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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
08-01-2016, 12:15
Beitrag: #8
RE: Überwachen von grosser Wiese
Oha...
ich hab da was überlesen. Die TE schrieb da auch von Vandalismus. Gleichwohl dies kein Straftatbestand ist, stellen die damit in Zusammenhang stehenden Tathandlungen u. U. ein mit Blick auf die Güterabwägung ausreichendes berechtigtes Interesse und damit einen Rechtfertigungsgrund dar.

Allerdings werde ich auch nicht aufhören, entsprechende Hinweise immer zu geben.
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RE: Überwachen von grosser Wiese - Sicherheitsmanager - 08-01-2016 12:15

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