Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
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23-01-2016, 08:01
Beitrag: #11
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RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
<na also, konstruktive Diskussion geht doch
![]() Es ist im Prinzip so: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Es zählen sowohl die Gesetze, die Kommentare hierzu und die Auslegung des Richters/Richterin. Dass der Staatsanwalt die Bilder immer haben will, ist richtig. Ob er sie auch bekommt Die sogenannten Kosten der Staatsanwaltschaft, auf die man sich beziehen kann, sind ein Bestandteil, den die wenigsten kennen. Bei jeder Bankenauswertung zahlen die Behörden für die gelieferten Bilder Geld, egal welcher Qualität. Bei uns in der Region kooperiert sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft mit den Errichtern. Kann sein, dass das in Ballungszentren anders gehandelt wird, ich kann nur für meine Situation sprechen. Die geht dahin, dass mir noch nichts "geläutet" wurde. Einmal war es "brenzlig", da hat der Anwalt einen auf dicke Hose machen wollen. Auf die Nachfrage des Richters, nachdem er und der Staatsanwalt mit ihm die Bilder und die entsprechende Straftat ihm Richterzimmer gezeigt haben, ob das Verfahren weiter in der Art geführt werden solle, haben die den Rückzieher gemacht. Wie es ausgegangen ist, kriegst ja nicht mit. Die Urteile sind ja teilweise nicht öffentlich. Ich sehe der Problematik Videoüberwachung nach den aktuellen Geschehnissen absolut entspannt. Ich betreue in meiner Kundschaft zwei Richter und zwei Staatsanwältinnen. Die Tasse Kaffee nach dem Service, gerne auch abends, nehme ich gerne als kostenlose Rechtsberatung. ![]() ![]() Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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