EBÜS hat da jemand Erfahrung?
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23-02-2016, 19:48
Beitrag: #25
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RE: EBÜS hat da jemand Erfahrung?
Zum Thema Scharfschaltung möchte ich gern noch ergänzen:
Auch wenn die Leitstelle EBÜS einsetzt, kann der (Privat-)Anwender vor Ort für den Zugriff auf seine Kameras selbstverständlich weiter die von ihm bevorzugte Software nutzen, oder seine Kameras z.B. im Browser oder mit einer App auf dem Smartphone ansehen und steuern. Darüber kann er dann bei Bedarf auch selbst die Scharfschaltung der Kameras (d.h. z.B. Aktivieren des FTP-Uploads bei Ereignis X) vornehmen. Bei vielen Produkten kann man die Alarmübertragung auch an einen Zeitplan (shedule) koppeln. Errichter und Kunde können frei wählen, welches Produkt ihren Wünschen auch in dieser Hinsicht am besten entspricht, die Leitstelle kann dank EBÜS alles aufschalten. EBÜS ist in der Leitstelle nötig, damit die Operatoren dort nur 1 Anwendung bedienen müssen, selbst wenn die Leitstelle zig unterschiedliche Videosysteme aufschaltet. Dieses Problem tritt auf Seiten des Privatanwenders nicht auf, denn er muss ja nur sein eigenes System bedienen, und das kann er sich selbst nach seinen Anforderungen aussuchen. Der Vorschlag, den WAN-Router zur Leitstelle abschaltbar zu machen, bezieht sich nur auf solche Kunden, die selbst entscheiden wollen, wann überhaupt jemand in ihr Netz kommt. Nur zu diesen Zeiten werden Routine-Rufe oder Test-Aufschaltungen funktionieren. Im Vertrag mit der NSL sollten in solchen Fällen bestimmte Zeiten vereinbart werden, zu denen der Kunde die Aufschaltung freigibt und die NSL sich zu Testzwecken einwählen kann. Ein einfacher Ping genügt in der Tat nicht, denn der sagt nur aus, dass der Router beim Kunden erreichbar ist, aber nicht, ob das Videosystem funktioniert. Bei EBÜS kann diese Aufgabe vom Modul "AutoPatrol" (virtueller Wächterrundgang) erledigt werden, das zu festgelegten Zeiten vollautomatisch alle konfigurierten Kameras durchschaltet und dabei sogar prüft, ob z.B. das Videobild überhaupt genügend Kontrast liefert, um etwas zu erkennen. Damit werden sogar zugesprühte oder verschmutzte Kameras detektiert. Alle als fehlerhaft erkannten Kameras werden von AutoPatrol in einer Liste zusammengestellt, so dass Errichter oder zuständige Techniker gezielt losgeschickt werden können, um die fehlerhaften Kameras zu reparieren. > Dann ist da noch das Thema Datenschutz, theoretisch könnte die NSL über EBÜS doch jeder Zeit in das Objekt schauen, oder geht das nur im Alarmfall. Welchen Schutz bietet da die Software? Genau aus diesem Grund gibt es in der Bildquellenkonfiguration in EBÜS eine Checkbox "Liveaufschaltung freigeben": Nur wenn dieses Häkchen gesetzt ist, kann der Leitstellenoperator von sich aus eine (manuelle) Aufschaltung ausführen, andernfalls ist nur bei Alarmen oder Rundgangaufträgen eine Liveaufschaltung möglich. Diese Checkbox wird vom Administrator der Leitstelle gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden gesetzt - insoweit muss man der Leitstelle vertrauen. Aber der Operator kann dann tatsächlich nicht in das Objekt schauen, solange kein Alarmereignis oder expliziter Auftrag des Kunden vorliegt. Alle Aufschaltvorgänge werden bei EBÜS exakt dokumentiert: Der Kunde bekommt am Monatsende einen "Verbindungsnachweis", mit dem er die Leistungen der Leitstelle nachvollziehen kann und auch prüfen kann, ob alle Aufschaltungen in seinem Sinne erfolgt sind. |
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