KfW Förderung von EMAs
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09-01-2016, 15:20
Beitrag: #3
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RE: KfW Förderung von EMAs
Gute Idee dafür einen eigenen Threat aufzumachen - auch wenn die Richtlinien doch eigentlich klar definiert sind.
Gefördert werden private Haushalte (keine gewerblich genutzten Objekte) über das Förderprogramm 455 "Altersgerecht Umbauen" der KfW Bank. Zusammengefasst gelten für die Montage von Alarmsystemen folgende Richtlinien: - gefördert wird das Alarmsystem mit einem Zuschuss i. H. v. 10% des Gesamtrechnungsbetrages (inkl. Mwst. und Installation) ab 200 € bis max. 1500 €. Die Anlage muss also mindestens 2000 € inkl. Mwst. und Installation kosten - alles was über 15000 € geht ist nicht mehr förderfähig. - der enthaltene Dienstleistungsanteil (z. B. Montage- und Fahrtkosten) ist dabei aber nicht mehr im Rahmen der "haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich absetzbar - das angebotene System muss der EN 50131 Grad 2 oder besser entsprechen - die Installation und Inbetriebnahme muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und schriftlich bestätigt werden. Der Ablauf dabei ist folgender: - von einem Fachbetrieb ein Angebot erstellen lassen - auf der KfW Homepage den Antrag ausfüllen, drucken und zusammen mit einer Kopie des Angebotes (kommt auch wieder zurück) per Post an die KfW senden - wichtig: der Antrag muss vor Beginn der Massnahmen gestellt werden, es kann dann aber theoretisch schon mit der Installation begonnen werden, bevor die Zusage für die Förderung da ist. - Die KfW schickt die schriftliche Bestätigung der Förderung. Da in dieser Zusage schon der maximale Förderbetrag ausgewiesen wird, ist es sinnvoll, das Angebot erstmal auf den maximalen Sicherungsbedarf erstellen zu lassen und diesen auch bei der KfW zu beantragen, denn sollte man nach der Zusage durch die Bank das Angebot aufstocken oder die ein oder andere Alternativposition im Laufe der Arbeiten dafür sorgen, dass sich die Kosten erhöhen, würde dieser erhöhte Betrag nicht mehr gefördert werden können. Wenn's nachher günstiger wird, wird natürlich entsprechend gekürzt. - dann das Alarmsystem installieren lassen und vom Fachbetrieb die Inbetriebnahme bestätigen lassen (Verwendungsnachweis). - Die Unterlagen zusammen mit einer Rechnungskopie an die KfW senden (wir geben unseren Kunden immer noch eine Bestätigung über die EN 50131 dabei). - ca. 3 Monate später wird dann das Geld überwiesen. Alles in allem ist das ein recht einfaches und unkompliziertes Procedere - und auch die technischen und bürokratischen Hürden liegen (eigentlich untypisch) nicht besonders hoch ... ein paar Blätter Papier, 2 Briefumschläge und 2x 1,45 € für Porto die sich lohnen. Trotzdem sollten sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, dass es das Geld quasi vom Staat "geschenkt" gibt - Betrug oder Schummelei schadet uns allen. Die Förderung unterliegt dem Subventionsgesetz - die KfW kann Antrag und Ausführung prüfen und Missachtung (hoffentlich) entsprechend bestrafen. |
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