Dokument auch widerspiegeln. ... sind daher unverzichtbare Informationen zu einer Planung und Ausführung Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh |
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